Eigentlich wollte man mit der Umsetzung des Münchner Frauen-Nacht-Taxi Projektes erst im kommenden Jahr starten. Jetzt ist alles viel schneller gegangen.
Zunächst für ein Jahr will die Stadt München Erfahrungen mit dem Frauen-Nacht-Taxi Gutschein sammeln, bevor über eine dauerhafte Einführung des Angebots nachgedacht wird. Seit dem 1. März dürfen sich Frauen ab 16 Jahren maximal drei Gutscheine pro Tag in den Bürgerbüros den Sozialbürgerhäusern oder in der Gleichstellungsstelle und der Stadtinformation im Rathaus abholen.
Das Angebot richtet sich an alle Frauen, die sich eine Taxifahrt finanziell nicht leisten können, oder einfach nur sicher mit dem Taxi nach Hause kommen wollen. Den Gutscheinbetrag zieht der Taxifahrer vom Fahrpreis ab und stellt ihn im Nachgang der Stadt oder den Zentralen in Rechnung. Damit die Nutzung des Gutscheins für Fahrten von Disco zur Disco verhindert wird, muss die Zieladresse eine Wohnadresse sein, diese darf aber auch außerhalb des Stadtgebiets liegen.
Das Gutscheinangebot ist nicht nur auf Frauen mit Wohnsitz in München beschränkt, sondern kann von ALLEN Frauen ab 16 Jahren genutzt werden. Wie das KVR betont, umfasst der Begriff „Frau“ auch Transfrauen sowie Frauen mit dem Geschlechtereintrag „divers“ oder mit nicht binärer Geschlechterzugehörigkeit. Deren Kinder unter 18 Jahren dürfen ebenfalls mitfahren. Sobald ein männlicher Fahrgast über 18 Jahren mit im Taxi ist, darf der Gutschein vom Taxifahrer nicht angenommen werden.
Zusatzinfos speziell für unsere Münchner Taxi Times -Leser: Alle Gutscheine, die ausgegeben werden, behalten ihre Gültigkeit bis zum 1.1.2021. Die Münchner Verwaltungsbehörde „KVR“ empfiehlt, dass die Taxiunternehmer auf monatlicher Basis abrechnen. Grundsätzlich können die Gutscheine noch bis zu einem Jahr nach Ablauf ihrer Gültigkeit, also bis zum 1.1.2022 eingereicht werden.
Bei der Anrechnung des Gutscheins muss folgendes beachtet werden. Der Fahrgast händigt ihn nach der Fahrt dem Fahrer aus und zahlt dann den Fahrpreis abzüglich der fünf Euro entweder bar, per EC-Karte oder Kreditkarte. Pro Fahrt kann nur ein Gutschein angerechnet werden. Der Taxifahrer beziehungsweise die Taxifahrerin muss die Vorderseite des Gutscheins komplett ausfüllen. Der Gutschein kann dann über eine der beiden Taxizentralen (IsarFunk oder Taxi München eG) oder direkt mit der Stadt abgerechnet werden. Dazu muss der originale Gutschein unter Angabe der Bankverbindungsdaten (IBAN und BIC) des Empfängers beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) eingereicht werden. Die Postanschrift lautet: Kreisverwaltungsreferat, HA I/222, Ruppertstraße 19 in 80466 München.
Wie Christian Hess (IsarFunk) und Thomas Kroker (Taxi München eG) gegenüber Taxi Times erklärten, wird allen Frauen, die ihr Taxi über die jeweiligen Zentralen ordern, die Annahme der Gutscheine garantiert. Zusätzlich werden die beiden Zentralen auch die Gutscheine von Fahrern akzeptieren, die nicht der Taxi-Genossenschaft oder IsarFunk angeschlossen sind. sg
Fotos: Michael Nagy/Presseamt München