Nachdem das Thema der Ausgestaltung der kleinen Fachkunde das Gewerbe schon so lange beschäftigt hat, zeichnet sich nun auch inhaltlich eine Lösung ab. Der TMV bittet seine Mitglieder um inhaltliche Vorschläge.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) hatte vor kurzem verschiedene Verbandsvertreter an seinen zweiten Amtssitz in Bonn eingeladen, um die Ausgestaltung des nunmehr beschlossenen niedrigschwelligen Kleinen Fachkundenachweises zu diskutieren (Taxi Times berichtete). Über eine jetzt veröffentlichte Pressemeldung bitten Präsidium und Verbandsrat des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland e. V. (TMV) nun auch die Gewerbetreibenden aus den fünf Mitgliedsländern Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, sich aktiv einzubringen und inhaltliche Vorschläge einzureichen, welche Kenntnisse die Prüflingen bei der geplanten Online-Prüfung nachweisen sollen.
„Es geht darum, inhaltlich eine Kleine Fachkunde vorzubereiten, und dafür wollen wir als Taxi- und Mietwagenverband Deutschland zusammen mit allen Landesverbänden Ihre Expertise und Erfahrung als Unternehmerin und Unternehmer einbinden“, so der TMV. „Die Themenschwerpunkte, um die es in der kleinen Fachkunde gehen soll, werden sich an folgenden Modulen orientieren: Verkehrsverhalten und Verkehrssicherheit, Umgang mit den Kunden, Kranken-/Inklusionsfahrten und Rechte & Pflichten.“
Taxi- und Mietwagen-Mitgliedsunternehmen im TMV sind nun also aufgefordert, bis zum 17. Mai dem TMV oder dessen Mitgliedsverbänden ihre Vorschläge für Fragen zukommen zu lassen. Die Mail-Adressen des TMV und seiner Mitglieder lauten:
Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e. V.: [email protected]
Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, Fachvereinigung Taxi und Mietwagen: [email protected]
Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V.: [email protected]
Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt e. V.: [email protected]
Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) [email protected]
Der TMV will dem BMDV und der Bundesanstalt für Straßenwesen die Vorschläge aus der Mitte des TMV dann gebündelt weitergeben, damit so das notwendige Wissen eines Fahrers vom Einstieg bis zum Ausstieg eines Kunden in den Wagen abgedeckt werden kann. Insbesondere zur Frage der Inklusionsfahrten soll auch der Sozialverband Deutschland als TMV-Kooperationspartner eingebunden werden.
„Nehmen Sie sich bitte die Zeit und senden Sie Ihrem Verband Ihre Fragen gerne zu, auch wenn wir jetzt noch nicht abschließend sagen können, welche am Schluss Eingang in den Fragenpool finden werden, an dem ja auch das Bundesverkehrsministerium, alle 16 Landesministerien und auch andere Verbände mitwirken werden“, fordert der TMV seine Mitglieder auf, auch, um überzogene Erwartungen von vornherein etwas zu dämpfen. Das Ergebnis der Mitgliederbefragung darf nun mit Spannung erwartet werden. rw
Beitragsbild: Remmer Witte
Drei gleichklingende Worte unseres Metiers, deren unterschiedliche Bedeutung jeder Fahrgastbeförderer nicht nur kennen sollte: Chauffieren, chaufführen und echauffieren.
Als themenschwerpunkteübergreifende Frage formuliert: Welche Bedeutung haben die Begriffe ‚chauffieren‘, ‚chaufführen‘ und ‚echauffieren‘?
Vorab noch eine „niedrigschwellige“ Kombi-Frage an Fahrschullehrer und den Prüfungsausschuss KLEINE FACHKUNDE in spe: Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen sind Ausflugs- beziehungsweise Stadtrundfahrten mit Taxen und Mietwagen realisierbar und welche Zusatzqualifikationen sollte ein/e Chaufführer/in erwerben?
Prüfer zum Prüfling:
„Mit dem, was sie nicht wissen,
können noch zwei andere durchfallen!“