Im Ringen um kostendeckende Vergütungen für Krankenbeförderungen durch Taxi- und Mietwagenunternehmen hat die Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt im LTV e.V. nun die Gesundheits- und Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne um Unterstützung gebeten.
Nachdem der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e. V. sich jüngst bezüglich Krankenfahrten an die Krankenkassen gewandt hat, erörterten Vertreter der Fachvereinigung die vorherrschende missliche Lage Anfang der Woche auch Ministerin Petra Grimm-Benne.
Im Gespräch wurde aufgezeigt, welche enorme Leistungen das Taxi- und Mietwagengewerbe täglich erbringt. „Wir führen jährlich bis zu fünf Millionen Krankenbeförderungen durch und werden zum Dank von allen Kassen in Sachsen-Anhalt extrem schlecht vergütet“, stellte Verbandschef Martin Kammer bei dem Treffen klar. Die Kassen würden seit bereits zwei Jahren versuchen, kollektive Vertragsverhandlungen zu vereiteln, in dem die Unternehmer gegeneinander ausgespielt würden. Teilweise würde auch Rechtsbruch billigend in Kauf genommen.
Grimm-Benne wurde bei dem Gespräch auch aufgezeigt, dass eine Anpassung des Mindestlohnes in Höhe von 12 Euro zum 01. Oktober 2022 im Taxi- und Mietwagengewerbe in Sachsen-Anhalt schlichtweg nicht umsetzbar sei. „Wir brauchen mehr Zeit, um Taxitarifordnungen anzupassen und mit den Krankenkassen ins Gespräch zu kommen“, unterstrich Martin Kammer seine Position. „Alle diese Missstände wurden von der Ministerin erkannt und sie hat der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt im LTV e.V. zugesagt, mit den einzelnen Kassen und Kassenverbandsvertretern zu sprechen.“ nu
Beitragsfoto: Thomas Heieck, LTV Verbandsmitglied, Ministerin Petra Grimm-Benne , Martin Kammer LTV-Geschäftsführer (v. l. n. r.). Foto: Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt im LTV e.V
Von der AOK Bayern habe ich für den Monat April ein Zuschuss Angebot für die hohen Spritpreise in Höhe von 1,-€ je Besetzte Fahrt erhalten. Das ist wohl ein später Aprilscherz. Grüße aus dem Fränkischen Seenland. Mietwagen Hofmann