Um die Situation auf den Flughafen-Vorfahrten besser zu ordnen, haben das Landratsamt und die Flughafengesellschaft einen Bereich auf der Ankunftsebene für Taxis mit Auftrag reserviert.
Seit Ende Mai stehen auf der Ankunftsebene des Hauptstadtflughafens neue Schilder, die allen Fahrzeugen außer vorbestellten Taxis das Halten untersagen. Der Standort der neuen Ladezone befindet sich auf dem Kurzzeitparkplatz auf Ebene 0, also ebenerdig, wo sich auch die Ladeleisten für die aufstellberechtigten Taxis befinden.
Um die neue Ladezone auf Höhe der Ladeleiste süd zu erreichen, muss nach dem Passieren der Einfahrtschranke die ganz linke Fahrbahn gewählt werden. Diese muss in Richtung Süden zu etwa zwei Dritteln durchfahren werden, bis am rechten Rand ein Halteverbotsschild den Beginn der Zone kennzeichnet. Sie endet kurz vor der Ausfahrtschranke.
An der bisherigen Regelung, dass auf jeder Ebene dreimal pro Kalendertag für zehn Minuten kostenlos ein- und ausgefahren werden darf, hat sich nichts geändert.
Mit Inbetriebnahme der neuen Ladezone ist die Aufnahme von Fahrgästen nur noch hier und auf den beiden Ladeleisten zulässig. An allen anderen Stellen vor den Terminals 1 ist sie nun für Taxis untersagt.
Die Fahrerlaubnisbehörde des zum Landratsamt gehörenden Straßenverkehrsamtes Königs Wusterhausen hat dazu bereits am 27. März eine Verordnung erlassen, in der es heißt: „Taxen, mit denen nach einer Vorbestellung durch den Fahrgast eine Personenbeförderung durchgeführt werden soll, sind im dafür auf dem Kurzzeitparkplatz der Ebene 0 im Ankunftsbereich vor dem Terminal 1 ausgewiesenen Wartebereich („Wartebereich für vorbestellte Taxen“) aufzustellen. Die Fahrgast- und Gepäckaufnahme hat hier zu erfolgen.“
In der Verordnung, die bereits am 1. Mai in Kraft getreten ist, wird zudem nochmals klargestellt, dass die beiden Ladeleisten nur nach vorherigem Passieren des Taxispeichers durch aufstellberechtigte Taxen möglich ist: „Das Anfahren dieser Halteplätze ist nur unter Nutzung der vorhandenen Taxiinfrastruktur zulässig. Bevor die Halteplätze vor den Ankunftsbereichen 1 und 2 des Terminals 1 der Ebene 0 genutzt werden können, ist eine Registrierung auf dem Taxiwartespeicher notwendig. Der Aufruf erfolgt nach der Registrierung durch das elektronische Aufrufsystem. Ein direktes Anfahren der Halteplätze ist nicht möglich.“
Hayrettin Şimşek, zweiter Vorsitzender der Berliner Taxi-„Innung“, begrüßt, „dass überhaupt etwas passiert“, macht sich aber keine großen Hoffnungen, dem Problem der „Klauer“ damit effektiv beizukommen: „Nicht nur, dass so die ehrlichen Kollegen es etwas schwerer haben als bisher, auch für Fahrgäste, die schlecht zu Fuß sind, wird es beschwerlicher. Um das Problem der ‚Klauer’ zu lösen, helfen nur strenge und häufige Kontrollen durch die Behörden.“
Benjamin Jung, Referent Parking & Transport Commercial von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), bittet alle Taxiunternehmen aus Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS), ihre Fahrer auf die neue Regelung hinzuweisen. ar
Beitragsfoto: Innung des Berliner Taxigewerbes e. V.
Die Mietwagen freuen sich ! Weil die ja weiterhin überall laden können.
1. Fahrer von Mietwagen stellen sich nach wie vor einfach auf den Parkplatz und gehen zum Teil rein und sprechen Fluggäste an, ob sie ein Taxi benötigen.
Sie seien auch Taxi !
2. Wo steht denn, dass Taxis NICHT auf den normalen Parkplatz fahren dürfen?
Es gibt kein Durchfahrt verboten Schild dort.
Es ist eine öffentliche Verkehrsfläche.
Was passiert wenn man dort parkt, bei der Ausfahrt ganz offiziell seine Parkgebühren bezahlt.
Welcher Paragraf im Bußgeldkatalog sieht eine Strafe für ein Taxi vor, welches auf einem Parkplatz parkt?
Ich kann auch im Flughafen einkaufen gehen, dort auf Toilette – what ever.
Ich parke auf einem Parkplatz auf dem das parken für Taxis nicht verboten ist.
Was könnte man gegen Klauer machen?
Ich bin letztens als Fluggast 5 !!!! Mal angesprochen worden ob ich ein Taxi brauche!
Was würde der Fahrer machen wenn man sich darauf einlässt, wenn man dann in dem Taxi sitzt und sagt „ich habe kein Geld, rufe aber jetzt die Polizei, weil sie unerlaubt Personen ansprechen und gegen mehrere Gesetzte verstoßen.
1. Man ist gleich Zeuge und kann den Fahrer anzeigen, 2. die Polizei muss tätig werden.
Lasst uns das 20-30 Mal mit verschiedenen Leuten machen, mal sehen was dann passiert.
Zu Nr. 2: Selbstverständlich dürfen Taxis überall hinfahren, wo auch jeder andere hinfahren darf. Sie dürfen nur nicht mehr überall Fahrgäste aufnehmen. Das steht in der „Anordnung über die Aufstellung für die bestellten Taxis zur Fahrgastaufnahme im Bereich der Ebene 0 des Terminals 1 und des betrieblichen Ablaufs für ladeberechtigte Taxis am Flughafen Berlin-Brandenburg in Schönefeld“, die der Landkreis Dahme-Spreewald, Straßenverkehrsamt, Fahrerlaubnisbehörde, unterzeichnet von Landrat Stephan Loge, am 27.3.2023 erlassen hat, die in der Meldung teilweise zitiert worden ist (wir haben jetzt im dritten Absatz nach dem Reklame-Banner einen Link eingefügt). Entscheidend ist der Satz: „Die Fahrgast- und Gepäckaufnahme hat hier zu erfolgen.“ Sie ist also an anderen Stellen jetzt unzulässig. Dazu ist die Genehmigungsbehörde nach § 47 PBefG befugt. Das bedeutet kein Verbot, alle anderen öffentlich zugänglichen Stellen des Flughafengeländes anzufahren. Ausladen ist bekanntlich grundsätzlich überall erlaubt, ebenso das private Laden bei nicht gewerblicher Nutzung des Taxis.
Das wird die Klauer nicht abschrecken. Die machen trotzdem weiter wie gehabt.