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Start Krankenfahrten

Krankenkassen in der Steiermark zahlen Taxi für fast alle Krankentransporte

von Axel Rühle
22. August 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Geld Foto: Taxi Times

Geld Foto: Taxi Times

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Eine Vereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und Krankenkassen ermöglicht seit Längerem Taxifahrten zu Chemo- und Strahlentherapie und Dialyse auf Kosten der Krankenkasse. Jetzt ist das in den meisten Nicht-Notfällen möglich.

Die Möglichkeiten für Patienten, das Taxi für Krankenfahrten in Anspruch zu nehmen, sind in der Steiermark ausgeweitet worden. Die Abrechnung erfolgt zwischen Taxiunternehmen und drei großen Krankenkassen, darunter die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Steiermark. Das wird durch eine kürzlich erweiterte Vereinbarung zwischen der ÖGK und der Wirtschaftskammer Steiermark ermöglicht. Wie die „Kleine Zeitung“ aus der Landeshauptstadt Graz meldet, betrifft dies Krankenbeförderungen aller Art. Bisher galt es nur für Fahrten zu Chemo- und Strahlentherapiesitzungen sowie zur Dialyse.

Einbezogen sind neben der ÖGK auch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen  (SVS) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Die Vereinbarung zwischen ÖGK und Wirtschaftskammer ist zum 1.8. in Kraft getreten und gilt für Krankentransporte aller Art mit den Taxis von insgesamt 169 Unternehmen in dem flächengroßen Bundesland.

Um das Taxi für die Krankenbeförderung nutzen zu können, müssen Patienten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa eine Geh-Einschränkung der erkrankten Person, die die Nutzung von Verkehrsmitteln des Linienverkehrs ausschließt. Zweitens braucht es eine sogenannte Transportanweisung, die vom Arzt ausgestellt wird. Mit dieser Bescheinigung können Patienten bei Bedarf selbst ihr Taxi bestellen, der Transport kann aber auch von ärztlicher Seite aus organisiert werden, wie auf dem Online-Portal der Ärztekammer für Wien bekanntgegeben wurde.

Die vertragliche Abrechnung erfolgt wie bisher direkt zwischen dem jeweiligen Taxiunternehmen und der Krankenversicherung. Ist für den Transport zusätzlich ein Sanitäter notwendig, so muss die Fahrt statt vom Taxibetrieb weiterhin von einer Rettungsorganisation durchgeführt werden.

„Es freut mich sehr, dass wir einen ersten wichtigen Schritt umsetzen konnten, um die Krankentransporte besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abzustimmen und die Wartezeiten zu verkürzen“, betonte Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) und führte aus, dass dadurch die Rettungsdienste entlastet würden.

Die Freude über die Vereinbarung ist allerdings nicht auf allen Seiten gleich groß, so wurden bereits kurz nach Inkrafttreten die ersten Stimmen aus dem Taxigewerbe laut, dass die Krankenfahrten mit der vorgesehenen Vergütung nicht kostendeckend durchzuführen seien. ar

Symbolfoto: Taxi Times

Tags: KrankenkassenKrankentransporteVerordnung einer Krankenbeförderung
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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