Ein Videomitschnitt aus Duisburg zeigt, dass Mietwagenfahrer mitunter kaum Deutsch können. Verstöße gegen die Rückkehrpflicht, das Kerngeschäft bei Uber und Bolt, werden vereinzelt geahndet.
Als die Online-Meldung der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ kurz nach der Mietwagenkontrolle durch die Polizei Duisburg, das Straßenverkehrsamt Duisburg, das Hauptzollamt Duisburg (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sowie das Eichamt Duisburg erstmals in der Whatsapp-Gruppe „Eine Stimme für das Taxi“ gepostet wurde, ging die Geschichte zunächst zwischen anderen Themen unter.
In den „sozialen Medien“ verbreitete sich aber ein kurzer, von der Polizei veröffentlichter Videozusammenschnitt mit Szenen aus der Kontrolle, in dem unter anderem zu sehen ist, wie ein Beamter einen Mietwagenfahrer freundlich nach dem Alarmknopf im Fahrzeug fragt (der nicht nur für Taxis, sondern auch für Mietwagen Pflicht ist). Keine Antwort vom ratlosen Fahrer. Der Kontrolleur hakt leicht belustigt nach: „Sie wissen überhaupt nicht, dass Ihr Auto so einen Knopf hat, nicht?“ Der Fahrer versteht die Fragen offensichtlich nicht, weshalb der Beamte eine Übersetzungs-App auf seinem Smartphone zu Hilfe nehmen muss, um die Frage in einfacher Sprache zu wiederholen und in eine andere Sprache zu übersetzen, die der in Deutschland tätige Fahrer versteht. Wie gut er mit seinen Fahrgästen kommunizieren kann, lässt sich erahnen. Den Knopf findet er mit der Übersetzung aber sofort und bringt das Intervall-Hupsignal zum Tönen.
Es ist nur eine kurze Szene aus einer der Kontrollen, die die Beamten an einem Novembertag zwischen 8 und 16 Uhr durchführten. Die beteiligten Behörden überprüften im Duisburger Stadtgebiet „Fahrer, die Personenbeförderungen über eine App-Plattform anbieten sowie dazugehörige Betriebsstätten“, also Uber-Fahrer und die zugehörigen Unternehmenssitze.
Laut Polizeibericht kontrollierte der Verkehrsdienst der Polizei Duisburg sowohl die erforderlichen Dokumente als auch die Verkehrstauglichkeit des Fahrpersonals. „Geprüft wurden unter anderem Führerschein, Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Fahrzeugpapiere und die Gültigkeit aller Nachweise. Gleichzeitig stellten die Beamten sicher, dass die Fahrzeuge technisch in einem vorschriftsmäßigen Zustand waren. Dazu gehörten unter anderem die Überprüfungen der Bereifung und der Hauptuntersuchungsplakette. Einsatzkräfte vom Eichamt überprüften Messgeräte in den Fahrzeugen auf ihre korrekte Funktion und gültige Eichung.“
In einer weiteren Szene kündigt ein Kontrolleur gegenüber einem Fahrer Post von der Behörde wegen einer Ordnungswidrigkeit an. Auf die Frage des Fahrers nach dem Grund sagt der Polizeibeamte: „Weil das so nicht erlaubt ist. Sie machen Fahrgastbeförderung. Das ist ja kein Privatauto.“ Um was für einen Verstoß es ging, lässt sich nur erahnen.
„Im Rahmen der Kontrolle stellten die Polizisten mehrere Verstöße gegen die sogenannte Rückkehrpflicht fest“, heißt es im Polizeibericht weiter. In mehreren Fällen seien die Kontrollteams auf Fahrzeuge getroffen, die außerhalb ihres eigentlichen Zuständigkeitsbereichs unterwegs waren, ohne dass eine Fahrt aus diesem Gebiet vorlag – etwa Fahrzeuge aus anderen Städten, die in Duisburg Aufträge annahmen. „Diese Praxis ist unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die betreffenden Fahrer müssen daher mit entsprechenden Anzeigen rechnen. Auch die jeweiligen Vermittlungsbetriebe werden über die Verstöße informiert und erhalten eine Anzeige, da sie für die ordnungsgemäße Organisation ihrer Mietwagenverkehre verantwortlich sind.“
Lassen sich Verstöße gegen die Rückkehrpflicht, deren Ahndung von Behörden immer als schwierig bis unmöglich dargestellt wird, auf einmal doch mit etwas gutem Willen leicht nachweisen?
Weiter im Polizei-Text: „Parallel zu den Kontrollen im fließenden Straßenverkehr führten Kräfte des Verkehrskommissariats 22, des Straßenverkehrsamtes sowie des Zolls betriebliche Kontrollen in Unternehmen durch, die Mietwagen-Fahrer vermitteln oder beschäftigen. Dort ging es insbesondere um arbeitsrechtliche und gewerberechtliche Vorgaben. Hier wurden in insgesamt drei Betrieben 20 Personen überprüft.“
Bilanz der Straßenkontrollen: Insgesamt kontrollierte die Polizei 36 Fahrzeuge und leitete 25 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein – eine eher mager erscheinende Bilanz für achtstündige Kontrollen „im gesamten Stadtgebiet“.
Die Behörden haben abschließend angekündigt, auch künftig gemeinsame Kontrollaktionen durchzuführen, „um sowohl die Sicherheit der Fahrgäste als auch der Fahrer und Fahrerinnen zu stärken und einen fairen, gesetzeskonformen Wettbewerb im Personenbeförderungsgewerbe zu fördern“.
Die Kommentare zu dem Video auf der Plattform Facebook fallen wie so oft unterschiedlich aus: Viele User loben die Kontrollen und die Arbeit der Polizei. Andere sehen darin die Verschwendung von Steuergeldern oder halten die Kontrollen für einen Tropfen auf den heißen Stein bis unwirksam. Es wird die Forderung nach weiteren Kontrollen erhoben. Ein User, der sich per Profilbild als klarer Uber-Gegener zu erkennen gibt, fordert gar eine Taskforce zur Kontrolle der Einhaltung der Rückkehrpflicht. ar


Beitragsbild: Screenshots aus dem beschriebenen Polizeivideo








