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Kreis Kleve: Taxiunternehmen beantragen gestaffelte Tariferhöhungen

von Nicola Urban
6. Oktober 2025
Lesedauer ca. 1 Minute.
2
Nach Streit mit Fahrgast: Warum starb der Taxifahrer?
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Die Taxiunternehmen im Kreis Kleve im Nordwesten von NRW drängen auf eine erneute Anhebung der Fahrpreise. Mehreren Medienberichten zur Folge haben sie bei der Kreisverwaltung beantragt, die Tarife zum 1. Januar 2026 sowie ein weiteres Mal zum 1. Januar 2027 zu erhöhen.

In ihrer Begründung verweisen die Klever Taxiunternehmen auf die zunehmende Flut von Billiganbietern, auf gestiegene Personal- und Versicherungskosten, teurere Ersatzteile und Fahrzeuge sowie zunehmende Bürokratie. Gefordert sind Anpassungen beim Grundpreis, den Kilometerkosten und den Wartezeiten – bereits ab Anfang 2026. So solle der Grundpreis für eine Fahrt tagsüber dann von 4,70 auf 5,50 Euro angehoben werden, berichtet die Rheinische Post. Auch die Kilometerpreise sollen sukzessive steigen. Eine Fahrt von Kleve zum Flughafen Weeze würde nach der Preisanpassung rund 95 Euro kosten, um etwa sieben Prozent mehr als bisher. Ob die neuen Tarife wirklich kommen, ist noch offen. Der Kreis hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ergebnisse werden Anfang nächsten Jahres erwartet. Es wäre die dritte Tarifanpassung innerhalb von drei Jahren. nu

Beitragsfoto: Symbolbild, Foto: pixabay

Tags: FörderungGutachtenKreis KleveTaxitarifTaxitariferhöhung
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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Kommentare 2

  1. J. Chronor says:
    2 Monaten her

    Auch die hier in Rede stehende Tariferhöhung ist auf die perfide Langzeitstrategie zur Zerstörung des Taxigewerbes durch UberBolt&Co zurückzuführen. Sie halten Marktregeln für Teufelszeug. Ist das eine Übertreibung?

    Keineswegs. Durch die benannten kriminellen Billiganbieter wird dem Taxigewerbe Umsatz gestohlen. Da dieses kriminelle Treiben bisher nicht ausreichend unterbunden wurde, sinkt der Umsatz für jedes einzelne Taxi, jeden einzelnen Taxibetrieb. Die Kosten bleiben, die Einnahmen sinken. Da die Kommune den Tarif so gestalten muss, dass das Taxigewerbe als Ganzes funktionsfähig ist, bleibt kurzfristig nur die ungeliebte Tariferhöhung.

    Die alternative Reduzierung der Anzahl von Taxis würde den Umsatz der verbleibenden Taxis verbessern. Ist allerdings kurzfristig aus rechtlichen Gründen genausowenig durchführbar, wie das Einfrieren der Anzahl der Taxikonzessionen. Wenn Taxis wegen Unwirtschaftlichkeit den Betrieb einstellen, hätten UberBolt&Co erreicht, was sie schon immer wollten. Dass viele Taxiunternehmer mittlerweile einzelne Taxis von der Betriebspflicht befreien lassen, ist neben Umsatzverlust von bis zu zweidrittel ein weiteres Alarmzeichen.

    Die eigentlichen Verursacher, die Umsatzdiebe aus dem Mietwagengewerbe sind dann sogar die Nutznießer ihres kriminellen Treibens und der Zwangslage der Kommunen. Das wissen die durch ihre Juristen bestens beratenen Strategen der Plattformvermittler.

    Nachdem der stärkste Pullfaktor für die Fahrgäste der Pseudotaxis der unverfroren kriminell niedrige Dumpingpreis ist, sind diese Tariferhöhungen besonders schmerzlich! Besonders deshalb, weil die Kommune sich durch langanhaltende Untätigkeit bei der Bekämpfung der Mietwagenkriminalität selbst in die Zwangslage bringt, Taxitarif erhöhen zu müssen!

    Kehrt dagegen der gestohlene Umsatz zum Taxi zurück, kann der Tarif auch gesenkt werden! Muss er bei entsprechender Ertragslage sogar!

    Die Hauptaufgabe für alle Beteiligten muss nicht nur in Kleve heißen:

    Bekämpfung der Mietwagenkriminalität! Hauptsächlich im Bereich:
    Steuergesetze
    Sozialgesetze
    Arbeitsgesetze
    Personenbeförderungsgesetz, insbesonders
    Rückkehrpflicht

    Die Kommunen haben es allerdings auch in der Hand, vor der Konzessionsvergabe für Mietwagen strengere Maßstäbe an den Businessplan zu stellen. Siehe Hamburg.

    Am hilfreichsten um diese Regelwidrigkeiten erst gar nicht geschehen zu lassen, ist das MBE (Mindestbeförderungsentgelt). In effizienter ausreichender Höhe, nur um diese Taxifahrten dem Taxigewerbe zurück zu bringen.

    Jeder Bestohlene hat das Recht auf Wiedergutmachung!
    Warum soll das fürs Taxi nicht gelten! Aber das ist ein weiteres Thema.

    Antworten
  2. Igor Isaev says:
    2 Monaten her

    Das nennt man Preisspirale was dem Mietwagen zu verdanken ist

    Antworten

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