Die LTV-Fachvereinigung Sachsen-Anhalt warnt ihre Taxiunternehmer vor Fortsetzung oder Abschluss von Einzelverträgen mit Krankenkassen bei schlechten Konditionen – und bietet konkrete Hilfe.
Die AOK Sachsen-Anhalt würdigt die Leistung der Taxinternehmer erneut nicht – mit dieser Bewertung ist der Sondernewsletter der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt im Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e. V. überschrieben. Das Team um den Vorstandsvorsitzenden Andreas Fricke kommt in seiner „Eilmeldung“ direkt auf den Punkt: „Die AOK SA hat gestern [am 3.11.] damit begonnen, neue Einzelverträge herausgeben, die eine neue Vereinbarung zur Durchführung von Krankenfahrten und eine neue Vergütungsanlage für Sitzend-Krankenbeförderungen beinhaltet. Ihre Unterschrift sollte gut überdacht sein!“
Hintergrund dieses deutlichen, wenn auch zurückhaltend formulierten Hinweises ist die Einschätzung, dass sowohl den Vertragstext als auch die Vergütungen „kein vernünftiger Taxi- oder Mietwagenunternehmer einfach so unterschreiben“ dürfe. Der Verband bittet die Unternehmer deshalb, das Vertragswerk genau zu lesen und die sich ergebenden Verpflichtungen genauestens zu prüfen. Konkret: „Bitte prüfen Sie auch, ob Sie zu diesen Konditionen tatsächlich befördern können!“
Zwischen den Zeilen ist zu lesen, dass die AOK mit dem angebotenen Vertrag versucht, die Vergütungen für Krankenfahrten auf ein Niveau zu drücken, das ein wirtschaftliches Arbeiten nicht mehr ermöglicht. Ohne diesbezüglich Zahlen zu nennen, folgt in dem Schreiben daher nochmals die explizite Warnung, wie sie deutlicher kaum zu formulieren wäre: „Achtung! Sie binden sich wieder für ein Jahr an diese Konditionen!!!“
Der LTV hatte in den letzten Jahren – auch bereits vor Gründung der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt – immer wieder vor solchen Verträgen mit verschiedenen Krankenkassen gewarnt. Er belässt es aber nicht bei der Warnung, sondern spricht auch über Alternativen: „Nach einem Sondierungsgespräch mit der AOK SA werden wir im Namen und in Vollmacht der Mitgliedsunternehmen, die ihre AOK-Einzelverträge nebst Anlage gekündigt haben, kollektiv Verhandlungen führen. Verhandlungsauftakt ist der 14.11.2023.“
Leider sei die AOK Sachsen-Anhalt nicht bereit, für alle Mitglieder mit dem Verband zu verhandeln, sondern nur für die, die gekündigt haben. Der Verband empfiehlt denjenigen Mitgliedern mit AOK-Einzelvertrag deshalb „nach wie vor die Kündigung“ dieses Vertrages nebst Anlagen. „Die Kündigung können Sie noch mit einem Monat Kündigungsfrist zum 31.12.2023 vornehmen.“ Mitglieder werden gebeten, die verlinkte Musterkündigung zu verwenden und diese per Post an den Verband zu senden. „Wir reichen dann die Kündigung bei der AOK SA fristgerecht ein.“
Die Kündigung soll dem Verband nicht per E-Mail oder telefonisch übermittelt werden, sondern in dem Schreiben wird deutlich hervorgehoben: „Es ist von großer Bedeutung, dass wir die Kündigungen per Post zugesendet bekommen!!!“
Was letztlich bei den Verhandlungen herauskommt, werde man sehen. Auf die schlechten Bedingungen, die die AOK einzelnen Unternehmen anbietet, wird der Verband sich ganz sicher nicht einlassen.
An Unternehmer, die einen Einzelvertrag haben und sich bezüglich einer Kündigung unsicher sind, richtet der Verband eine klare Botschaft: „Sie brauchen keine Angst vor der Kündigung haben. Zur Not können Sie jederzeit wieder einen Vertrag mit der AOK SA zu den allgemeinen Konditionen vereinbaren. Sie stellen sich also nicht schlechter. Die Kasse kann Ihnen den Vertrag nicht verwehren!“
In Sachsen-Anhalt besteht seit gut zwei Jahren die Wahl zwischen zwei Gewerbevertretungen auf Landesebene: Der Thüringer LTV, der bereits seit 2015 auch Taxi- und Mietwagenunternehmen in Sachsen-Anhalt vertritt, hatte die Fachvereinigung für das nördliche Nachbarbundesland 2021 ins Leben gerufen, nachdem der Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt e. V. (LVSA) aus dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) ausgetreten und zum neu gegründeten Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e. V. (TMV) gewechselt war.
Somit können die sachsen-anhaltinischen Unternehmer wählen, ob sie als Mitglied des LSVA indirekt dem TMV angeschlossen sind oder eben über den LTV weiterhin dem BVTM. ar
Beitragsfoto: Axel Rühle