Die Kriminalpolizei in Friedrichshafen hat drei junge Männer festgenommen, die in den letzten zwei Wochen am Bodensee drei Taxis bewaffnet überfielen. Verletzt wurde dabei offenbar niemand. Ihnen droht jetzt Anklage wegen schwerer räuberischer Erpressung, berichtet der Südkurier.
20 Kriminalbeamte ermittelten die Bande, die aus drei jungen Männern bestand. Einer der Täter sei noch nicht volljährig und die anderen beiden heranwachsend, also zwischen 18 und 21 Jahre alt. Sie kämen alle Süddeutschland und befinden sich jetzt in Untersuchungshaft. Einer sei ohne festen Wohnsitz. Bei den sichergestellten Waffen handele es sich um täuschend echt aussehende Schreckschusspistolen. Das ändere aber nichts an der strafrechtlichen Beurteilung. Falls die beiden älteren Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, drohten ihnen des Südkuriers zu Folge mindestens drei Jahre Haft.
Die Ermittlungen wären umfangreich gewesen, allerdings wolle die Polizei nicht alles verraten. Die Auswertung der Telefonate der Taxi-Unternehmen habe eine Rolle gespielt. Auch Anrufe mit unterdrückter Nummer können von der Polizei zurückverfolgt werden. Trotzdem seien die meisten Taxi-Unternehmen der Region dazu übergegangen, Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht mehr anzunehmen. Außerdem würden jetzt Vor- und Nachname sowie das Fahrtziel erfragt und notiert.
Der Südkurier zitiert die BG Verkehr und gibt Tipps zum richtigen Verhalten für mehr Sicherheit: „Der wichtigste Tipp ist, selbstbewusst aufzutreten. Das Taxi sollte vor allem nachts nicht verlassen werden. Zwielichtige Personen sollten gar nicht erst befördert werden (wobei das mit der Beförderungspflicht nur schwer in Einklang zu bringen ist). Wird es dennoch gefährlich, sollten Fahrer sich niemals auf einen Kampf einlassen. Auch der Einsatz von Pfefferspray geht meistens nach hinten los, weil das Reizgas sich im gesamten Auto verteilt. Wird ein Fahrgast aggressiv, sollten die Fahrer besonnen bleiben. Im äußersten Notfall sollte man die Flucht ergreifen. Die Geldbörse sollte ohne Aufhebens übergeben werden Denn, so die BG Verkehr: „Materielle Schäden sind auszugleichen, ein Menschenleben kann man nicht ersetzen.“ prh
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Symbol-Foto: Gemeinfrei