Zur Entschärfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung recht kurzfristig eine zeitlich begrenzte Senkung der Mehrwertsteuer für das dritte und vierte Quartal 2020 beschlossen. Was bedeutet das für den Alltag im Taxigewerbe?
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Der Mehrwertsteuersatz (MwSt) für die meisten Produkte und Dienstleistungen beträgt in Deutschland 19 Prozent, für steuerbegünstigte Dinge wie bestimmte Lebensmittel, Druckerzeugnisse und ÖPNV 7 Prozent. Vom 1. Juli bis vorerst zum Jahreswechsel gelten statt 19 Prozent nur 16 und statt 7 Prozent nur 5.
Im Taxigewerbe gilt in der Regel der vergünstigte Steuersatz. Da Taxameter den Brutto-Fahrpreis anzeigen, unabhängig davon, welcher Steuersatz auf jede einzelne Fahrt erhoben wird, haben Taxifahrer es leicht: Sie müssen von jetzt bis zur Silvesterschicht um Mitternacht lediglich 5 statt 7 Prozent MwSt auf der Quittung angeben, bei Materialfahrten und Fernfahrten (ab 50 km, wenn die Fahrstrecke nicht komplett innerhalb einer Gemeinde lag) 16 statt 19 Prozent. Darauf muss auch beim Erstellen elektronischer Quittungen, etwa mit Systemen wie iZettle oder SumUp, geachtet werden.
Fahrgäste, die nun hoffen, der Steuervorteil werde an sie weitergegeben und sie müssten ein paar Cent weniger bezahlen, werden enttäuscht: Keine Kommune und kein Landkreis wird den Aufwand betreiben, für ein halbes Jahr den Taxitarif zu ändern. ar