In einer ressortübergreifenden Aktion haben Behörden in Berlin Mietwagen und Taxis kontrolliert. Es gab etliche Beanstandungen. Drei Fahrern wurde die Weiterfahrt mit Fahrgästen untersagt.
Im Zuge einer Schwerpunktkontrolle haben am 3. Januar Bedienstete der Berliner Polizei, des Zolls, des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) und des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin/Brandenburg von 10:30 Uhr bis 16 Uhr Mietwagen und Taxis angehalten und kontrolliert.
Während die Polizei Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und gegen das Personenbeförderungsgesetz ahndete, wurden die Fahrzeugführer durch den Zoll auf Unregelmäßigkeiten bezüglich Schwarzarbeit überprüft. Gleichzeitig überprüften Eberswalder Mitarbeiter des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin/Brandenburg die Taxameter und Wegstreckenzähler.
Bereits bei den ersten Kontrollen stellten die Beamten etliche Rechtsverstöße fest. Gegen einige Fahrer wurden mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Bei einem Taxi fehlten Verbandkasten und Warndreieck, eine Ordnungswidrigkeit, die den Fahrer 15 Euro kostete. Bei einem anderen Taxi stellten die Mitarbeiter des Eichamtes ein nicht aktuell geeichtes Taxameter fest und schlossen es bis zur Eichung von der Personenbeförderung aus. Der Fahrer musste sein Dachzeichen abnehmen und in den Kofferraum legen.
Für Taxameter und Wegstreckenzähler gilt folgende Regelung: Spätestens zehn Wochen vor Jahresende muss ein Eichantrag beim Landesamt für Mess- und Eichwesen eingegangen sein. Speziell nach einer Änderung des Taxitarifs wie sie im Juni 2022 und am 20. Dezember 2022 muss unverzüglich ein Antrag beim Eichamt gestellt werden. Ein Instandsetzerbeleg reicht dafür nicht aus, muss aber ebenfalls im Taxi auf Verlangen vorgezeigt werden.
Referatsleiter Günter Schwarz vom LABO prüfte bei allen Fahrzeugen die Auszüge aus der Genehmigungsurkunde. Dabei stieß er auf abgelaufene, nicht verlängerte und sogar fehlende Auszüge, die er für erforderliche Schritte als Beweismittel dokumentierte bzw. sicherte. Mehrere Mietwagenfahrer mussten an Ort und Stelle ihre Dienstleistung einstellen. Drei von ihnen waren mit Fahrgästen gestoppt worden. Diese mussten das Fahrzeug verlassen und ihren Weg anderweitig fortsetzen, einige mit Hund und Koffer. Eine Dame saß bis zum Ende der Kontrolle im Mietwagen und hatte Glück, dass ihr Fahrer mit ihr weiterfahren durfte.
Die Fahrer der beanstandeten Wagen erhalten zunächst zeitnah eine Aufforderung, einen Anhörungsbogen auszufüllen und schriftlich zu der Sache Stellung zu nehmen.
Die Polizei, die mit 25 Mitarbeitern beteiligt war, bilanzierte: „Bei der Maßnahme wurden insgesamt 38 Fahrzeuge und deren Fahrende überprüft sowie drei Drogen- und vier Atemalkoholtests durchgeführt. Im Ergebnis wurden seitens der Polizei vier Mängelberichte erstellt, vier Verkehrsordnungswidrigkeiten gefertigt und zwei Konzessionen beschlagnahmt. Darüber hinaus erfolgten zehn Präventionsgespräche.“ Sie Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK), übergeordnete Behörde des LABO, teilte mit, die Weiterfahrt werde nur untersagt, „sofern sich das Fahrzeug in einem verkehrsunsicheren Zustand befindet“. Das sei bei immerhin neun der kontrollierten Fahrzeuge der Fall gewesen.
Zwei Vorstandsmitglieder der Innung des Berliner Taxigewerbes e. V., die als Beobachter eingeladen worden waren, sahen sich die Kontrolle an der Bornholmer Straße im Ortsteil Prenzlauer Berg an. Zudem erfolgten mobile Überprüfungen im Bereich Eberswalder Straße und Schönhauser Allee. Die Gewerbevertreter sprachen später von „besorgniserregenden Volltreffern“. Insbesondere bei Privatautos, die als Mietwagen im Einsatz sind, scheine es enormen Bedarf an tiefergehenden Kontrollen zu geben. Bei den Mietwagen seien die Beanstandungen durch die Beamten auffallend mehr und schwerwiegender gewesen als bei den Taxis. Die Statistiken der Behörden sagen darüber nichts aus, da hier nicht unterschieden wird.
Hayrettin Şimşek, auch bekannt als „Simi“, zweiter Vorsitzender der „Innung“, begrüßte die Aktion: „Je mehr Volltreffer erzielt werden, desto besser ist es für die ehrlich arbeitenden Fahrer und Unternehmer, die sich gesetzeskonform verhalten und sich tagtäglich über sinkende Umsätze und über ihre Zukunft sorgen machen müssen.“
Die „Innung“ fordert seit längerem mehr Präsenz seitens der Behörden im Kampf gegen illegal agierende Personenbeförderungsunternehmen und unterstützt weitere gezielte Kontrollen – gegen das Taxisterben. „Jetzt liegt der Spielball bei der Senatsverwaltung für Mobilität, die endlich alarmiert sein sollte. Jede weitere Ausrede geht auf Kosten der Gemeinschaft“, so Simi.
