Ende letzter Woche fand die Redaktion der Taxi Times bei finanzen.net einen Bericht über Uber, der so fehlerhaft war, dass Redakteur Tom Buntrock damit beauftragt wurde, die dortige Redaktionsleitung davon zu überzeugen, den Bericht aus dem Netz zu nehmen. Wir veröffentlichen hier das komplette Schreiben an die Redaktion von finanzen.net. Leider sah man dort keine Notwendigkeit – trotz der dargelegten Fakten – den Artikel nicht weiter zu zeigen oder ihn zumindest zu überarbeiten.
Den Originalartikel finden Sie hier:
Wer nun seinerseits mit der Redaktion der Seite in Kontakt treten möchte, der kann die Kommentarfunktion unten auf der Webseite nutzen oder sich unter http://www.finanzen.net/kontakt an den Verlag wenden.
Hier unser Schreiben, das leider zu keinerlei Reaktion seitens des Verlags führte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Tom Buntrock und ich bin freier Redakteur des Taximagazins Taxi Times. Außerdem kann ich zwölf Jahre Berufserfahrung als Taxifahrer vorweisen. Ich bin also – was Personenbeförderung betrifft – vom Fach.
Auf Ihrer Webseite finanzen.net haben Sie einen Artikel mit dem Titel „Mit Uber Geld verdienen: Lohnt sich das eigentlich?“ Gleich darunter haben Sie ein Foto platziert mit dem Text „Lukrativer Nebenverdienst – Uber“. Haben Sie dieses Foto von Uber? Denn die Aussage dieses Fotos ist so fehlerhaft, wir Ihr Artikel in weiten Teilen!
Ich habe mir die Mühe gemacht Ihnen die Fehler im Text einmal aufzulisten, da ich der Meinung bin, dass solche Falschinformationen nicht im Internet verbreitet werden sollte. Im Gegenteil! Solche Zeitungsenten müssen schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit gelöscht werden. Hier die Falschaussagen im Einzelnen:
Im Absatz „Wie wird man Uber Fahrer?“ schreiben Sie:
„Grundsätzlich kann sich jede Privatperson mit gültigem Führerschein der Klasse B über 21 Jahren als Fahrer bei Uber registrieren. Voraussetzung ist ein eigener PKW und eine mindestens zweijährige Fahrpraxis. Bei der Online-Registrierung müssen Fahrer Details über sich und ihr Auto angeben. Im Portal müssen Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherungsnachweis hochgeladen werden. Abschließend kann die Gratis-App für Android oder iOS installiert werden.“
Für welches Land soll das gelten? In Deutschland ist der Dienst UberPop verboten. Uber-Fahrer wird man entweder in dem man sich von einem Uber-Unternehmer anstellen lässt, oder indem man selbst Besitzer einer Mietwagenlizenz ist.
„Uber überprüft im Rahmen der Registrierung vergangene Fahrauffälligkeiten in der Polizeiakte und verlangt eine jährliche TÜV-Prüfung des Fahrzeuges.“
Das ist falsch! Wie bitte soll Uber Zugriff auf Polizeiakten erhalten? Welche Polizeiakten sollen das im Detail sein? Richtig ist, dass Uber inzwischen ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
„Beim Umgang mit Fahrgästen ist Vorsicht geboten, denn bei einer durchschnittlichen Bewertung unter 4,7 Sternen (auf einer Skala von 1 bis 5) wird man als Fahrer ausgeschlossen. Die Fahrer haben keine festen Arbeitszeiten und können bei Bedarf ihre App aktivieren und damit Verfügbarkeit signalisieren. Die stärkste Zielgruppe sind daher Studenten mit eigenem Auto.“
Das ist wieder falsch. Studenten mit eigenem Auto, die zwischendrin mal Fahren wollen, sind keine Mietwagenunternehmer – oder sie fahren illegal!
Im Absatz: „Was kann man als Uber Fahrer verdienen?“, schreiben Sie:
„Das Gehalt des Fahrers ist länderspezifisch sehr unterschiedlich, orientiert sich aber am ortsüblichen Mindestlohn. Online steht ein weltweit gültiger Gehaltsrechner zur Verfügung, welcher den Lohn abzüglich aller Unkosten berechnet.“
Was soll ein „weltweit gültiger Gehaltsrechner“ sein? Dieser Rechner bezieht sich nur auf das Produkt UberX und berücksichtigt keine Mindestlöhne. Warum auch? In vielen Ländern sind Uber-Fahrer Selbständige, beziehungsweise Scheinselbständige.
