Die Mehrheitsfraktionen des Münchner Stadtrats fordern in einem Antrag, dass bei der laufenden Inklusionstaxi-Förderung die rollstuhltauglichen TX-Modelle nicht länger ausgeschlossen werden.
In München werden seit geraumer Zeit Taxibetriebe bei der Umrüstung eines Taxis für die rollstuhltaugliche Beförderung finanziell unterstützt. Pro Taxi werden dabei die Umrüstkosten mit bis zu zehntausend Euro bezuschusst. Nicht förderfähig war bisher das Modell TX von LEVC, bekannt als „London-Taxi“. Diese Fahrzeuge sind serienmäßig barrierefrei, erfüllen aber nicht alle Kriterien, die als Voraussetzung für eine Förderung definiert sind.
Die Münchner Stadträtin Sofie Langmeier von den Grünen und ihr SPD-Kollege Andreas Schuster haben deshalb gestern beantragt, dass die Landeshauptstadt München die Voraussetzungen schaffen soll, „dass der Erwerb eines sog. London Taxi durch das Förderprogramm zur Umsetzung des zweiten Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefördert werden kann. Hierfür sollen die Förderbedingungen insofern angepasst werden, dass auch barrierefreie Fahrzeuge ohne Kopf-Rücken-Stütze förderfähig sind.“
Bei ihrer Begründung zählen Langmeier und Schuster die Vorteile des britischen Modells auf, bei dem die barrierefreie Ausstattung serienmäßig vorhanden ist und nennen die Unterscheidungsmerkmale zu jenen rollstuhltauglichen Fahrzeugen, bei denen der Umbau meist im Heck des Fahrzeugs vorgenommen wird.
So verfüge der TX über eine seitlich ausklappbare Rampe, die das Einfahren von Menschen mit Rollstuhl vom Gehweg aus erlaubt. Eine Trittstufe erleichtere zudem das Einsteigen für all jene, die sich mit höheren Schwellen schwertun. Drittens schaffen im Innenbereich umklappbare Sitze und Sicherungsgurte sicheren Raum für Kinderwägen, Rollstühle und sogar E-Rollstühle.
Unterstützt wurden die Fraktionen, die im Münchner Stadtrat über die Stimmenmehrheit verfügen, von Oswald Utz, dem Behindertenbeauftragten der Stadt München. Für Utz, der selbst im Rollstuhl sitzt, zählt, dass der großzügige Innenraum eine gesellige Fahrt „auf Augenhöhe“ von Menschen mit und ohne Rollstuhl in Fahrtrichtung ermögliche. Er sitzt während der Fahrt im Fahrgastraum. Bis zu zwei weitere Passagiere können dort ebenfalls noch Platz nehmen.
Utz kritisierte während eines Mediengesprächs an den Vorgaben, dass man die Förderung durch großzügige Auslegungen nicht einfach laufen lasse, sondern vielmehr darüber nachdenke, durch welche Bestimmungen man sie nicht doch noch verhindern könne.
Der Antrag auf Änderung bei den Fördervorgaben ist Punkt 1 eines Antragspakets für mehr barrierefreie Mobilität und Inklusion, das die oben genannten Parteien am gestrigen Tag abgegeben haben. Drei weitere Punkte des Pakets befassen sich mit Themen, die für die barrierefreie Mobilität der betroffenen Menschen in typischen Fußgängerbereichen wichtig sind.
Es ist nun Aufgabe der Behörden, die Forderungen des Antrags detailliert auszuarbeiten und einen Entwurf zu erstellen, über den dann wiederum der Münchner Stadtrat abstimmt. Dies wird laut Prognosen nicht vor Sommer passieren.
Den Beteiligten ist auf Nachfrage von Taxi Times die Dringlichkeit bewusst, denn die Inklusionstaxi-Förderung ist zunächst bis Ende 2022 limitiert. jh
Beitragsfoto: Sofie Langmeier (Die Grünen) und Andreas Schuster (SPD) haben die Anträge auf den Weg gebracht. Foto: Taxi Times
Super, warte auch gerne auf die Genehmigung des Taxibüros im KVR, aber wer die Behörde kennt, weiß dass, das sehr lange dauern kann….
So muss halt LEVC, das Sozial- und Mobilitätsreferat und die E-Mobilitäts-Wirtschaft auch noch warten, …. eigentlich schade !!!