Der in einigen Bundesländern gewährte Corona-Zuschlag wird eingestellt. In vier von sechs Bundesländern gilt das bereits seit 1. Juni. Taxi- und Mietwagenunternehmen können somit keine zusätzlichen drei Euro mehr pro Fahrt abrechnen.
Wie sowohl der Gesamtverband des Verkehrsgewerbes Niedersachsen (GVN) gegenüber seinen Mitgliedern als auch Gisela Spitzlei vom Bundesverband Taxi gegenüber Taxi Times bestätigten, sei es den Taxiverbänden nicht gelungen, den erfolgreich ausgehandelten Corona-Zuschlag über den 31.5.2020 hinaus zu verlängern. „Auf Seiten der Krankenkassen gibt es bisher keinerlei Bewegung oder Entgegenkommen“, berichtete der GVN.
Die Krankenkassen begründen dies damit, „dass langsam wieder „Normalität“ in den Alltag einkehrt. […] Die Bürger und insbesondere unsere Versicherten und Vertragspartner sind hinreichend für die angeratenen Schutzmaßnahmen sensibilisiert und halten diese auch überwiegend ein. Auch die Versorgung mit Schutzmasken und Desinfektionsmitteln ist zwischenzeitlich entspannter als noch zu Beginn der COVID19/Corona-Pandemie“, heißt es in einem Schreiben der AOK Rheinland/Hamburg. „Nach intensiven Beratungen innerhalb der Kassenverbände in Nordrhein-Westfalen haben wir uns unter Berücksichtigung der oben erwähnten Normalisierung des Alltages darauf verständigt, den Corona-Schutzzuschlag nicht zu verlängern.“
Die Kassen bitten darum, diese Entscheidung bei künftigen Fahrtabrechnungen zu berücksichtigen. Mit dem für zwei Monate gewährten Schutz-Zuschlag habe man ein Zeichen setzen und den Taxi- und Mietwagenbetrieben in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen wollen.
Somit dürften auch die Kassen in Hessen sowie in Thüringen den Zuschlag seit 1. Juni nicht mehr gewähren. In Rheinland-Pfalz und im Saarland wird noch bis einschließlich 30.6. ein Zuschlag von drei Euro pro Krankenfahrt bezahlt. Dort trat die Regelung allerdings erst zum 1. Mai 2020 in Kraft.
In allen anderen Bundesländern gab es keinerlei Corona-Zuschläge für Krankenfahrten. jh
Grafik: Taxi Times