Nach der „schwierigsten Verhandlung der letzten Jahre“ hat der Fachverband Pkw-Verkehr Hessen eine Einigung mit den Kassen über Sitzend-Krankenfahrten bekanntgegeben.
Der bisherige langjährige Rahmenvertrag für Sitzend-Krankenfahrten, den der Fachverband Pkw-Verkehr Hessen e. V. mit den Ersatzkassen (Barmer, DAK, Techniker, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Hanseatische Krankenkasse), den Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau abgeschlossen hatte, entsprach mit seiner Besetztkilometervergütung von unter 2,00 Euro seit Längerem nicht mehr den realen Kosten.
Da der Verband trotz zahlreicher Verhandlungsrunden mit den am Rahmenvertrag beteiligten Krankenkassen keine aus seiner Sicht vertretbare Einigung erzielten konnte, sah er sich veranlasst, den Vertrag fristgerecht zum kommenden Jahresende aufzukündigen.
Aufgrund der angespannten Kostenlage hatte innerhalb des Fachverbandes Einigkeit darüber bestanden, „dass wir aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten keine Verantwortung dafür tragen können“, dass die Mitglieder auch 2024 eine sitzende Krankenfahrt zu den bisherigen Vergütungen durchführen sollen. „Unsere Mindestforderung wurde aber kassenseitig abgelehnt“, so Geschäftsführer Mathias Hörning in einem Schreiben an die Mitglieder.
„Auch wenn wir uns im Rahmen der Verhandlungen ein paar Mal aufeinander zubewegt hatten, war es letztendlich nicht möglich, unsere Mindestforderung durchzusetzen, auch wenn wir die Kostenentwicklung in unserer Branche transparent aufbereitet, detailliert den Krankenkassen dargestellt und über ein unabhängiges Gutachten untermauert hatten.“
Nachdem der Verband den Vertrag mit Schreiben vom 25.9.2023 gekündigt hatte, bot er den Krankenkassen in einem weiteren Schreiben an, die Kündigung unter der Bedingung zurückzunehmen, dass kassenseitig doch noch ein Einlenken erfolgen und seine Mindestforderung für 2024 akzeptiert würde.
„Nach intensiven Beratungen und unter Zurückstellung von Bedenken (verbunden mit der Auflage, unsere Kündigung vom 25.09.2023 zurückzunehmen) teilen uns die teilnehmenden Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen nun mit, unserer Mindestforderung doch entsprechen zu wollen“.
Die Vergütung für die Verbandsmitglieder ab dem 1. Januar 2024 wird daher – wie vom Fachverband als Minimum gefordert – wie folgt angepasst:
Die Taxiunternehmen werden weiterhin im Pflichtfahrgebiet nach dem festgesetzten Taxitarif vergütet.
Bei Taxifahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes und für Mietwagenfahrten werden zum 1.1. folgende Anpassungen vorgenommen:
Erhöhung der Grundgebühr von 2,00 Euro auf 2,20 Euro
Erhöhung der Besetzt-Kilometer von 1,75 Euro auf 2,00 Euro je Besetzt-Kilometer
Laufzeit der Vergütungsanpassung: 1.1.2024 bis 31.12.2024
Hörning schrieb den Mitgliedern im Nachhinein über die Sitzungen: „Es war bislang (die AOK Hessen sei an dieser Stelle ausgeklammert) die wohl schwierigste Verhandlung, die wir in den letzten Jahren für euch geführt haben. Um so mehr sind wir darüber erfreut, nach der langen, zeitraubenden und anstrengenden Tarifauseinandersetzung nun doch noch unser Ziel für euch erreicht zu haben.“ Angesichts der aktuellen Kostensituation sei dies „ein immens wichtiger tariflicher Meilenstein für unsere Branche, aber endlich auch eine Wertschätzung für die Leistung unserer Mitglieder.“ Man habe daher die Kündigung des Rahmenvertrages zurückgenommen.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Kranken- und Sonderfahrten im Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM), Gisela Spitzlei, sagte zur erzielten Einigung, für Hessen seien zwei Euro pro Kilometer „schon sehr viel“, wenn man bedenke, dass die AOK derzeit 1,65 Euro pro Kilometer anbiete. Daher sei dem Verband für die Hartnäckigkeit und das nun vorliegende Ergebnis zu gratulieren. „Gerade die bisherigen Tarife in Hessen wurden bei den Verhandlungen mit Krankenkassen in anderen Bundesländern immer dafür als Beispiel genommen, dass geforderte Beträge zu hoch seien und man nicht als Krankenkasse dafür da sei, die ‚überbordenden Gewinne der Unternehmer zu finanzieren’ . Dieses Ergebnis ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.“
Sie wies in dem Zusammenhang aber darauf hin, dass die Krankenkassen die Vergütungen für Krankenfahrten im Taxi generell unrealistisch vergüten, auch in anderen Bundesländern.
Leider gehe man auch bei Krankenfahrten immer noch davon aus, dass die Dienstleistung mit einem an der Bordsteinkante stehenden Fahrgast beginne und mit dem (selbstständigen) Aussteigen erledigt sei. Dass die Fahrer auch für die zusätzliche, zwingend erforderliche Dienstleistungszeit der Hilfe bezahlt werden müssen, werde gerne übersehen. Ebenso halte man es bei den Kassen grundsätzlich für selbstverständlich, dass der Unternehmer den Fahrern nicht mehr als den Mindestlohn zu zahlen habe. „Alles darüber hinaus sei ‚Privatvergnügen’ und dürfe nicht über die Preise erwirtschaftet werden.“ Das treffe auch auf die bei Krankenfahrten immer höher werdenden Verwaltungskosten zu. ar
Beitragsfoto: Pixabay (bergy59)
Schau an sogar die DAK lenkt zumindest in Hessen ein, es geht doch. Gute Verbandsarbeit und Hartnäckigkeit zahlt sich aus – wenn die einzelnen Unternehmen auch dahinter stehen. Davon sind wir in Bayern leider weit entfernt. Mit diesem Tarif kann man zumindest überleben.