München sowie die Landkreise Erding, Freising und München Land bekommen ab 1. März einen neuen Taxitarif. Die Vorprogrammierung bei den Funkwerkstätten und Kundendiensten ist bereits jetzt möglich – allerdings können manche Taxametertypen erst ab 1. März programmiert werden. Eine „fliegende Programmierung“ am Taxistand kann dagegen teuer werden.
Fünf Kundendienste und Funkwerkstätten führen in und um München eine Tarifumstellung durch (siehe Auflistung am Ende der Meldung). Der neue Taxitarif, der aufgrund vieler Änderungen als Tarifreform gefeiert wird, wird von den Werkstätten so programmiert, dass er zum Stichtag 1. März automatisch auf die dann geltenden neuen Entgelte umspringt. Allerdings ist eine solche Vorprogrammierung bei Hales Spiegeltaxameter SPT 03 nur in Kombination mit einem Software-Update möglich, was zusätzliche Kosten verursacht. Bei Kienzle-Taxametern der Baureihe 1150 und T 21 ist eine Vorprogrammierung aus technischen Gründen gar nicht möglich. Unternehmer mit diesen Taxametern sollten daher die Werkstätten erst ab 1.3. anfahren.
Folgende Münchner Firmen stellen um:
Firma Adler (Heidemannstr. 37, Mo-Fr 8-20, Samstag 8-13 Uhr): Hale, Kienzle, Semitron
Firma Er-Tax (Frankfurter Ring 97, Mo-Fr 6-18 Uhr, Samstag 13.2. 7-14 Uhr, So, 14.2. 9-12 Uhr), Hale, Kienzle
Firma K & G im Münchner Taxizentrum (Occamstraße 20 Mo-Fr 10-18 Uhr) nur Hale
Firma Taxiverleih München (Engelhardstr. 6, Mo-Fr 8.30-17 Uhr, Sa 9-14 Uhr) nur Hale
Freising: Firma A & S (Erdinger Str. 43 Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 8-13 Uhr).
Die drei Letztgenannten sind Hale-Kundendienstleister und programmieren daher ausschließlich Taxameter der Firma Hale um.
Vor Tarifumstellungen an Taxi-Standplätzen und daraus resultierenden Bußgeldern warnt die Taxi München eG: Sie weist in einer Mitgliederinfo auf die gültige Taxiordnung hin. Dort legt beispielsweise der Paragraph 3 fest, dass auf Standplätzen aufgestellte Taxis durch Anwesenheit der Fahrer stets fahrbereit sein müssen. Während einer Programmierung am Taxameter sei das nicht der Fall, warnt EG-Vorstand Thomas Kroker. Zudem regle auch der Paragraph 4, Absatz 1, dass Taxis auf Taxistandplätzen nicht instandgesetzt oder gewaschen werden dürfen. „Hierunter fallen auch Instandsetzer-Tätigkeiten am Taxameter, wie z.B. eine Tarifprogrammierung“, stellt Kroker klar. Verstöße gegen die Taxiordnung werden mit Geldbußen geahndet. jh
Das Beitragsfoto zeigt einen Kienzle T 21. Foto: Kienzle