Ein Münchener Lokalsender hat den großen Taxitest ausgerufen und anlässlich der neuen Festpreisreglung in der Wiesn-Stadt Fahrpreise verglichen. Da dabei auch eine Fahrt mit Uber durchgeführt wurde und dabei der günstigste Preis aufgerufen wurde, fragte nun ein Hörer nach, ob man denn auch die Legalität der Vergleichsangebote getestet habe. Er outet sich als Finanzbeamter und fragt, ob er möglicherweise Kopien der Quittungen für die einzelnen Vergleichsfahrten erhalten könne.
Der Münchener Radiosender Gong hat den neuen Tarifkorridor, der pünktlich zum Oktoberfest an den Start gegangen ist, getestet und feiert dabei Uber als Preis-Leistungs-Sieger. Eine Fahrt zum Taxitarif zur Stoßzeit habe mit einem inkludierten Stau 36 Euro gekostet und 35 Minuten gedauert. Zum neuen Festpreistarif, der über die APP angeboten wurde, seien dagegen nur 27 Euro aufgerufen worden. Diese Fahrt habe 30 Minuten gedauert. Auch Freenow habe denselben Festpreis von 27 Euro verlangt. Eine Vergleichsfahrt mit Uber habe dagegen nur 17 Euro gekostet. Die Ergebnisse des „großen Taxitest“ wurden dann auf der Website des Senders veröffentlicht.
Auf diese Veröffentlichung wurde ein Finanzbeamter aufmerksam und hat beim Sender angefragt, ob diesem denn auch Kopien der jeweiligen Quittungen für die einzelnen Fahrten vorlägen (die Anfrage liegt Taxi Times in Kopie vor). Speziell bei der Fahrt mit Uber würde ihn besonders interessieren, welcher Mehrwertsteuersatz dort ausgewiesen worden sei, sieben oder neunzehn Prozent?
Weiter fragt er, ob bei den Fahrten Trinkgeld gezahlt wurde und wenn ja, ob dieses auch auf den Belegen ausgewiesen wurde. Soweit diese Beförderungsdienstleistung nämlich vom Unternehmer selbst erbracht wurde, sei diese Einnahme steuerpflichtig in der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und auch Gewerbesteuer. Als Finanzbeamter sei er bei einem solchen Vergleichstest natürlich an einem steuerrechtskonformen Ablauf interessiert, ohne dass dem Staat Steuern vorenthalten würden.
Dann rechnet er dem Sender vor, dass das Uberer von der Einnahme 25 Prozent an Provision an Uber zu entrichten habe. Beim selbständigen Fahrer verblieben so von der Einnahme von 17 Euro noch 12,75 Euro. Hieraus schulde der Fahrer dem Staat 19 % Umsatzsteuer. Sein Nettoentgelt für die halbstündige Fahrt schrumpfe damit auf 10,71 Euro.
Nun wisse man nicht, ob der Uberer nach dem Beförderungsauftrag zum Betriebssitz zurückkehren müsse oder in der Nähe des vorherigen Bestimmungsortes die nächste Uber-Fahrt annehmen könne. Jedenfalls könne man sich leicht ausmalen, dass ein Uberer, der sein Arbeitsgerät, nämlich das Auto mit Kosten für Anschaffung, Abschreibung, fixe und variable Kosten wie Benzin finanzieren müsse und aus seinem Erlös mindestens den gesetzlichen Mindestlohn und Rücklagen für die Alterssicherung erzielen solle, sich nun eventuell überlegte, ob er die vereinnahmte Umsatzsteuer tatsächlich an den Staat abführe.
Zum Abschluss bittet er Radio Gong noch einmal um die Überlassung der Quittungen. „Ungeschlagen bleibt aber Uber. Wir waren genauso schnell am Ziel, haben aber nur 17 Euro bezahlt! Und: Der Fahrer hat uns sogar ein Wasser angeboten! Damit liegt Uber, was den Preis angeht auf Platz 1“, dieses Testfazit des Senders erscheint so sicherlich auch den Radiomachern in einem etwas anderen Licht.
Grafik: Remmer Witte
Bitte den Test nochmal durchführen in der Wiesn Prime – während dem Helene Fischer Konzert und dem CL Spiel der Bayern – und dann das geliebte Uber den Preis nochmal im Radio laut sagen – wenn es 3x so teuer ist wie das taxi!
Gut gesagt. Ein gutes Beispiel, wegen dessen braucht es nicht nur Mindest- sondern auch Höchsttarife
Ungleiche WETTBEWERBS-SPIESSE kann man im Taxigewerbe nicht durch Pauschalfahrpreise gleich kurz machen!
In Zürich kennen wir seit 10 Jahren, dass Pauschalfahrpreise nicht nur in der APP, sondern auch ab Standplatz im Taxigewebe möglich sind. Um gegen die Investoren-Plattformen konkurrenzfähiger zu sein. Es bringt aber nichts, so lange Investoren-Plattformen mit ihren Dumping-Fahrpreisen das unternehmerische Risiko, die wirklichen Kosten einer Fahrt nicht selbst tragen müssen. Es immer noch Taxi- und Mietwagen-Fahrer und Unternehmer gibt, die nicht rechnen können, was die Kosten einer Fahrt sind. Sie lassen sich ausbeuten in dem sie zu den Dumpingfahrpreisen für diese Plattformen fahren, die den einzigen Zweck haben, dass dann mal alle Taxifahrer für die Plattformfahren fahren müssen wie zurzeit Zürich. Weil es für sie keine anderen Fahraufträge mehr zu kostendeckenden Fahrpreisen gibt. Als Folge davon können sie die gesetzlichen Steuern und Sozialversicherungen nicht mehr bezahlen. Das sie dabei helfen ein Investoren-Plattform-Monopol aufzubauen realisieren sie nicht. Leider haben sie keine Lobbyisten, die sich bei Behörden und den Vollzugsorganen für die Fahrer, Unternehmer und deren Rechte einsetzen.
