Um bei Politikern und Behörden noch mehr Gehör zu bekommen, will der Taxiverband München (TVM) im Jahr 2020 verstärkt Mitglieder aus dem Münchner Umland anwerben.
Wie der Verband in der aktuell erschienenen Ausgabe der Regionalausgabe von Taxi Times München berichtet, wolle man die erfolgreiche Gewerbepolitik des Jahres 2019 auch 2020 fortsetzen. Dazu strebe man auch eine Verbesserung des Organisationsgrads an, indem man vor allem Taxiunternehmen aus dem Großraum München zur Mitgliedschaft im TVM animiert. Die Verbandssatzung erlaube explizit, neben Münchner Taxibetrieben auch jene aufnehmen zu dürfen, deren Betriebssitz im so genannten Pflichtfahrgebiet des Münchner Taxitarifs liegt. Das erstreckt sich immerhin im Norden bis nach Allershausen, im Osten bis nach Dorfen, im Süden bis nach Bad Tölz und im Westen bis nach Grafrath und beinhaltet unter anderem die Landkreise München, Freising, Erding, Ebersberg, Fürstenfeldbruck und Dachau.
Man wolle eine Organisationstruktur des Taxigewerbes für den gesamten Wirtschaftsgroßraum München erreichen, appelliert TVM-Vorstand Florian Bachmann an die potenziellen Verbandsmitglieder. „Der Anstieg der Mitgliedszahlen des Verbands ist wichtig für den bevorstehenden Mobilitätswandel. Wenn der Verband hier mit den Stimmen besonders vieler Mitglieder sprechen kann, dann erhöht sich auch das Gehör bei Politikern, Behörden und sonstigen Entscheidungsträgern.“ Der TVM-Vorstand bezeichnet das Mitgliederwachstum als eine der wichtigsten Aufgaben für 2020.
Den Jahresrückblick des Taxiverband München können Sie ebenso wie einen allgemeinen Rückblick auf die Taxithemen im Jahr 2019 in der aktuell erschienen Ausgabe der Taxi Times München nachlesen.
Fotos: TVM
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Das Münchener Pflichtfahrgebiet … nette Grafik, allerdings ohne Bedeutung.
Der § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV sagt folgendes aus:
„Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (mit Taxen) ist zu erteilen, wenn der Bewerber … in einer Prüfung nachweist, dass er die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzt, in dem Beförderungspflicht besteht.“
Wo anders besteht eine Beförderungspflicht, wenn nicht im Pflichtfahrgebiet ?
Die Lösung: Das Pflichtfahrgebiet beinhaltet nur die schraffierten Fläche ! oder prüft die Landeshauptstadt München die Ortskenntnis auch im drumherum liegenden Gebiet ?
Stadtrecht hört an der Stadtgrenze auf ! Ausserhalb kann der Münchener Taxler kalkulieren wie er will, wie er auch gar nicht dort hinfahren muss, wenn er nicht will..
Natürlich zeigt diese Karte das Pflichtfahrgebiet für Münchner Taxis. Und Pflichtfahrgebiet bdeutet: Tarifpflicht und Beförderungspflicht. Und ja, die Gemeinden und Städte außerhalb Münchens werden auch in der OKP nachgfragt.