„Da Uber in Deutschland nicht aktiv werden darf, hilft bei der Ermittlunng der Verdienstmöglichkeiten ein Blick in andere europäische Länder. So erhalten Fahrer in Großbritannien nach einem aktuellen Gerichtsentscheid den Mindestlohn von 9,23 Euro pro Stunde. In der Schweiz erhalten die Fahrer einen Stundenlohn von 22,30 Franken – umgerechnet 20,50 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn beläuft sich bei den Eidgenossen auf 22 Schweizer Franken pro Stunde.“
Uber ist in Deutschland aktiv. Die Produkte UberX und UberBlack mit lizensierten Mietwägen ist auch in Deutschland legal. Verboten ist UberPop. Was soll aber der Blick in andere Länder bezüglich der Verdienstmöglichkeiten, wenn Uber in Deutschland angeblich nicht aktiv werden darf? Das wäre dann ja illegal.
Im Absatz „Versicherungsschutz und Kosten“ schreiben Sie:
„In Europa sind alle Fahrten neben der Haftpflichtversicherung der Fahrer zusätzlich über Uber versichert. Das heißt, wenn es einen Unfall mit einem Uber-Fahrer gibt, sind alle versichert – Fahrer, Passagiere und dritte beteiligte Personen.“
Den Beweis einer Versicherung für Fahrer ist Uber meiner Kenntnis nach noch schuldig. In den USA gibt es entsprechende Prozesse dazu.
„Durch die Bereitstellung des eigenen Autos, fallen neben den Spritkosten Versicherungskosten und Verschleisskosten an, welche die Fahrer eigenständig tragen müssen.“
Hier vermischen Sie wieder UberPop, also die in Deutschland verbotene Vermittlung an Privatfahrzeuge, mit UberX und UberBlack. Natürlich bleiben die Betriebskosten beim ausführenden Unternehmen.
Im Absatz „Problematik mit dem Personenbeförderungsschein“ schreiben Sie:
„In Deutschland ist die Uber-Nutzung nur über Umwege möglich. Denn für den Transport von Personen muss hierzulande ein Personenbeförderungsschein (§48 FEV) beantragt werden. Diesen hatte Uber beim Start der App in Deutschland nicht von seinen Fahrern verlangt, was zwischenzeitlich zum Verbot der App führte. Die Kosten für den Schein betragen 55,60 Euro, die vom Antragsteller zu tragen sind, bei der Steuererklärung aber angerechnet werden können.
Ohne Personenbeförderungsschein ist die Nutzung in Deutschland zum aktuellen Zeitpunkt verboten. Eine Änderung ist derzeit nicht zu erwarten.“
Die Kosten für einen Personenbeförderungsschein liegen erheblich höher, da Sie die Kosten für die Amtsärztliche Untersuchung und den Sehtest mit mit eingerechnet haben. Außerdem ist in Deutschland nicht nur die Beförderung ohne Personenbeförderungsschein verboten, sondern auch ohne gültige Mietwagenlizenz. Das Verbot einer Vermittlungs-App trifft wieder nur auf UberPop zu.
„In den meisten deutschen Nachbarländern ist Uber aber mehrheitlich legal. Lediglich in den Niederlanden, Belgien und Frankreich ist der Dienst verboten. Potenzielle Uber-Fahrer, die in grenznahen Gebieten wohnen, können die App nutzen, wenn die beauftragte Fahrt im Ausland startet. Grundsätzlich reicht dafür ein europäischer oder internationaler Führerschein aus. Fahrten über die Grenzen bleiben weiterhin legal, jedoch kann in den Ländern, in denen Uber verboten ist, niemand ein Uber-Taxi bestellen.“
Unsinn! Wie soll das mit den grenznahen Gebieten in der Praxis aussehen? Das ein Fahrer aus Deutschland in Österreich fährt, wenn der Auftrag aus dem Nachbarland kommt? Da werden sich die Österreicher aber freuen, denn dann fallen in Österreich Steuern und Mehrwertsteuer an. Und ist der Betriebsitz eines Mietwagenunternehmens in Deutschland ist, dann kann der nicht seine Fahrzeuge alle ins Nachbarland schicken. Das geht schon wegen der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nicht.
