Den GVN-Thementag des GVN nutzte Manfred Schröder vom Unternehmen Payco, um die Vorgehensweise des Berliner Finanzamts bei deren Kassen-Nachschau zu beschreiben.
„In Berlin wird zur Kassen-Nachschau zum Betriebshof des Finanzamts geladen“, berichtete Schröder. Dort wird dann der Kassenbestand, der Nachweis der Vollständigkeit der Grundaufzeichnungen, die Aufzeichnung der Arbeitszeit, die Quittierung des Trinkgelds, ein gesondertes Fahrtenbuch sowie sogar die Verfahrensdokumentation überprüft. Das sei keine oberflächliche Geschichte. Hilfskräfte würden den Fahrer festhalten, und dann würde dessen Auto untersucht; „Sie nehmen die Taxiuhren auseinander, erfassen die Seriennummern der Taxameter und der Fahrgestellnummern, und kontrollieren die Ausweise der Fahrer.
Noch schlimmer sei die geforderte Verfahrensdokumentation. Der Taxiunternehmer und der Systemhersteller werden in Berlin aufgefordert, die Verfahrensdokumentation im Detail dem Finanzamt bei Betriebsprüfungen zur Verfügung zu stellen. „Das ist nicht ohne“, sagt Schröder. „Wir müssen beschreiben, wie sich ein Geschäftsvorfall zusammensetzt und was wir archiviert haben.“
Schröder zeigte den Ausschnitt eines Schreibens des Finanzamts für Körperschaften. Darin habe man ihm bestätigt, dass Berlin keine Fiskaltaxameter empfiehlt oder grundsätzlich versagt. „Das heißt, jeder Taxiunternehmer kann eine Einbaubestätigung für die Installation eines Systems zur Einzelaufzeichnung auf den Tisch legen und muss dann normalerweise auch eine Genehmigung bekommen. Das gilt für Neuanträge wie für Konzessionsverlängerungen.“ Natürlich halte sich die Behörde eine Untersuchung des Systems im Falle einer Betriebsprüfung vor.
Schröder, der davon sprach, in Berlin „kräftig durchgeschüttelt worden zu sein“, holte zum verbalen Gegenschlag aus: „Es ist wirklich so, dass in Hamburg und Berlin die gesetzlichen Uhren anders ticken als im Rest Deutschlands.“
Im Hinblick auf die Aufzeichnungspflichten verwies Schröder auf ein Memorandum des Landesamts für Steuern Niedersachsen. Jeder Geschäftsvorfall sei einzeln aufzuzeichnen. Daraus muss sich der Abfahrtsort, die Länge der Fahrtstrecke, der Bestimmungsort, der Fahrpreis und die Zahlungsart ergeben. Die Aufzeichnung des einzelnen Geschäftsvorfalls kann auf einem Erfassungsbeleg wie z.B. auf einem Schichtzettel (mit der Möglichkeit der Einzeldatenaufzeichnung) erfolgen. Alternativ kann die Erfassung und Archivierung elektronisch erfolgen. Das Payco-Kassensystem würde diese Anforderungen erfüllen.
Hinsichtlich des BMF-Anwendungserlasses vom 29.5.18 habe er kritisch nachgefragt und die Bestätigung bekommen: EinTaxameter unterliegt nicht der Kassensicherungsverordnung (KassSichV). Vom TÜV Essen, der die KassSichV technisch formulierte, habe Schröder die klare Aussage erhalten, dass ein Taxameter ein Messgerät und keine zertifizierungsfähige Einheit sei. „Wenn aber ein Taxameter aufgerüstet wird, so wie es Hale praktiziert, könnte es sein, dass dort eine BSI-Zertifizierung notwendig ist“ Schröder schließt daraus: Die gesamten INSIKA-Systeme, die heute am Markt sind, müssen nochmal erweitert werden.“: Der TÜV könne da konkret Auskunft geben.
Mit Blick auf sein eigenes Kassensystem sollte dem Taxiunternehmer vor einer Kassen-Nachschau nicht bange sein. „Unser Ziel ist es, dass der Fahrer seine Daten bei Schichtabschluss vom Drucker in die Tasche stecken und bei sich führen kann. Das ist auch bei einer Kassen-Nachschau der Fall. Wenn also wirklich ein Betriebsprüfer versucht, einen Taxifahrer über seine Schicht zu befragen, dann drückt er auf Schichtabschluss und bekommt angezeigt, wann die Schicht begonnen hat, Infos zur Lenkzeit, Bereitschaftszeit, Pausenzeiten und die Einzelaufzeichnungen.“
Ganz neu im Sortiment ist bei Payco ein Gerät, dass alles in sich trägt bis auf einen Taxameter: Es enthält eine gesicherte Einrichtung für Kartenzahlung, bildet eine komplette Kasse ab und verfügt über die nötigen Schnittstellen zu Taxametern. jh
Foto: Taxi Times
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