Bei der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr im Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) konnte der Vorsitzende der Fachvereinigung 26 neue Mitglieder begrüßen. Zum Thema Ausschreibung von Krankenfahrten, wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren und externe Wettbewerber wurde deutlich Stellung bezogen.
In seinem Bericht zum abgelaufenen Geschäftsjahr berichtete Wolfgang Schwuchow, Vorsitzender der Fachvereinigung Personenverkehr der Geschäftsstelle des Landesverbands Thüringen des Verkehrsgewerbes LTV e.V., von insgesamt vier Vorstandstreffen der Fachvereinigung, in denen sich die allesamt ehrenamtlich agierenden Vorstandsmitglieder mit den Auswirkungen einer zukünftigen Koalition auf das PBefG, der Ausschreibung von Krankenfahrten durch Krankenkassen trotz bestehender Rahmenverträge sowie dem Zustand der Abrechnungen von Krankenfahrten nicht umsetzbarer Rollstuhlfahrer beschäftigten.
Schwuchow begrüßte in der Fachvereinigung 26 neue Mitglieder, davon zwei Mitglieder aus Taxizentralen, denen neun – größtenteils altersbedingte – Austritte gegenüberstehen. Man vertrete nun insgesamt 338 Mitgliedsunternehmen und damit 42 Prozent aller Taxi- und Mietwagenbetriebe des Landes Thüringen. „Dies ist ein beachtlicher Wert, auf den wir stolz sein können, gleichzeitig aber auch Ansporn, den Organisationsgrad weiter zu erhöhen“, appellierte Schwuchow an die Mitglieder, weitere Kollegen zu werben. „Der Spruch ‚Einigkeit macht stark‘ gilt nach wie vor.“
Ein wenig enttäuscht zeigte sich der Vorstand der Fachvereinigung über die schwache Beteiligung an der BZP-Kampagne ‚Verlässlich ist modern‘: „Kaum ein Unternehmen in Thüringen hat die Möglichkeit genutzt, mit den zur Kampagne des BZP entwickelten Werbematerialien im oder auf dem Fahrzeug Werbung für uns alle zu machen und die Aufmerksamkeit von Politik und Gesellschaft zu erreichen“, sagte Schwuchow. „Hier hätten wir uns etwas mehr Engagement erwünscht.“
Über die juristischen Aktivitäten des LTV konnte der Vorstand Positives wie Negatives berichten. Man habe im laufenden Berichtsjahr im Zuge des Wettbewerbsrechts sieben Ermahnungen ausgesprochen und fünf Abmahnverfahren eingeleitet. Davon konnten zwei Verfahren mit Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet werden. Leider musste man auch bei älteren Verfahren zwei Niederlagen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Jena einstecken, die zuvor beim Landgericht noch positiv geurteilt worden waren und es gibt viele OLG-Urteile, die andere Aussagen treffen. In einem Fall ging es um die Nennung einer Mobilfunknummer auf der Homepage eines Mietwagenunternehmens. Dem OLG fehlte dazu der Nachweis einer Auftragsannahme über das Mobiltelefon. In einem zweiten Fall sah das OLG bei einem gelbschwarzes Dachschild mit der Aufschrift Mietwagen keine Verwechslungsgefahr mit dem Taxi.
Eine Klage gegen den Werther Bürgerbus vor dem Landgericht (LG) Mühlhausen blieb erfolglos. Das Gericht war hier der Meinung, dass der elektrisch betriebene und von ehrenamtlichen Fahrern gesteuerte Bus, dessen Anschaffung das Thüringer Umweltministerium mit 96.000 Euro gefördert hatte, nicht dem Personenbeförderungsgesetz zuzuordnen sei, da der Service unentgeltlich angeboten werden würde. „Wir werden leider das Gefühl nicht los, dass Vorhaben, die unter den Aspekten sozial und Elektromobilität laufen, besondere Sympathien bei den verantwortlichen Personengruppen genießen und derartige Projekte daraus Vorteile ziehen können“, kritisierte Schwuchow.
Anders als viele Taxiverbände anderer Bundesländer beschäftigt der LTV drei hauptamtliche Mitarbeiter mit Martin Kammer als Hauptgeschäftsführer an der Spitze. Dieser vertritt die Unternehmerinteressen innerhalb des Bundesverbands BZP durch die Mitwirkung in mehreren Ausschüssen, gegenüber der Landespolitik und gegenüber den Krankenkassen. Kammer konnte mehrere ungerechtfertigte Rechnungskürzungen der Krankenkassen für die Mitglieder positiv klären.
Der Verband wehrt sich auch gegenüber Krankenkassen, die trotz bestehender Rahmenverträge Fahrten per Internet ausschreiben. In persönlichen Gesprächen konnten Kassen wie die BKK / Advita überzeugt werden, den Rahmenvertrag wieder einzuhalten. Kammer berichtete von schriftlichen Bestätigungen der IKK Classik und der Barmer / GEK, dass der Versicherte nach wie vor ein Personenbeförderungsunternehmen seiner Wahl mit den Fahrten beauftragen dürfe und solche Fahrten nicht ausgeschrieben werden.
Kritik äußerte der Vorstand am Abrechnungsdienstleister DMRZ. Aufgrund der dort geschaffenen Plattform zur Ausschreibung von Krankenfahrten distanziere man sich als LTV vom DMRZ und fordere die Mitglieder auf, sich nicht an solchen Ausschreibungen mit Angeboten zu beteiligen. „Partnerschaftliches Verhalten sieht anders aus“, erklärte Schwuchow und bedankte sich für die Unterstützung bei denjenigen Kollegen, die bereits eine Zusammenarbeit mit dem DMRZ gekündigt hätten.
Als weiteres Beispiel für „vermeintliche Unterstützer, aus denen Konkurrenten werden“, nannte Schwuchow Mercedes-Benz. Die Daimler AG beteilige sich immer mehr an den Start-Ups und Dienstleistern aus den Bereichen Mobilität und Personenbeförderung und mache somit der eigenen Kundschaft, den Taxiunternehmern, Konkurrenz.
In Anbetracht der kollektiven Probleme warnte der Vorstand vor den Vermittlungsanbietern Uber und mytaxi und deren Lobby-Bestrebungen, Änderungen beim PBefG zu erreichen. Dem müsse man einheitlich entgegentreten. „Das Klein-Klein der Unternehmer in einer Region und die Unvereinbarkeit können wir uns nicht mehr leisten“, sagte Schwuchow und richtete einen flammenden Appell an die Taxi- und Mietwagenbetriebe: „Wir müssen jetzt gemeinsam dafür kämpfen, dass der bestehende Ordnungsrahmen nicht zerstört und der Markt mit neuen Unternehmen überrannt wird. Die Entwicklung am Markt geht alle etwas an, ob man nun noch zwei oder 20 Jahre zu arbeiten hat. Die Veränderungen werden schneller kommen, als es einem lieb ist, ein `weiter so´ wird es deshalb nicht geben. Wer seinen Nachfolgern und jüngeren Kollegen ein anständiges und funktionierendes Taxi- und Mietwagengewerbe zurücklassen möchte, muss sich für neue Dinge öffnen und über den Tellerrand hinwegschauen. Dabei müssen wir zusammenstehen und persönliche Animositäten aus dem Weg räumen. Nur gemeinsam können wir etwas erreichen.“ jh
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