Nach den positiven Erfahrungen mit den Ü80-Jährigen hat Niedersachsen nun die Kostenübernahme für alle Impflinge ab 70 Jahren beschlossen. Das gab die Sozialministerin Daniela Behrens bekannt.
Wie schon zuvor bei den um zehn Jahre älteren Senior*Innen springt das Land dann ein, wenn keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt bzw. genehmigt wird. Allerdings muss sich der Impfling trotzdem vom Hausarzt eine Beförderungsbescheinigung (Taxischein) ausstellen lassen. Anschließend muss nur noch das Taxi bestellt werden, die Abrechnung mit dem Land übernimmt dann das beauftragte Taxiunternehmen, von denen sich mancherorts einige sogar zusammengeschlossen haben, um einen einheitlichen Service bieten zu können.
Dieser Abrechnungsprozess ist für den Taxi- oder Mietwagenunternehmer allerdings sehr vielschichtig, weshalb die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN für ihre Mitglieder ein „Schritt-für-Schritt-Prüfschema“ erstellt hat. Darin wird schematisch dargestellt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um letztlich eine Kostenerstattung vom Land Niedersachsen geltend machen zu können. Querverweise auf zusätzliche Leitfaden sind in diesem Prüfschema ebenfalls hinterlegt.
Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Berlin sind bisher die einzigen Bundesländer, in denen die Fahrtkosten für Impftaxis landesweit übernommen werden. In den anderen Bundesländern haben dies vereinzelt die Kommunen übernommen. Taxi Times listet diese in einer Übersicht auf. hs
Beitragssymbolfoto: Pixabay