Um das gesamte Taxi- und Mietwagengewerbe fair zu regeln und alle Marktteilnehmer gleich zu behandeln müsste es in den Tarifordnungen der Kommunen Tarifrahmen geben, die für alle Taxis und Mietwagen zu gelten haben mit Mindest- und Höchsttarifen. Sie würden dazu dienen, dass die betrügerischen Geschäftsmodelle der Investoren-Plattformen nicht mehr angewendet werden können zum Schutze der Kunden, der Fahrer, der Unternehmer, der Steuerbehörde und der Sozialversicherungen.
Die Tarifrahmen, die mit dem Gewerbe abzustimmen sind, können auch für Fahrzeugkategorien festgelegt werden, abhängig von den Investionskosten der Fahrzeuge. Das würde mehr Wettbewerbsmöglichkeiten bieten. Das ein Tarifrahmen für ein Fahrzeug von 25000.- oder 75000.- € Investitionskosten nicht gleich sein erklärt sich selbst. Junge Leute brauchen keine teuren Fahrzeuge, um nach der Party nach Hause zu kommen.
Mit den Mindesttarifen muss es möglich sein die Betriebs- und Amortisierungskosten des Fahrzeuges. die Unternehmerbetriebskosten sowie du minderst die vom Gesetzgeber verordneten Mindestlöhne und aller Sozialversicherungen einzufahren.
Die Höchs-Tarife dienen zum Schutze der Kunden dazu, dass es bei allen Marktteilnehmer nicht mehr möglich sein wird, z.B. bei einer Wetter Kathe Strophe, wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr fahren können, den Kunden einen bis vierfachen Fahrpreis abzuknöpfen. Kunden sind dann in einer Notlage gezwungen solche Wucherpreise zu akzeptieren wegen fehlender andere Fahrmöglichkeit und dies gehört in das Kapitel der Übervorteilung.
Den Tarifordnungsgeber würden wahrscheinlich genügend rechtliche Grundlagen zur Verfügung stehen, solche Tarifrahmen inkl. der Höchst- und Mindes-Tarife als Fest und oder Pauschalfahrpreise bei allen Marktteilnehmer in Tarifverordnungen rechtfertigen würden. Dazu wäre auch zu prüfen ab welcher Höhe die verlangten Vermittlungsgebühren als Wucher einzustufen sind.
meine persönliche Erfahrung als Taxifahrer in Köln am Weiberfastnacht 2023: 2 junge Damen zählten 13,20 € für die Fahrt vom Tanzbrunnen nach Neumarkt. Sie waren bereit gewesen 48 € an Uber zu zahlen. Nach ca. 45 Minuten Wartezeit auf das bestellte Uber sind sie doch mit mir gefahren. Sie waren zum ersten Mal mit einem Taxi gefahren und danach haben sie vor meinen Augen die Uber-App gelöscht.
später fuhr ich eine Frau vom Hotel Pullmann nach Stadtteil Vogelsang für 33,70€ . Sie war wütend auf Uber da Sie auf der Hinfahrt am gleichen Abend für die vorbestellte Fahrt für 25€ beim Fahrtende am Hotel Pullmann 90€ abgebucht bekam.
diese Erfahrung habe wohl auch ein Recherche-Mitarbeiter vom WDR gemacht (Berichterstattung auf WDR aktuelle Stunde köln) als er eine Fahrt zum Flughafen für 20€ vorbestellt hatte und am Ende 64,90€ + 5€ Flughafen-Gebühr zahlen müsste.
Wenn es so weiter geht dann gibt es keine Taxi mehr. Dann werden solche Beträge zum Uber-Normaltarif.
TRAURIG
Das mit dem Steuersatz ist alles schön und gut und sollte natürlich strikt kontrolliert werden von Seiten der Behörden aber das „Hauptproblem“ ist, dass der Kunde die anderen Anbieter als billiger wahrnimmt und diese daher bestellt. Und wenn der Kunde die praktisch gleiche „Dienstleistung“ für weniger Geld bekommt dann nimmt er diese wahr und das letzte was ihn interessiert sind die Arbeitsbedingungen der Fahrer. Der Kunde will von A nach B zum besten Preis. Alle rechtlichen Ansätze müssen und können nur von den Behörden verfolgt werden. Hier gibt es noch genügend Ansätze…z. B. regelmäßige Abfrage bei den Anbietern über gemeldete Fahrzeuge, Konzessionen etc. Schließlich hat das KVR hier die Hoheit der Vergabe.
Ich glaube (d.h. NIX WISSEN) diese Behördenmitarbeiter bestellen auch längst Uber !
Daß die Uber-Unternehmer schon seit langer Zeit die Quadratur des Kreises geschafft haben, ist dem Finanzamt jedenfalls noch nicht aufgefallen. 24% Vermittlungsgebühr an Uber zahlen, dann noch 19% MWSt. – da sind schon 43% des Umsatzes weg. Ach ja, der Fahrer bekommt ja auch noch 12€/h. O je, die USt, Gewerbesteuer, ESt hätte ich ja fast vergessen. Huch, der Wagen verliert auch an Wert, Inspektionen, Spritpreis, schuldhafte Unfälle (bei Ubers immer gern genommen) – wer dann noch Gewinne macht, ist kein Uber- sondern ein Über-Unternehmer. Das Ganze stinkt dermaßen aus allen Löchern, daß man sich fragt, wann endlich KVR und FA mit dem hellen Scheinwerfer in die dunkle Geisterbahn hineinleuchten . . .