In einem Entwurf ihres Wahlprogramms hat sich die Bundes-FDP auch zu einer möglichen Änderung des Personenbeförderungsgesetzes geäußert.
Ein im Internet abrufbares PDF zeigt das rund achtzig Seiten dicke Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl im Herbst. In dieser noch als Entwurf deklarierten Ankündigung positionieren sich die Liberalen zu allen möglichen gesellschaftlichen Themen. Dabei ist eine Seite auch dem Thema „Moderner Rechtsrahmen für moderne Geschäftsmodelle“ gewidmet. Dort heißt es hinsichtlich der Share Economy: „Wir Freie Demokraten wollen einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für traditionelle und neue Geschäftsmodelle wie die sogenannte Share Economy. Die Share Economy bietet mit ihren neuen Geschäftsmodellen den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Wahlmöglichkeiten zu traditionellen Produkten und Dienstleistungen. Um das Innovationspotential der Share Economy zu nutzen, brauchen wir einen passenden Rahmen, der ihnen die Freiheit zur Entwicklung lässt. Deshalb wollen wir bestehende Regelungen etwa zur Personenbeförderung (inklusive Taximarkt) oder zur Nutzung von Wohnraum zeitgemäß gestalten.
Wie diese zeitgemäße Gestaltung aussehen soll, wird gleich im nächsten Absatz erläutert: „Im Personenbeförderungsgesetz soll künftig vorgesehen werden, dass die Länder den Kommunen oder bestimmten Regionen die Genehmigung von Personenbeförderungsleistungen außerhalb einer Taxi-Konzessionsvergabe gestatten können. Künftig ist zudem jedem Antragsteller, der über ein polizeiliches Führungszeugnis ohne einschlägige Verurteilungen sowie über eine Insassenversicherung verfügt, ein Personenbeförderungsschein zu erteilen.“ jh
Wolfgang Kubicki führte seine Partei in Schleswig Holstein zu einem zweistelligem Ergebnis. Seine Partei singt derweil immer noch das hohe Loblied auf die gute alte Sharing Economy. Dabei hat doch längst jeder Hinterbänkler kapiert, was hinter der Fassade dieser Sharing Economy steckt: Ausbeutung und Regelmißachtung. Es wirkt, als wäre die FDP noch in der zeit stecken geblieben, in der sie noch im Bundestag vertreten war. Foto: FDP
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„Künftig ist zudem jedem Antragsteller, der über ein polizeiliches Führungszeugnis ohne einschlägige Verurteilungen sowie über eine Insassenversicherung verfügt, ein Personenbeförderungsschein zu erteilen.“
Der Student also beispielsweise, der neben seinem Studium Taxi fahren möchte, benötigt dann also nicht etwa Ortskenntnis und gesundheitliche Eignung, sondern eine Insassenversicherung? Obwohl er vielleicht nur ein Fahrrad besitzt?
Mir wird ganz schlecht bei dem Gedanken, welche „Experten“ alle im PbefG rumfingern und das man nie ganz ausschliessen kann, daß so ein Mist später tatsächlich mal im Gesetz steht.