Im Absatz „Lohnt es sich überhaupt, Uber-Fahrer zu werden?“ schreiben Sie:
„Sucht man eine kurzfristige Verdienstmöglichkeit, die flexible Arbeitszeiten bietet und ist man zudem in grenznahen Gebieten aktiv, kann Uber eine lukrative und flexible Nebenverdienstmöglichkeit sein. Für Studenten kann sich die App daher definitiv lohnen. Der Versicherungsschutz von Uber bietet ausreichend Sicherheit und die Kosten für den Personenbeförderungsschein sind verhältnismäßig gering. Durch die steigende Attraktivität von Auslandssemestern bei Studenten bietet die App auch hier eine attraktive Chance, Geld nebenbei zu verdienen. Viele Fahrer schätzen zudem die Möglichkeit, interessante Persönlichkeiten bei der Fahrt kennen zu lernen. Dennoch verursachen die hohen Unkosten für das eigene Fahrzeug vielen Studenten Bauchschmerzen.“
Schon der erste Satz macht keinen Sinn. Natürlich können sich auch Studenten von einem Mietwagenunternehmen, dass mit Uber zusammenarbeitet, anstellen lassen. Das hat aber weder mit der Nähe zur Grenze noch mit dem Besitz eines eigenen Autos zu tun. Das mit dem Versicherungsschutz wäre zu beweisen. Versichert ist das Auto natürlich über die Versicherung, die das Mietwagenunternehmen für seine Fahrzeuge abgeschlossen hat. Was das allerdings mit einem Auslandssemester zu tun habe soll verschließt sich mir völlig. Soll der deutsche Student sein Fahrzeug zum Auslandssemester mitnehmen, damit er im Ausland für Uber fahren kann? Und noch einmal ganz klar: Der Student, der ohne Mietwagenlizenz sich in Deutschland als „freiberuflicher Fahrer“ bei Uber etwas dazu verdienen will handelt illegal. Er unterschlägt dabei Steuern und Sozialabgaben. Müsste er die nämlich zahlen, dann rechnet sich das Fahren für Uber bei den Provisionen und den von ihnen bereits erwähnten Kosten nämlich nicht.
Im Absatz „Das Geschäftsmodell von Uber“ schreiben Sie:
„Laut dem Geschäftsmodell von Uber fließen 20 Prozent des Fahrpreises für die angebotene Dienstleistung in die Taschen des Start-Ups, die restlichen 80 Prozent gehen als Gehalt an den Fahrer. Uber fungiert lediglich als Vermittler und nicht als Vermieter zwischen den Interessenten.“
Die 80 Prozent sind kein Gehalt an den Fahrer. Gehalt bekommt man von einem Arbeitgeber. Uber ist kein Arbeitgeber. Uber nimmt sich 20 Prozent vom Umsatz. Vom Rest müssen erstmal die Mehrwertsteuer – die Uber übrigens auch auf seine 20 Prozent nicht zahlt – und alle anderen Kosten abgezogen werden. Ein Wirtschaftsmagazin sollte das besser wissen.
„Durch effiziente Kapazitätsauslastung spart das Unternehmen im Vergleich zur Taxibranche im Schnitt 30-50 Prozent seiner Kosten. Grund dafür ist die innovative Herangehensweise, welche die Kunden von einem niedrigeren Preis profitieren lässt. Uber versteht die Chancen der neuen Sharing Economy.“
Das bedeutet aber auch, dass Sie zu Schwachlastzeiten Schwierigkeiten haben werden, ein Uberfahrzeug ordern zu können!
„Durch die Entwicklung eines eigenen Preismodells bietet das Start-Up den Kunden eine hohe Transparenz bei den Fahrpreisen, weil sich der genaue Fahrpreis bereits vor Antritt der Fahrt exakt berechnen lässt.“
Richtig ist, dass Sie vor Fahrtantritt den Fahrpreis angezeigt bekommen. Allerdings kann der zu Schwerlastzeiten bis zum fünffachen Satz des normal Üblichen betragen! Transparenz ist etwas Anderes.
„Auch die Umwelt profitiert: Es entstehen weniger Staus, weil mehr Menschen in weniger Autos sitzen.“
Die Umwelt profitiert nicht, wenn zusätzlich mehr Uberfahrzeuge auf der Straße sind!
Ich weiß nicht, wie Sie zu diesem sehr fehlerhaften Text gekommen sind. Es geht hierbei nicht um unterschiedliche Auffassungen, sondern um erhebliche fachliche und sachliche Mängel. Außerdem wird der Eindruck erweckt Uberfahrten ohne Mietwagenlizenz sei in Deutschland möglich, was so nicht stimmt. Dazu wird am Anfang durch das Bild der Eindruck erweckt, dass Uber einen lukrativen Nebenverdienst bietet. Meiner Kenntnis nach zahlen die meisten Mietwagenunternehmer die für Uber fahren Ihren Fahrern nur den Mindestlohn. Lukrativ ist etwas Anderes.
Sie sollten Ihren Text so schnell wie möglich zurückziehen, mindestens aber innerhalb der nächsten 24 Stunden!
Mit kollegialen Grüßen
Tom Buntrock