Der VDV Rheinland e.V. hat einen Rahmenvertrag mit allen Krankenkassen über die Vergütung von so genannten Tragestuhl- und Liegendfahrten abgeschlossen. Er gilt bis Jahresende.
Das teilte Geschäftsführer Guido Borning in einer Mitgliederinfo mit. „Als Vertragspartner der Krankenkassen stellen wir interessierten Mitgliedern für ein weiteres Betätigungsfeld im Krankenfahrtenbereich nunmehr die entsprechende Vertragsgrundlage zur Verfügung“, heißt es dazu in dem Schreiben. Die Vergütungsvereinbarung wurde zwischen dem Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland-Pfalz e.V. und der AOK, verschiedenen Betriebskrankenkassen, den Ersatzkassen und diverser kleinerer Krankenkassen abgeschlossen. Sie sieht unter anderem eine Grundgebühr für Fahrten bis sieben Kilometer Fahrtstrecke von 51,12 Euro vor. Ab dem achten Kilometer werden weitere 85 Cent pro Kilometer abgerechnet.
Anders als bei Sitzendfahrten müssen bei Liegend- und Tragestuhlfahrten neben dem Fahrer auch ein Beifahrer mitfahren. Eine fachgerechte Betreuung mit qualifiziertem Einsatzpersonal ist nicht notwendig.
Die Vereinbarung gilt für alle Mitgliedsunternehmen des VDV Rheinland sowie für alle übrigen Taxi- und Mietwagenunternehmen in Rheinland-Pfalz, die ihren Beitritt hierzu erklären. Sie können sich über eine vom Land Rheinland-Pfalz eingerichtete „Zentrale Vermittlungsplattform für Krankenfahrten und Krankentransport Rheinland-Pfalz (ZPK)“ über die aktuell vorliegenden Beförderungsangebote informieren und darüber ihre Dienste anbieten. jh