Das Bundesgesundheitsministerium hat bestätigt, dass Taxifahrer keinen Impfnachweis brauchen, um Fahrgäste in Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. zu begleiten.
Am gestrigen Mittwoch, dem 16.2.2022, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung sowie mit den Ländern auf Fachebene eine Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten veröffentlicht. Die Handreichung ist als eine Fortschreibung der im Dezember 2021 veröffentlichten FAQs zu verstehen.
Sowohl der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) als auch der Taxi-und Mietwagenverband (TMV) haben sich in den letzten Wochen und Monaten verstärkt für eine Stellungnahme des Bundesministeriums eingesetzt und eine Klarstellung hinsichtlich des Verkehrs mit Taxen und Mietwagen im Bereich „Krankenfahrten und einrichtungsbezogener Impfpflicht“ eingefordert. Wie der BVTM heute mitgeteilt hat, habe sich diese Hartnäckigkeit ausgezahlt, denn jetzt liege eine Rückmeldung des Ministeriums vor, die im Einklang mit seiner jüngsten Handreichung steht. Zusammengefasst bestätigt das BMG, dass das Taxi nicht unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fällt.
So heißt es unter „TOP 10“ des Fragekatalogs: „Beförderungsdienste, die für Einrichtungen nach § 20a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 IfSG dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Personen befördern oder die Leistungen nach § 83 Absatz 1 Nummer 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen; Taxi- und andere Transportunternehmen, die hierbei nur gelegentlich pflegebedürftige Personen bzw. Menschen mit Behinderungen befördern, fallen nicht unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht.“ Diese Auslegung bestätigte das Ministerium auch im persönlichen Austausch gegenüber dem Bundesverband.
Der BVTM weist an dieser Stelle aber nochmals darauf hin, dass die jüngste Klarstellung des BMG nicht als Freifahrtschein verstanden werden darf. Es gehe nach wie vor eine große Gefahr vom Corona-Virus aus, vor allem im sensiblen Bereich der Krankenbeförderung. Deshalb appelliert der Bundesverband an alle Unternehmer, bei regelmäßigen Fahrten der o. g. definierten Art stets 2G-Personal einzusetzen. ar
Beitragsfoto: Axel Rühle
Ein trauriges Urteil , aber ok, gut fürs Gewerbe. Trotzdem nur Schall und Rauch , denn der geneigte Migrant des Krankenhaus-Sicherheitsdienstes , der radebrechend alle an der Tür zurecht weist , wird sich auf keine Diskussionen einlassen , wie auch , er versteht von den Argumenten ja kaum ein Drittel. Wer also will sich täglich streiten müssen ? Noch dazu für eine Leistung, die die Krankenkasse nicht honoriert.