Einem Uber-assoziierten Mietwagenunternehmen, dessen Geschäftsführer als unzuverlässig zu klassifizieren ist, darf die Fortsetzung seines Betriebes untersagt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt im Fall eines Wuppertaler Unternehmers bestätigt.
Gegen eine Entscheidung der Erlaubnis der Stadt Wuppertal zum Entzug aus dem November war das betroffene Unternehmen per Eilantrag vorgegangen. Das Gericht lehnte jedoch mit Beschluss vom 9. Dezember den Eilantrag gegen die Ordnungsverfügung der Stadt ab. Der Betrieb bleibt somit weiterhin geschlossen. Die Brisanz der Entscheidung liegt hier vor allem in der Tatsache, dass der betroffene Unternehmer für den Plattformbetreiber Uber aktiv war.
Entsprechend zeigt sich das dortige Taxigewerbe hocherfreut: Es ist weder alltäglich, dass Ordnungsbehörden Betriebsschließungen für Unternehmen in der Fahrgastbeförderung aufgrund der vermeintlichen Unzuverlässigkeit eines Geschäftsführers anordnen, noch dass ein Gericht diese Entscheidung dann auch bestätigt. Umso spektakulärer ist dieser Fall, bei dem das Mietwagenunternehmen für die Vermittlungsplattform Uber arbeitete.
Das Besondere an dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) ist dabei wiederum weniger die Entscheidung an sich, sondern die Begründung zur Ablehnung des Eilantrages, welche die Pressestelle des VG Düsseldorf anschließend vortrug: Die Genehmigung zum Betrieb von Mietwagen zur gewerblichen Fahrgastbeförderung gemäß Paragraf 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) müsse nämlich dann sogar zwingend widerrufen werden, wenn der Geschäftsführer des Mietwagenunternehmens unzuverlässig sei. Dies sei bei dem Geschäftsführer des Wuppertaler Betriebes nach den Erkenntnissen des Gerichts voraussichtlich schon allein deshalb der Fall gewesen, weil das Unternehmen die Personenbeförderung mit Mietwagen trotz der sofort vollziehbaren Ordnungsverfügung jedenfalls teilweise weiter betrieben habe.
Vor diesem Hintergrund habe die Kammer dann nämlich gar nicht mehr entscheiden müssen, „ob sich die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers aus einer von der Stadt Wuppertal angeführten Verweigerungshaltung des Unternehmens anlässlich mehrerer Betriebsprüfungen im August und September 2024 ergibt“, berichtete die Pressestelle. Die Behörde habe dem Unternehmen schon aufgrund des Fortbetriebs die Fortsetzung des Betriebs erneut untersagen müssen, „was der künftigen Verhinderung der ungenehmigten Personenbeförderung diene“. Gegen den Beschluss des VG Düsseldorf kann das Mietwagenunternehmen Beschwerde erheben, über welche dann das OVG Münster zu entscheiden hätte.
Nico Höttges, Vorstandsvorsitzender der Taxi-Zentrale Wuppertal, begrüßt das Urteil – und wünscht sich noch viel mehr Kontrollen, denn er vermutet, dass die hier aufgedeckten Dinge nur die Spitze des Eisbergs sind. Höttges: „Hier muss von Grund auf dieser Sumpf trockengelegt werden, und das in allen Städten. Es kann nicht sein, dass ein ganzes Gewerbe durch diese Machenschaften ruiniert wird. Leider begleitet uns dieses Thema schon viel zu lange. Die Politik muss hier endlich rigoros durchgreifen!“
Uber bietet seine Fahrtenvermittlung in Wuppertal seit Mai dieses Jahres an. Die Wuppertaler Taxi-Zentrale kritisierte die Konkurrenz von Anfang an scharf, denn deren Geschäftspraktiken seien existenzbedrohend, hieß es schon im März in einem Schreiben an den Wuppertaler Oberbürgermeister Uwe Schneidewind (Bündnis 90/Die Grünen). Schon vor dem offiziellen Uber-Start für Wuppertal hätten sich danach vielfach Uber-Fahrzeuge aus Düsseldorf und anderen Städten in Wuppertal getummelt, wie Nico Höttges schon damals berichtete. Und er verwies seinen Oberbürgermeister auf den ARD-Bericht in der Reihe Kontraste aus dem August 2023, wo ganz klar dargelegt wurde, dass bei Uber mit unlauteren Mitteln gearbeitet wird.
Vielleicht haben die Wuppertaler es ja auch so geschafft, dass ihre Verwaltungsbehörde die Aktivitäten der Uberer zumindest genau beobachtet und auch gewissenhaft einschreitet, wenn illegale Machenschaften sichtbar werden. rw
Hinweis der Redaktion: In einem ähnlichen Fall wurden auch bereits mehreren Düsseldorfer Mietwagenbetrieben die Konzessionen für 77 Fahrzeuge eingezogen. Dies wurde allerdings vom OVG Münster wieder einkassiert und an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Dort wiederum wurde dann der Konzessionsentzug für 47 der 77 Mietwagen bestätigt.
Beitragsbild: Remmer Witte