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Mietwagenkontrollen zeigen Verstöße und mangelnde Deutschkenntnisse

von Axel Rühle
16. Januar 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
7
Mietwagenkontrollen zeigen Verstöße und mangelnde Deutschkenntnisse

Ein Videomitschnitt aus Duisburg zeigt, dass Mietwagenfahrer mitunter kaum Deutsch können. Verstöße gegen die Rückkehrpflicht, das Kerngeschäft bei Uber und Bolt, werden vereinzelt geahndet.

Als die Online-Meldung der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ kurz nach der Mietwagenkontrolle durch die Polizei Duisburg, das Straßenverkehrsamt Duisburg, das Hauptzollamt Duisburg (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sowie das Eichamt Duisburg erstmals in der Whatsapp-Gruppe „Eine Stimme für das Taxi“ gepostet wurde, ging die Geschichte zunächst zwischen anderen Themen unter.

In den „sozialen Medien“ verbreitete sich aber ein kurzer, von der Polizei veröffentlichter Videozusammenschnitt mit Szenen aus der Kontrolle, in dem unter anderem zu sehen ist, wie ein Beamter einen Mietwagenfahrer freundlich nach dem Alarmknopf im Fahrzeug fragt (der nicht nur für Taxis, sondern auch für Mietwagen Pflicht ist). Keine Antwort vom ratlosen Fahrer. Der Kontrolleur hakt leicht belustigt nach: „Sie wissen überhaupt nicht, dass Ihr Auto so einen Knopf hat, nicht?“ Der Fahrer versteht die Fragen offensichtlich nicht, weshalb der Beamte eine Übersetzungs-App auf seinem Smartphone zu Hilfe nehmen muss, um die Frage in einfacher Sprache zu wiederholen und in eine andere Sprache zu übersetzen, die der in Deutschland tätige Fahrer versteht. Wie gut er mit seinen Fahrgästen kommunizieren kann, lässt sich erahnen. Den Knopf findet er mit der Übersetzung aber sofort und bringt das Intervall-Hupsignal zum Tönen.

Es ist nur eine kurze Szene aus einer der Kontrollen, die die Beamten an einem Novembertag zwischen 8 und 16 Uhr durchführten. Die beteiligten Behörden überprüften im Duisburger Stadtgebiet „Fahrer, die Personenbeförderungen über eine App-Plattform anbieten sowie dazugehörige Betriebsstätten“, also Uber-Fahrer und die zugehörigen Unternehmenssitze.

Laut Polizeibericht kontrollierte der Verkehrsdienst der Polizei Duisburg sowohl die erforderlichen Dokumente als auch die Verkehrstauglichkeit des Fahrpersonals. „Geprüft wurden unter anderem Führerschein, Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Fahrzeugpapiere und die Gültigkeit aller Nachweise. Gleichzeitig stellten die Beamten sicher, dass die Fahrzeuge technisch in einem vorschriftsmäßigen Zustand waren. Dazu gehörten unter anderem die Überprüfungen der Bereifung und der Hauptuntersuchungsplakette. Einsatzkräfte vom Eichamt überprüften Messgeräte in den Fahrzeugen auf ihre korrekte Funktion und gültige Eichung.“

In einer weiteren Szene kündigt ein Kontrolleur gegenüber einem Fahrer Post von der Behörde wegen einer Ordnungswidrigkeit an. Auf die Frage des Fahrers nach dem Grund sagt der Polizeibeamte: „Weil das so nicht erlaubt ist. Sie machen Fahrgastbeförderung. Das ist ja kein Privatauto.“ Um was für einen Verstoß es ging, lässt sich nur erahnen.

„Im Rahmen der Kontrolle stellten die Polizisten mehrere Verstöße gegen die sogenannte Rückkehrpflicht fest“, heißt es im Polizeibericht weiter. In mehreren Fällen seien die Kontrollteams auf Fahrzeuge getroffen, die außerhalb ihres eigentlichen Zuständigkeitsbereichs unterwegs waren, ohne dass eine Fahrt aus diesem Gebiet vorlag – etwa Fahrzeuge aus anderen Städten, die in Duisburg Aufträge annahmen. „Diese Praxis ist unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die betreffenden Fahrer müssen daher mit entsprechenden Anzeigen rechnen. Auch die jeweiligen Vermittlungsbetriebe werden über die Verstöße informiert und erhalten eine Anzeige, da sie für die ordnungsgemäße Organisation ihrer Mietwagenverkehre verantwortlich sind.“

Lassen sich Verstöße gegen die Rückkehrpflicht, deren Ahndung von Behörden immer als schwierig bis unmöglich dargestellt wird, auf einmal doch mit etwas gutem Willen leicht nachweisen?

