In München können bei bestellten Taxifahrten zwischen Taxizentrale und Fahrgast vorab fixe Preise vereinbart werden. Der IsarFunk-Geschäftsführer Christian Hess zog dazu ein erstes Fazit und berichtet von dem Interessenkonflikt innerhalb seiner Taxizentrale.
Seit 1. September 2023 erlaubt es die Münchner Taxitarif-Ordnung (und folglich auch die der drei Landkreise München, Erding und Freising), dass bei bestellten Taxifahrten die Taxizentralen / Unternehmer mit dem Fahrgast im Vorfeld der Fahrt Festpreise vereinbaren dürfen. Beim Deutschen Taxi- und Mietwagentag berichtete vergangenen Donnerstag der IsarFunk-Geschäftsführer Christian Hess nun von den ersten Erkenntnissen aus seiner Sicht. Dabei stellte er den rund 80 Zuhörern zunächst die wichtigsten Eckdaten der Vereinbarung vor: An erster Stelle sei hier zu erwähnen, dass Taxifahrten zu Festpreisen nur bei vorheriger Bestellung bei einer Taxizentrale oder über eine Taxi-App vereinbart werden dürfen (Ausnahme sind Fahrten zu genau festgelegten Festpreisen zwischen Messe / Hauptbahnhof und Flughafen). Ein Preisbasar am Taxistand ist damit ausgeschlossen.
Bei der Ermittlung des Festpreises berechnen die Taxizentralen oder deren Apps automatisiert zunächst den kürzesten Fahrpreis. „Nicht einberechnet wird die verkehrsbedingte Wartezeit“, stellt Hess klar. Dies habe man aus rechtlichen Gründen weglassen müssen.
Welches Tool zur Ermittlung der Streckenlänge dabei verwendet wird, steht den Taxizentralen offen. Diese Streckenlänge wird mit dem in der Tarifordnung festgelegten Kilometerpreis multipliziert und mit der ebenfalls festgelegten Einschaltgebühr addiert. Der so ermittelte Preis kann nun von der Taxizentrale oder der entsprechend programmierten Taxi-App innerhalb eines von der Stadt definierten Korridors verändert werden. Er darf um bis zu 20 Prozent höher und um bis maximal fünf Prozent niedriger sein.
„Wir beobachten bei unserer Taxizentrale, dass der Anteil der Festpreisbestellungen Woche für Woche zunimmt. Aktuell sind 15 Prozent der von IsarFunk vermittelten Aufträge festpreisbasiert“, nennt Hess konkrete Zahlen.
Die Einführung der Festpreise war für Christian Hess ein wichtiger Schritt. Er berichtete davon, dass sich die Entwicklung zwischen Taxis und Mietwagen in München in der Relation ähnlich darstelle wie in Berlin. München sei überschwemmt von Mietwagen, die entweder in der Stadt selbst konzessioniert oder im weitläufigen Umland gemeldet seien, aber in der Stadt unter Missachtung der Rückkehrpflicht ihre Dienste anbieten. Hess schätzt allein deren Anzahl auf rund 1.000 Mietwagen – inklusive mancher Fahrzeuge, die sogar ohne gültige Konzession Fahrten von Uber übernehmen.
Bei der Kontrolle dieser schwarzen Schafe könne man mittlerweile auf eine sehr vorbildlich arbeitende Abteilung innerhalb der zuständigen Genehmigungsbehörde vertrauen.
Trotzdem sei die hohe Anzahl dieser Mietwagen nach wie vor ein massiver Angriff auf die Existenz nicht nur der Taxibetriebe, sondern auch einer Taxizentrale wie IsarFunk, berichtet Hess. Seine Taxizentrale sei gerade in der Planung für entsprechende Marketingmaßnahmen, um den Festpreis bei den Kunden noch präsenter zu machen und um damit auch diejenigen Fahrgäste zurückzugewinnen, die aufgrund eines verlässlichen Preises bisher lieber bei den Plattformbetreibern bestellt haben.
Genau hier zeigt sich nun aber bei IsarFunk das Dilemma des von der Stadt festgelegten Korridors. Ein Preisaufschlag von maximal 20 Prozent kompensiert lediglich die Mindereinnahmen durch den Wegfall der Wartezeit und müsste demzufolge auch sehr variabel auf die Tageszeit und die Stausituation in der Stadt angepasst werden – damit jede Fahrt für den ausführenden Taxiunternehmer wirtschaftlich bleibt. Demgegenüber steht die Verpflichtung der Taxizentrale gegenüber dem Kunden auch weiterhin preisverlässlich aufzutreten – was bedeutet, dass eine identische Fahrtstrecke auch zu jeder Tageszeit den gleichen Preis haben sollte. Derzeit führe man intern intensive Gespräche, um diesen Interessenkonflikt lösen zu können.
Für Hess ist daher die Einführung von Festpreisen inkl. Tarifkorridor auch noch lange nicht ausreichend. Als nächsten wichtigen Schritt fordert er die Einführung der Mindestentgelte für Mietwagen. Was man so hört, soll dazu bereits ein fertiges Maßnahmenpaket in der Schublade liegen, allerdings habe die Rechtsabteilung der Stadt hier noch bedenken. Man darf also gespannt sein, was die nächsten Wochen und Monate so bringen. Sowohl im Hinblick auf die weitere Bewertung der Festpreis-Option als auch auf den Willen der Stadt München, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. jh
Beitragsfoto: Taxi Times
Der Tarifkorridor darf – wie von euch richtig erwähnt – nur von den Taxizentralen / Fahrtenvermittlern festgelegt und bestimmt werden. In der Praxis gibt es jedoch ein Problem mit dem Fahrtenvermittler Free-Now.
Sachverhalt:
Der Kunde bestellt über die App Free-Now eine Taxifahrt zum Festpreis von 30,00 EUR. Die Buchung der Fahrt wurde durch die App bestätigt.
Der Fahrer erhält den Auftrag lediglich zum Preis von 27,00 EUR (innerhalb des Tarifkorridors).
Es gab bereits Diskussionen mit dem Kunden über die abweichenden Fahrpreise zwischen Taxameter und der App.
Als Unternehmer kann ich lediglich den Kunden aufklären und die Nutzung der Taxi-Deutschland App empfehlen.
Fazit:
Durch den Taxikorridor und den Festpreis profitiert allein der Fahrtenvermittler. Der Kunde zahlt wie gewohnt den gleichen Preis wie mit dem herkömmlichen Taxametertarif, während der Unternehmer weniger Umsatz generiert.
Der Fahrtenvermittler erhält nicht nur die Kommission vom Unternehmer, sondern zusätzlich auch die Differenz vom Kunden.