Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. (LV Bayern) hat Vertreter aller 96 Genehmigungsbehörden des Bundeslandes zu einem Webinar eingeladen.
Mit einem Einladungsschreiben hat sich der LV Bayern an alle bayrischen Genehmigungsbehörde gewandt. Anlass ist der in der PBefG-Novelle (§ 51a) vorgesehene Passus, dass zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die Einführung von Mindestentgelten für die Personenbeförderung mit Mietwagen in den Kreisen und Kreisfreien Städten möglich ist.
Da der Gesetzestext bei der Umsetzung der Mindestentgelte aber noch viele Fragen offenlässt, hat der LV Bayern Rechtsanwalt Thomas Grätz für eine Aufklärung per Videoschalte gewinnen können. Grätz wird ansprechen, welche Kriterien in das Ermessen gehören und welche Rechtsform für die Festsetzung von Mindestpreisen notwendig ist.
Das Webinar, welches sich exklusiv an die Ämter im Bereich Ordnung und Straßenverkehr richtet, wird am Freitag, 8. September 2023 von 10 bis ca. 11.30 Uhr stattfinden. Für die Teilnahme, die im Übrigen kostenlos ist, wird keine Software, kein Download oder ein spezieller Zugang benötigt.
Thomas Kroker, Vorsitzender des LV Bayern bittet um eine Anmeldung per E-Mail unter [email protected], damit die Zugangsdaten versendet werden können. Gerne sind auch mehrere Vertreter einer Behörde willkommen. sg
Beitragsfoto: Symbolbild Mindestpreis