Weiter im Polizei-Text: „Parallel zu den Kontrollen im fließenden Straßenverkehr führten Kräfte des Verkehrskommissariats 22, des Straßenverkehrsamtes sowie des Zolls betriebliche Kontrollen in Unternehmen durch, die Mietwagen-Fahrer vermitteln oder beschäftigen. Dort ging es insbesondere um arbeitsrechtliche und gewerberechtliche Vorgaben. Hier wurden in insgesamt drei Betrieben 20 Personen überprüft.“

Bilanz der Straßenkontrollen: Insgesamt kontrollierte die Polizei 36 Fahrzeuge und leitete 25 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein – eine eher mager erscheinende Bilanz für achtstündige Kontrollen „im gesamten Stadtgebiet“.

Die Behörden haben abschließend angekündigt, auch künftig gemeinsame Kontrollaktionen durchzuführen, „um sowohl die Sicherheit der Fahrgäste als auch der Fahrer und Fahrerinnen zu stärken und einen fairen, gesetzeskonformen Wettbewerb im Personenbeförderungsgewerbe zu fördern“.

Die Kommentare zu dem Video auf der Plattform Facebook fallen wie so oft unterschiedlich aus: Viele User loben die Kontrollen und die Arbeit der Polizei. Andere sehen darin die Verschwendung von Steuergeldern oder halten die Kontrollen für einen Tropfen auf den heißen Stein bis unwirksam. Es wird die Forderung nach weiteren Kontrollen erhoben. Ein User, der sich per Profilbild als klarer Uber-Gegener zu erkennen gibt, fordert gar eine Taskforce zur Kontrolle der Einhaltung der Rückkehrpflicht. ar

Beitragsbild: Screenshots aus dem beschriebenen Polizeivideo

Tags: DuisburgMietwagenkontrollenRückkehrpflicht
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 7

  1. A.Müller says:
    3 Wochen her

    In Berlin gibt es so etwas leider gar nicht oder nur sehr selten. Berlin ist verloren. Allein die Tatsache, dass das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten inzwischen rund 1.000 neue Konzessionen genehmigt hat, erhärtet den Verdacht, dass es sich dabei in vielen Fällen um Geldwäsche handeln könnte. Inzwischen hat sich offenbar herumgesprochen, wie leicht sich Geld im Taxigewerbe über sogenannte „20-Monats-GmbHs“ waschen lässt.

    Diese Gesellschaften sind häufig in komplexe Strukturen eingebunden, etwa über bulgarische Holdings in Sofia, die wiederum mit Firmen in Irland verbunden sind. Am Ende erscheint das Geld als sauber – getarnt als ordnungsgemäße Dienstleistung.

    Die Behörden wirken dabei extrem dysfunktional, und das ist so offensichtlich, dass man nur noch mit Erstaunen feststellen kann, dass es bislang noch nicht zu massiven gesellschaftlichen Verwerfungen gekommen ist. Die Frage ist nicht, ob, sondern was uns hier noch bevorsteht.

    Antworten
  2. A.Müller says:
    3 Wochen her

    In Berlin sind entsprechende Maßnahmen entweder nicht vorhanden oder werden nur in sehr begrenztem Umfang umgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird die aktuelle Entwicklung im Taxigewerbe kritisch beobachtet. Insbesondere die Genehmigung von rund 1.000 neuen Konzessionen durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wirft Fragen hinsichtlich der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung der Antragsteller auf.

    In Fachkreisen wird zunehmend darauf hingewiesen, dass bestimmte Unternehmensstrukturen – unter anderem kurzlebige Gesellschaften mit beschränkter Haftung – potenziell missbrauchsanfällig sein könnten. Dabei werden vereinzelt auch internationale Beteiligungsstrukturen genannt, etwa über ausländische Holdinggesellschaften. Diese Konstellationen können geeignet sein, wirtschaftliche Aktivitäten in einer Weise darzustellen, die einer vertieften behördlichen Prüfung bedarf.

    Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die bestehenden Kontroll-, Prüf- und Aufsichtsmechanismen der zuständigen Behörden ausreichend sind, um Missbrauch, insbesondere im Hinblick auf steuer- und ordnungsrechtliche Vorgaben, wirksam zu verhindern. Eine transparente und nachvollziehbare Überprüfung der Genehmigungsverfahren erscheint daher aus rechtsstaatlicher Sicht geboten.

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Wochen her

      Sehr geehrter Taxi-Times-Leser, uns fällt auf, dass Sie nun schon öfter den Abgesang der Berliner Branche beschreiben. Leider lassen Sie dabei unberücksichtigt, dass gerade die Berliner Behörde mit zahlreichen Maßnahmen bereits das Schlimmste des Schlimmen eingedämmt hat – auch wenn damit noch lange nicht alles gut ist bzw. manche Hydra-Köpfe an anderer Stelle wieder nachwachsen. Um all die Bemühungen zu einem brauchbaren Ergebnis zu führen, wird die Behörde in Berlin jetzt noch zwei weitere wichtige Maßnahmen ergreifen müssen: Einführung eines MBE und Einführung eines Konzessionsstopps in Form eines Beobachtungszeitraumes. Beides haben die Politik und die Senatsverwaltung bereits auf ihrer Agenda. Mit Pauschalvorwürfen wie in Ihrem Kommentar ist daher wenig gedient.

      Antworten
      • A.Müller says:
        3 Wochen her

        Die Prüfung eines Mindesttarifs dauert inzwischen sehr lange an. Nach meinem Kenntnisstand läuft sie bereits seit dem Jahr 2021 und damit seit über fünf Jahren. Es stellt sich die Frage, wie lange eine solche Prüfung noch fortgeführt werden soll – zehn Jahre, zwanzig Jahre oder noch länger.

        Ich selbst bin Taxifahrer und hatte in diesem Zusammenhang einmal eine Fahrgästin, die angab, in der Senatsverwaltung für Verkehr und Mobilität tätig zu sein. Im Gespräch äußerte sie, dass Vertreter von Plattformunternehmen wie Uber regelmäßig in der Senatsverwaltung ein- und ausgingen. Sollte diese Darstellung zutreffen, ließe sich zumindest nachvollziehen, warum die Einführung eines Mindesttarifs bislang nicht umgesetzt wurde.

        Ein Mindesttarif würde die bestehenden Geschäftsmodelle dieser Plattformen erheblich beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund entsteht der Eindruck, dass ein erhebliches Interesse daran bestehen könnte, eine entsprechende Regelung möglichst lange hinauszuzögern. Unabhängig davon erscheint es jedoch nicht sachgerecht, eine Entscheidung über einen so langen Zeitraum offen zu halten.

        Antworten
  3. jayjaytzambesi says:
    3 Wochen her

    Tja in Regensburg gibt es Uber Autos die keinen Wegstreckenzähler haben, obwohl die sogar Bargeld als Zahlungsmittel anbieten in der App. lauter Verbrecher aber keiner macht was

    Antworten
  4. A.Müller says:
    3 Wochen her

    Wir müssen uns mit der Tatsache auseinandersetzen, dass die Zerstörung des Taxigewerbes politisch offenbar in Kauf genommen wird. Alle anderslautenden Bekundungen, man wolle nun endlich einen Mindesttarif einführen, mögen kurzfristig Hoffnung wecken. Tatsächlich aber verlängert diese Hoffnung nur das Leiden und die damit verbundenen Belastungen und Kopfschmerzen.

    Realistisch betrachtet spricht wenig dafür, dass ein Mindesttarif tatsächlich umgesetzt wird – weder in fünf noch in zehn oder gar in fünfzig Jahren. Ich wäre sogar bereit, meine Rente darauf zu verwetten, dass es dazu nicht kommen wird.

    Antworten
  5. Chris Teuber says:
    3 Wochen her

    „ Auch die jeweiligen Vermittlungsbetriebe werden über die Verstöße informiert und erhalten eine Anzeige,“
    Nun, da wird dann mal einer der Betreiber rausfahren müssen zu der halbverfallenen Lagerhalle am Stadtrand, den frisch anmontierten Briefkasten öffnen, die Post rausnehmen, kurz überfliegen, grinsen und sich kopfschüttelnd wieder auf den Rückweg machen. 😉

    Antworten

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