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Start Beförderungsrecht

Lex Uber in der Schweiz

von Yvonne Schleicher
5. Februar 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Lex Uber in der Schweiz

Die Abstimmung im Kanton Zürich läuft am 9. Februar. Foto pixabay

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Am 9. Februar findet im Kanton Zürich eine Volksabstimmung statt. Unter anderem zum neuen Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG), welches auch ein Verbot des aktuellen Uber-Dienstes zur Folge hätte.

Das neue Gesetz (PLTG) sollte eine einheitliche, kantonsweite Lösung für Zürich bringen und wurde bereits im letzten März verabschiedet. Ursprünglich sollte der Gesetzesentwurf, wie die Abstimmungszeitung des Kantons Zürich erklärt, im Wesentlichen darauf abzielen, bestehende Qualitätsmängel im Taxigewerbe zu beseitigen – beispielsweise mangelnde Sprach- und Ortskenntnisse. Der Vollzug des Taxiwesens sollte weiterhin bei den Gemeinden liegen, nur die Bewilligungen sollten für den ganzen Kanton einheitlich geregelt werden. Dem Kantonsrat war dieser Entwurf nicht weitreichend genug, so dass zwei weitere Punkte hinzugefügt wurden: Limousinen sollen in Zukunft einer Melde- und Kennzeichnungspflicht unterliegen und der Kanton soll nicht nur die Bewilligungen vergeben, sondern auch für den Verwaltungsvollzug zuständig sein. Dagegen wurde das Kantonsreferendum ergriffen. Also wird am kommenden Sonntag abgestimmt.

Die Volksabstimmung im Kanton Zürich findet am 9. Februar statt. Foto: pixabay

De facto käme eine positive Abstimmung einem Verbot des aktuell betriebenen Uber-Dienstes gleich, da nun jeder, der gewerblich Personen befördert, eine Lizenz bräuchte, so die Neue Züricher Zeitung.

Gegner des Gesetzes werten es als eine prinzipiell plattformfeindliche Angelegenheit, die den Kanton Zürich als langfristigen Standort für solche Unternehmen gefährde.

Die Frage, die Uber schon zu Rückzugs-“Drohungen“ veranlasst hat, nämlich ob Uber nun als Arbeitgeber einzustufen sei, wie es unter anderem in Genf bereits der Fall ist und in anderen Kantonen von Gewerkschaften und Sozial- und Unfallversicherung angestrebt wird, wird von diesem neuen Gesetz nicht berührt. ys

Einen ausführlichen Bericht zum Züricher Taxigesetz können Sie in der Printausgabe der Taxi Times DACH vom 1. Quartal 2020 nachlesen. 

Foto: pixabay

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.  

Tags: Kanton ZürichPTLGSchweizUberVolksabstimmung
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Yvonne Schleicher

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Kommentare 2

  1. Brun says:
    6 Jahren her

    Selbst wenn Ja gestimmt wird: Wird UBER leider noch nicht verschwinden. Erst wenn dass Bundesgericht entscheidet dass in der gesamten Schweiz die UBER- Fahrer angestellte bei dieser Sklavenfirma sind und UBER dazu verpflichtet wird über 400 Millionen CHF nachzuzahlen wie z. B. AHV-Kasse, etc.. Höchstwahrscheinlich wird UBER nochmals ein paar mal mit Tricks das endgültige Urteil versuchen zu umgehen. Deshalb sollten sofort die Städte, Kantone und der Bund die UBER-fahrer warnen sollten sie erwischt werden dass Bussen ab 20’000 bis 250’000 CHF ihnen drohen. Noch besser währe es: wenn der Bund, die Kantone und die Städte die UBER-App komplettvsperren lassen in der Schweiz. Wie Zürich z. B. will sie einerseits das der Verkehr abnimmt. Andererseits lässt sie eine solche Firma mit abstrusen Argumenten gewähren und lässt nachweislich zu das dass Verkehrsaufkommen nachweislich wegen UBER zunimmt. Wie auch die Luftverschmutzung diese vfahrer. Zu guter letzt nbesetzen diese UBER-fahrer die Öffentlichen Parkplätze und zahlen nichts dafür, wie auch sie die Gelb markierten Ladeberreiche FRECH zustellen. Wenn es knallt (einen Unfall gibt) in der Bahnhofstr. oder Talackerstr. in Zürich mit dem Tram ist es bei den Profi-fahrern entweder ein LANDTAXI ODER EIN UBER-FAHRER der wie oft in diese Strassen einfährt ohne zu schauen. Wie auch bei vielen dieser Herrschaften der Rechtsvortritt völlig unbekannt ist z. B. beim Bürkliplatz!!

    Antworten
    • Hüsi Taxi says:
      6 Jahren her

      Zum Glück heissen wir nicht alle Marcel Brun und haben so ein denken wie Sie, sonst wäre die Welt in der wir leben so gar nicht mehr lebensfähig. Das wissen über die geltende Rechte und Pflichten eines Taxi Fahrers, ob Rechtsvortritt oder nicht wird auch von den Stadt Taxis nicht gewahrt, z.B. wussten Sie das im Central Rechtsvortritt hescht? Wenn ich von der Seilengrabersteasse her komme und zum Bahnhof will habe ich vortritt vor dem LimmatQuai fahrer. Aber eben das weiss niemand oder anderer Platz z.B. ich komme von der ManesseStrasse Sie kommen von der Bederstrasse, das Lichtsignal ist ausgeschaltet. Wer hat da echt Vortritt? Keine Angst Sie wissen es nicht auch die Polizei hatte es nicht gewusst…
      Indiesem sinne hoffentlich auf nimmer wieder sehen mit Ihnen und bei soviel Frust am Job würde ich an Ihrer Stelle den Job wechseln…

      Antworten

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