Unter Kölns Mietwagenunternehmen herrscht ein Trinkgeld-Zoff: Mietwagenbetriebe sollen mehr als die Hälfte des Trinkgeldes an ihr Fahrpersonal nicht weiterreichen, das Kunden über die Uber und Free Now App zahlen.
Trinkgelder sind von Fahrgästen ein freiwilliges Dankeschön und als Zeichen der Wertschätzung für guten Service. In den typischen „Trinkgeldberufen“ – Gastronomie, Hotel- und Taxigewerbe, Haarstudio und vielen weiteren Dienstleistungsbranchen – können sich die Gäste und Kunden für den Service erkenntlich zeigen und als ‚Dankverstärker‘ Trinkgeld geben. Eine „Pi-mal-Daumen-Empfehlung“ für die Höhe eines Trinkgelds lässt sich keine geben, wobei es „nach oben“ keinerlei Beschränkung gibt. Über diese wertschätzende Geste, die außerdem für Arbeitnehmer steuerfrei ist, freuen sich selbstverständlich die Fahrerinnen und Fahrer. Erhalten aber Selbstständige von Fahrgästen Trinkgeld, muss dafür Umsatz- und Einkommensteuer abgeführt werden.
In Köln sollen einige Mietwagenunternehmen, laut einem Bericht vom Express, ihren Angestellten Fahrern das Trinkgeld, das von Uber und Free Now komplett weitergeleitet wird, nicht voll auszahlen und mehr als die Hälfte des Trinkgeldes einbehalten. Im Zeitungsbericht will der Fahrer anonym bleiben und er sei auch nicht der einzig Betroffene, dem das Trinkgeld gemindert ausgezahlt wird. „Ich bekomme nur 45 Prozent meines Trinkgeldes ausgezahlt. Wenn mein Arbeitgeber nicht einen Teil davon einbehalten würde, bekäme ich gut 600 Euro Trinkgeld pro Monat. Die Kunden in Köln sind da recht großzügig“, schildert er dem Express seine Haltung.
Die Fahrer fühlen sich von ihren Chefs geprellt – schließlich haben sie die Mehreinnahme in Eigenleistung erbracht. Um das Trinkgeld bar zu erhalten, sollen es sogar manche Kollegen ihren Fahrgästen erzählt haben.
Auf Nachfrage vom Express haben zwei Mietwagenbetriebe keine Stellung zu den Vorwürfen genommen. Und natürlich wäscht auch Uber seine Hände in Unschuld. Deren Sprecher Tobias Fröhlich äußert sich auf Nachfrage dazu: „Es ist schon allein gesetzlich geregelt, dass Trinkgelder vollständig und ohne jegliche Abzüge an die Fahrer gehen müssen. Darüber hinaus ist es auch Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit den Mietwagenunternehmen. Sollten wir davon erfahren, würden wir uns selbstverständlich umgehend mit den Partnern in Verbindung setzen und das klären“, so der Sprecher weiter. Auch Free Now bestätigt nicht, dass ein solcher Fall bekannt ist.
Im Taxigewerbe braucht sich das Fahrpersonal in der Hinsicht keine Sorgen machen. Das Trinkgeld erscheint nicht im Taxameter, das auch bei der Einnahmeermittlung genutzt wird. Das Trinkgeld bleibt zu 100 Prozent beim Angestellten Taxi-Chauffeur. hs
Beitragsfoto: Pixabay
Könnte es sein, daß diese Unternehmen nicht überlebensfähig sind, ohne das Einbehalten von Teilen des Trinkgeldes? Das wäre eine interessante Sache, dem müsste man mal nachgehen.
Kein Wunder ! 30% Vermittlungsgebühr ! Da muss ja irgendwo gespart werden! Ahja stimmt beim fahrpersonal…. und genau das nennt sich dann Plattformökonomie ohne Mehrwert für Umwelt Arbeitsbedingungen. Was machen denn unternehmen wie Uber etc. besser als nur eine App anzubieten ? Die Politik ist ein Witz in diesem Land
Die Politik in diesem Land ist kein Witz, sondern eine Frechheit!
Da Fahrer es nicht immer genau wissen und wenig Ahnung von Abzügen haben, kann es sein, dass es die steuerlichen Abzüge gibt. Trinkgeld von Uber und Free Now laufen über die App und bekommt der Unternehmer auf sein Bankkonto. Der Unternehmer muss das Trinkgeld überweisen, auf der Lohnabrechnung vermerken und schon muss das Trinkgeld versteuert. Die klügere Variante ist, dass den Kunden dauerhaft zu erzählen um immer das Trinkgeld bar zu bekommen, um auch keine Abzüge zu erhalten. Ob Fahrer wissen dass es die steuerlichen Abzüge sind oder werden die wirklich geprellt. Die hellsten Menschen sind es ja wohl nicht.
Leider wurde für den Bericht die steuerrechtliche Behandlung von Trinkgeldern nur unzureichend behandelt.
Es gibt neben der verschiedenen Behandlung selbstständig-angestellt noch ein weiterer Grundsatz zur Auszahlungsmodalität:
Wird ein Trinkgeld nicht direkt vom Kunden an den Empfänger gegeben, sondern über einen Dritten (Arbeitgeber) so wird es steuerpflichtig.
Es dürfte klar sein, dass der Arbeitgeber dann zur Deckung der zusätzlich anfallenden Sozialabgaben, einen Teil des Trinkgeldes einbehält.
(Vgl. Haufe Arbeits-,Steuerrecht)
https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/trinkgelder-an-arbeitnehmer-und-unternehmer/trinkgeld-versteuern_186_421634.html
siehe dazu bitte folgende Meldung: https://taxi-times.com/trinkgeld-im-taxi-die-frage-der-korrekten-versteuerung/
Die Redaktion schreibt ja, dass Trinkgelder für Unternehmer, gesetzlich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer zu unterwerfen sind, dass sind schon mal mindestens 19 + „x“ Prozent. Außerdem hat der Unternehmer gehörigen Anteil mit dem Service eines gepflegten und sicherem Fahrzeug….!
Denke, dass der Unternehmer damit mind. 50 % Anteil am Trinkgeld hat, er kann es auch am Fiskus nicht vorbeileiten!
Erfahrene „Trinkgeldgeber“ stecken das Trinkgeld in „cash“ zu !!!
Es war fast so Ähnlich wie bei Wallmart, der Größte Supermarkt Kette in der USA, Sie waren in Deutschland knapp eine Jahr und denn sind abgezogen wegen Deutsche Lohngeszetze die es nicht erlauben Ihrer Arbeitspersonnel auszubeuten.
Nur eine Indiz das diese US Firmen machen Ihrer Profit nur durch Ihrer Ausbeutung Ihrer Angestelten!
Und UBER, die machen was Sie Wollen, es tüt mir lied aber solche Feuerfestikeit kommt nur zu stände durch Lobbyismus, Corruption und Schmiergelder!
Ich komme manchmal vor in eine „Bananarepublik´´ zu leben.
Ich habe keine Mitleid mit UBER Fahrer, Taxler werden und alles ist erledigt, fairer Löhn für fairer Arbeit, Basta!