Das Problem illegal agierender Anbieter ist nicht auf Berlin beschränkt. Am Donnerstag wurde in Mainz durch „Spezialisten für den Gewerblichen Güter- und Personenverkehr (GGuP) der Verkehrsdirektion Mainz“ (so die Polizeimeldung) bei einer Schwerpunktkontrolle ein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, das äußerlich wie ein Taxi zurechtgemacht war (unter anderem mit Dachzeichen und gefälschter Konzessionsnummer), allerdings statt einer Taxikonzession eine Zulassung als Leihwagen für Selbstfahrer hatte. ar
Beitragsfoto: Simi (Ob bei dem abgebildeten Mietwagen etwas beanstandet wurde, ist nicht bekannt.)
Mehr zum Thema: Online-Meldung vom 19.1.2023
25 Mann haben in 6,5 Stunden 38 Autos kontrolliert?
Man merkt schon, dass da Beamte agieren. Man hat den Eindruck, da soll auch nicht so viel Arbeit auf den Tisch kommen.
Ich denke, wir sollten über jede Kontrolle der Polizei, Zoll, Labo usw. froh sein und nicht meckern.
Die 25 Mann waren von der Polizei, wenn ich den Bericht richtig lese. Hinzu kommen Zoll, Labo und Eichamt. Von diesen Ämtern war sicher nit nur ein Mitarbeiter abgestellt. Also kommen wir auf 30-35 kontrollierende. Da sind natürlich 38 kontrollierte Fahrzeuge in fünfeinhalb Stunden eine „tolle“ Leistung. Vermutlich kamen dort aber nicht so viele Fahrzeuge vorbei, es hat sich sicher schnell unter den Fahrern herumgesprochen. Da war wohl zwischendurch ziemlicher Leerlauf.
Bitte auch in München kontrollieren, egal wieviel Personen für die Kontrollen nötig sind, bitte mehr Kontrollen
Ich bin selber UBER Unternehmer und finde die Kontrollen richtig. Denn viele dieser Mietwagenunternehmer sind Fake Firmen (Fälschen Konzessionen und laden diese dann bei Uber, Bolt etc hoch). Diese Unternehmen bezahlen weder Umsatzsteuer noch die Sozialversicherungen ihrer Angestellten (Schwarzarbeit). Also Unfair gegenüber Unternehmer die ehrlich ihr Geschäft führen (egal ob Taxi oder Mietwagen)
Danke an das Labo, Zoll und Polizei.
Gemach, gemach: Das Münchner KVR hat schon Herausforderungen Ihren Innendienst richtig aufzustellen. Würde mir auch wünschen, dass ich mal eine Kontrolle bekäme, das könnte ich werbemäßig gut verwenden. Aber leider ist das immer Dasselbe mit allen städtischen Münchner Stadtbehörden…!?
Das Ergebnis wundert nicht. Die ‚Vermittlungen‘ der APP-Betreiberkosten viel Geld. Bisher ist mir kein einziger APP-Anbieter bekannt, der mit der Vermittlung von Fahrdienstleistungen jemals Geld verdient hätte. Wie auch, wenn man Marktanteile ausschließlich über den Preis erkämpft.
Leidtragende sind zuerst die Betreiber der Fahrzeuge, die zu Billigpreisen Unterwegs sind und von denen sich der APP-Anbieter auch noch einen großen Teil einbehält. Am Ende reicht es weder für den APP-Anbieter noch für den Fahrer. Die APP-Anbieter verbrennen das Risikokapital, bzw. das Kapital ihrer Aktionäre und der Fahrer stellt früher oder später fest, dass er sich radikal selbst ausbeutet und von dem Geschäft nicht leben kann. In der Zwischenzeit ‚optimiert‘ man seine Ausgaben. Inspektion, Reparaturen, Reifenwechsel… überall wird gespart, schlicht weil das Geld nicht da ist. Deshalb sind diese Kontrollen gut und wichtig.
Allerdings stellt sich die Frage, warum der Staat solche Modelle überhaupt zulässt, bzw. warum er es nicht schafft solche toxischen Systeme zu verhindern, bei denen es am Ende, außer bei den Managern des APP-Anbieters, nur Verlierer gibt. Das PBefG wurde geschaffen um die Fahrgäste, und die Unternehmen zu schützen. Seit Jahren erleben wir das Gegenteil. Es wird Zeit, dass sich das wieder ändert.
Danke für diesen Kommentar, Herr Oldenburg. Erlauben Sie eine kurze Anmerkung zu Ihrem letztem Satz: Das PBefG hat explizit NICHT den Zweck, Taxibetriebe zu schützen. Der Sinn des PBefG ist es, den Verbraucher zu schützen.