Nachdem die ersten Versuche aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe, sich im Mobilitätsdatenmarktplatz zu registrieren, zunächst zum Scheitern verurteilt waren, weist der BVTM jetzt in einem Rundschreiben auf ein erstes Update des Portals hin und kündigt gleichzeitig für den Februar Webinare zu dem Thema an.
Seit Januar 2022 unterliegen Unternehmen, die im Gelegenheitsverkehr tätig sind, den Anforderungen der neuen Mobilitätsdatenverordnung aus dem PBefG (Taxi-Times berichtete). Der Bundesverband Taxi und Mietwagen BVTM weist in einem Rundschreiben nun darauf hin, dass der Mobilitäts-Daten-Marktplatz (MDM) im Internet ein Update erfahren hat und nunmehr auch für die Aufnahme von statischen Daten der Taxi- und Mietwagenunternehmen vorbereitet ist. Der Bundesverband stehe hierzu in engem Austausch mit dem verantwortlichen Bundesamt für Straßenwesen (BASt).
Grundsätzlich unterlägen alle Unternehmer und Vermittler von Beförderungsdienstleistungen nach dem PBefG der Datenbereitstellungspflicht. Eine wichtige Ausnahme seien nach Einschätzung des BVTM jedoch Einzelunternehmer ohne eigene Mitarbeiter oder Solo-Selbständige. Diese seien nach dem PBefG nicht verpflichtet, Daten bereitzustellen.
Dieser Pflicht könnten Unternehmen gemäß BVTM auch über so genannte Erfüllungsgehilfen wie beispielsweise Taxizentralen nachkommen. Der Verband informiert des Weiteren darüber, dass bei der Registrierung die Angabe einer Homepage obligatorisch sei. Hier sei man allerdings einem Vorschlag des BVTM gefolgt, nachdem diejenigen, die über keine eigene Homepage verfügten, berechtigt seien, alternativ die Homepage ihrer Taxizentrale oder ihres Verbands anzugeben.
Die wesentliche Neuerung im MDM-Portal ist nun jedoch das Vorliegen einer detaillierten Beschreibung, wie die Datenbereitstellung zu erfolgen habe. Hierbei wird der Pfad durch verschiedene Eingabemasken beschrieben und an dessen Ende eine Excel-Datei mit den eigentlichen Daten zum Unternehmen hochgeladen werden kann. Der MDM stellt eine entsprechende Excel-Vorlage für die Bereitstellung der Daten zu Verfügung. Allerdings erfordert das Ausfüllen dieser Datei eine ausführlichen Auseinandersetzung mit den Anforderungen und der Form der Datenbereitstellung.
Das MDM-Portal verfügt jetzt zudem über einen Wegweiser, der so genannte „Datengeber“ dabei unterstützen soll, das Portal mit dem richtigen Futter zu versorgen. Grundsätzliche Fragen können über eine FAQ-Seite zur Datenbereitstellung gemäß PBefG geklärt werden. Weiterhin wird ein Benutzerhandbuch angeboten und vonseiten des BVTM wird per Download die erforderliche Excel-Datei zur Verfügung gestellt.
Für den Februar plant der BVTM Taxi- und Mietwagenunternehmen in Form von Webinaren dabei zu unterstützen, ihren neuen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Dafür kooperiert der BVTM mit dem BASt. Im Mittelpunkt soll dabei die praktische Anleitung für die Dateneingabe stehen. Termine werden über den Bundesverband, sowie die im Bundesverband organisierten Taxizentralen und Landesverbände mitgeteilt – und sicherlich auch via Taxi-Times.
Offen ist bisher, ob auch die Anbieter von Online-Vermittlungssoftware eine passende Unterstützung für ihre Kunden bei der Datenübermittlung anbieten werden. Im Sinne der Mobilitätsdatenverordnung wären sie die logischen Partner ihrer Kunden.
Noch im Herbst letzten Jahres äußerte sich Alexander Brandenstein von Taxi.de allerdings sehr zurückhaltend zu dem Thema, da er große Sorgen bezüglich des Datenschutzes habe. Erst wenn das Gewerbe ihm gegenüber die ausdrückliche Bitte um Unterstützung bei der Datenerstellung äußere, könne man sich bei Taxi.de eventuell ein entsprechendes Tool im Gesamtpaket für die Kunden vorstellen. rw