Ein Antrag von den Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD setzt sich für einen fairen Wettbewerb im Taxi- und Mietwagenmarkt in Nordrhein-Westfalen ein. Konkret will man die Kommunen weiter stärken. Bei der Abstimmung enthielten sich die Vertreter von FDP und AfD.
Ein leistungsfähiger Taxi- und Mietwagenmarkt ist ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Mobilität, insbesondere dort, wo der öffentliche Personennahverkehr nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar ist, das hat die Politik jetzt auch im Flächenland Nordrhein-Westfalen erkannt.
Taxis und Mietwagen, so der Antrag, ergänzen den Mobilitätsmix und tragen zur vernetzten Mobilität bei. Obwohl Wettbewerb vom Land grundsätzlich begrüßt wird, bestehen zwischen Taxis und Mietwagen unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen: Taxis unterliegen strengen Pflichten wie Beförderungs-, Tarif- und Betriebspflicht, während Mietwagen flexibler agieren können, etwa bei Preisen und Einsatzzeiten. Um dennoch faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern, gelten für Mietwagen andere Auflagen wie die Rückkehrpflicht sowie allgemeine arbeits- und steuerrechtliche Vorschriften.
In der Praxis verhält es sich allerdings so, dass die Mietwagen den Wettbewerb durch Umgehung der Regeln verzerren. In den letzten Jahren häuften sich Hinweise auf erhebliche Verstöße gegen geltende Regelungen, vornehmlich im Mietwagenbereich. Vor allem in Großstädten wie Berlin und Hamburg haben Kontrollen gezeigt, dass viele Mietwagen rechtswidrig im Einsatz waren, was zu politischen Reaktionen und verschärften Maßnahmen geführt hat. In Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen für die Umsetzung des Personenbeförderungsgesetzes zuständig, stoßen jedoch häufig auf Ressourcen- und Erfahrungsdefizite.
Angesichts der wirtschaftlichen Anfälligkeit der Taxibranche und ihrer Bedeutung für die Daseinsvorsorge ist es aus Sicht der öffentlichen Hand notwendig, faire Marktbedingungen zu sichern und die Funktionsfähigkeit des Gewerbes langfristig zu erhalten. Nur, das Land hat keinen direkten Einfluss auf die Situation. Nur die Kommunen müssen handeln, beispielsweise mit regelmäßigen Kontrollen, genaue Prüfungen bei Konzessionsvergabe. Ähnlich sieht es bei der Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts aus. Wie es im Antrag herausklingt, nimmt die Landespolitik das MBE als einen realistischen Weg an, wie man die Wettbewerbsverzerrung in den Griff bekommt – aber auch hier liegt es in der Verantwortung der Kommunen zu handeln.
Dennoch hat der Landtag beschlossen, die Landesregierung damit zu beauftragen, sich für faire Wettbewerbsbedingungen im gewerblichen Straßenpersonenverkehr einzusetzen. Weiterhin will man
- gemeinsam mit den betroffenen Kommunen Wege finden, wie bestehende Wettbewerbsregeln konsequenter eingehalten und kontrolliert werden können,
- bei den Genehmigungsbehörden für Festpreise und Preiskorridore im Taxenverkehr zu werben,
- prüfen, mit welchen Maßnahmen die Festsetzung von Mindesttarifen für Mietwagen sowie von Festpreisen im Taxiverkehr durch die Kommunen unterstützt werden können,
- den Kommunen geeignete Hilfestellungen geben und Informationsangebote in Form von Mustersatzungen, Leitfäden, Rahmenverträgen etc. unterbreiten, auf die sie bei der Vergabe von Konzessionen und Betriebsgenehmigungen zurückgreifen können, dies beinhaltet auch Unterstützung bei der Entwicklung digitaler Lösungen zur Aufgabenwahrnehmung.
Aber dabei soll es nicht blieben. Denn darüber hinaus will man weitere geeignete Maßnahmen zu identifizieren, die einem funktionierenden Wettbewerb im Taxi- und Mietwagenmarkt dienen.

Bei den in NRW agierenden Verbänden, also der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein (FPN) und dem Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) begrüßt man diese Entscheidung. FPN Geschäftsführer Dr. Michael Stehr erklärt dazu: „Es ist wichtig, dass auf Landesebene alles dafür getan wird, dass der Wettbewerb im Gelegenheitsverkehr fair verläuft.“
Bereits im vergangenen November hatten Vertreter der beiden Gewerbeverbände in einem gemeinsamen Austausch mit den Verkehrspolitikern der Regierungsfraktionen (CDU, Grüne) ihr Know-how geteilt, was dazu geführt hatte, das konkrete Praxishinweise aus dem betrieblichen Alltag direkt in den Antrag mit einfließen konnten. Für VSPV Geschäftsführer Sascha Waltemate ist die Sache klar: „Dieser Beschluss zeigt zum wiederholten Male, wie dicht der Landtag NRW an den Sorgen des Verkehrsgewerbes im Land ist.“ sg
Beitragsfoto: Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen. Foto: Bernd Schälte





