Ende März trafen sich Vertreter der LH München, der Behindertenverbände und des Taxigewerbes zu einem gemeinsamen Austausch.
Zu dem Workshop geladen hatte das Münchner Kreisverwaltungsreferat, genauer das Taxibüro. Neben den Vertretern der beiden Münchner Taxizentralen waren noch viele weitere Personen beteiligt.
So konnten im Medienzentrum in der Ruppertstraße auch Taxiunternehmer begrüßt werden, die bereits Inklusionstaxis betreiben, Vertreter des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt München und des Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention (Sozialamt), sowie Abgesandte des Sozialdienst Deutschland.
Im Vorfeld der Veranstaltung hatte sich das Taxibüro darüber informiert, welche Rolle das Inklusionstaxi beim Münchner Taxigewerbe spielt und kam zu dem Schluss, dass der Begriff Inklusionstaxi nur wenig Bekanntheit unter den Taxiunternehmern hat. Dies war letztlich auch der Anlass für den gemeinsamen Termin. Als Status Quo wurde festgehalten, dass aktuell nur 15 Inklusionstaxis bei den Münchner Taxizentralen gemeldet sind und vermittelt werden können. Im Schnitt stünden tagsüber allerdings nur fünf bis sieben Fahrzeuge zur Verfügung, so dass in der Folge fast zwei Drittel aller Fahrten wieder abgesagt werden müssten.
Wie die Vertreterinnen des KVR berichteten, sei die Information zum Inklusionstaxi bei den Menschen mit Behinderungen derzeit auch noch nicht sehr weit verbreitet, was davon ausgehen lässt, dass der eigentliche Bedarf noch deutlich größer wäre.
Unterm Strich kann München noch nicht stolz auf seine Bilanz schauen. Obwohl aufgrund einer Neuregelung im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) derzeit viel mehr Unternehmen dazu verpflichtet wären, Inklusionstaxis anzubieten, sind die Fahrzeuge Mangelware. Laut PBefG sind Taxiunternehmer gesetzlich dazu verpflichtet, ab dem 19. Taxi fünf Prozent der Fahrzeugflotte für den Rollstuhltransport umzurüsten. So betrachtet müssten in München mindestens 30 Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Ein Grund für die Zurückhaltung dürfte sein, dass alle Inklusionstaxis, die laut PBefG für Taxiflotten ab einer gewissen Größe vorgeschrieben sind, von der Münchner Inklusionstaxiförderung ausgenommen sind. Die Behörde vertritt hier die Rechtsansicht, dass Fahrzeuge, die gesetzlich vorgeschrieben sind, nicht gefördert werden dürfen.
Bereits seit mehreren Jahren wird der mögliche Umfang der Förderung nicht komplett abgerufen. Was zu einer Kumulierung der Fördergelder führt. Das ist auch der Grund, warum aktuell 240.000 Euro Fördergelder abrufbar wären. Dieses Geld ist dafür vorgesehen, die Umrüstung von 24 Fahrzeugen zu bezuschussen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung war der korrekte Umgang mit Personen, die sitzend im Rollstuhl befördert werden. Aktuell nutzen nur vereinzelte Unternehmer die Möglichkeit, ihr Fahrpersonal auf die zukünftige Aufgabe vorzubereiten, was laut der Erfahrung der Behindertenvertreter viel zu wenig sei. Es seien einige Fälle bekannt, in denen aufgrund mangelnder Kenntnis Rollstühle teils schwer beschädigt oder die Fahrgäste falsch gesichert wurden. Um Berührungsängste abzubauen und um weitere Erfahrungen zu sammeln, regten die Vertreter der Behindertenverbände an, bei etwaigen Schulungen auch Rollstuhlfahrer einzuladen. Die Vertreterinnen des Taxibüro versprachen zu prüfen, ob es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung der Inklusionstaxi-Schulungen gibt. Tipps zum sicheren Umgang bietet auch ein Film der IsarFunk-Taxizentrale.
Auch wurden falsch ausgestellte Fahrquittungen als Ärgernis festgehalten. Ohne korrekte Unterlagen ist eine Rückerstattung des Fahrpreises nahezu unmöglich.
Um den Service Inklusionstaxi für die Taxiunternehmen rentabel und zukunftssicher zu machen, wurden verschiedene Themen angesprochen. Beispielsweise steht für München immer noch das Thema Zuschlag für den Mehraufwand, der einerseits durch längere Anfahrten, aber auch durch den zusätzlichen Zeitaufwand, beispielsweise für das korrekte Sichern der Rollstühle, entsteht.
Wie das Taxibüro zu berichten wusste, seien in Bayern durchaus Zuschläge in Höhe von sieben bis 17 Euro üblich. Im Münchner Taxitarif konnte so ein Zuschlag aber bislang noch nicht verankert werden.
Neben finanziellen Anreizen wurden aber auch andere Vorschläge gemacht, wie das Inklusionstaxi an Popularität im Taxigewerbe gewinnen kann. Von Taxistandplätzen in der Fußgängerzone oder Priorisierung von Inklusionstaxis am Taxistandplatz oder auch am Flughafen war beispielsweise die Rede. Ein anderer Ansatz könnte aber auch sein, eine Förderung über die geleistete Bereitschaftszeit zu vergüten. sg
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