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Wien: Neue Verordnung verschärft Regeln für Mietwagen

von Nicola Urban
21. April 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Bei der Uber-Demo am 1. April 2016 forderten die Taxifahrer gleiches Recht für alle. Das wird jetzt umgesetzt. Foto: Tom Buntrock / Taxi Times

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Wiener Taxiunternehmer dürften bei dieser Nachricht aufatmen: Eine umfassende Novellierung der bisherigen „LBO“ macht es schwerer, mit Mietwagen für Uber zu fahren.

Bei der Uber-Demo am 1. April 2016 forderten die Taxifahrer gleiches Recht für alle. Das wird jetzt umgesetzt.
Foto: Tom Buntrock / Taxi Times

Gestern hat die Stadt Wien die Regelungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen mit einer neuen Verordnung auf Vordermann gebracht. Sie befindet sich aktuell im Begutachtungsverfahren  – vergleichbar mit dem Anhörverfahren in Deutschland. Aktuell können die Beteiligten also noch Stellungnahmen und Änderungswünsche abgeben. Zum 1. Januar nächsten Jahres soll die Verordnung dann in Kraft treten.

Mietwagenanbieter sollen dann dieselben Qualitätsanforderungen wie Taxis erfüllen. Parallel sind Vereinfachungen für das Taxigewerbe vorgesehen.

Die bisherige Landesbetriebsordnung wurde gemeinsam mit Experten und der für Taxis und Mietwagen zuständigen Innung vereinfacht und in die neue „Wiener Landesbetriebsordnung für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe“ (LBO) umstrukturiert. Das Ergebnis: halb so viele Regelungen wie bisher. Gestrichen wurde beispielsweise die Regelung der genauen Mindestmaße eines Taxi-Dachschildes. Eingefügt wurde zum Beispiel eine Erleichterung für Taxis bei Events ab 1.000 erwartenden Besuchern. Künftig darf vollkommen legal auf Fahrgäste gewartet werden – nicht mehr ausschließlich auf Standplätzen.

Die Umstrukturierung war schon längere Zeit notwendig. Bei vielen bisherigen Bestimmungen sind Sharing Economy Dienste, Uber & Co, aus dem Raster gefallen. Jetzt wurden sie mit aufgenommen. Mietwagenbetreiber müssen künftig ebenso wie Taxibetreiber bei der Anmeldung einen Bescheid der Zulassungsbehörde vorlegen. Darin muss schwarz auf weiß festgehalten sein, dass das Fahrzeug den notwendigen Qualitätsanforderungen entspricht. Des weiteren sieht die Neuregelung verpflichtend vor, dass nicht nur die klassischen Taxis, sondern auch Mietwagen-Neufahrzeuge mit einem Euro-6-Motor ausgestattet sein müssen. Auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen wird nun unmissverständlich vorgeschrieben.

Die Abgrenzung zwischen Taxis und Mietwagen wird in der neuen LBO ebenfalls streng festgezurrt. Verboten ist zum Beispiel die Kennzeichnung von Mietwagen mit Dachschildern und auch Taxameter sind den Taxis vorbehalten. Kurz: von allem, was den Anschein erwecken könnte, Mietwagen seien Taxis, muss Abstand genommen werden.

Für die Wiener Taxibetriebe sind diese Regelungen sehr wichtig, denn anders als in Deutschland ist Uber in der österreichischen Hauptstadt nicht verboten und nimmt dem Gewerbe massiv Geschäft weg. Dementsprechend begrüßt das Taxigewerbe etliche Maßnahmen, beispielsweise die Verpflichtung zur Euro-6-Norm und das Recht auf die Bereitsstellung bei Großevents. Bei der aktuell formulierten Regelung zur Rückkehrpflicht will man in aktzuellen Begutachtungsverfahren auf schärfere Formulierungen drängen. nu

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Tags: LBOTaxiUber
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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Kommentare 1

  1. Tom says:
    9 Jahren her

    Wieder so eine Augenauswischerwi!Das Gesetz der Rückkehrpflicht besteht ja seit Jahren schon. Man glaubt doch nicht im Ernst, dass sich da irgendwer dran hält? . . . . und wer soll das kontrollieren, der es bis heute auch nicht gemacht hat?!Das wäre ein Wurf:Taxis dürfen auch im Tarifgebiet Pauschalen anbietenDer Umsatzkilometer muss auf das des MW gesenkt werdenMW-Lenker müssen den Taxilenkerausweis machenDie An- und Retourfahrt zum und vom Flughafen wird gänzlich gestrichenAlle Personen, die im Personentransportgewerbe tätig sind, müssen jährlich ein Farsicherheitstraining absolvierenDAS wäre ein grosser Wurf gewesen, doch ob ich jetzt bei Grossveranstaltungen Leute unterwegs aufklauben darf oder nicht, ist mir eigentlich Piepsegal, da muss man sich nicht sonderlich aufplustern.

    Antworten

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