Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat mit der Deutschen Bahn planmäßig neue Fahrpreise vereinbart. Sie steigen um gut 7 Prozent netto, im Großraumtaxi sogar um gut 8 Prozent.
Im Rahmenvertrag des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) mit der Deutschen Bahn AG über die Vergütung von Taxifahrten im Auftrag der Bahn sind vereinbarungsgemäß neue Preise festgelegt worden, die ab 1. März gelten.
Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes werden zwangsläufig nach dem örtlichen Taxitarif abgerechnet. Für Fahrten, die die Grenze des Pflichtfahrgebietes überschreiten und deren Fahrpreis somit in der Regel „frei zu vereinbaren“ ist, gelten ab kommendem Monat folgende Preise:
Fahrten mit bis zu vier Personen werden mit 1,04 Euro netto pro gefahrenem Kilometer abgerechnet. Das bedeutet, dass auch die Rückfahrt vergütet wird. Zu den Nettopreisen kommen 7 Prozent Mehrwertsteuer, bei Fernfahrten (über 50 Kilometer) 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Fahren fünf bis acht Personen mit, so vergütet die Bahn 1,18 Euro pro gefahrenem Kilometer. „Damit steigen die Netto-Preise um 7 Cent beim Normal-Taxi und 9 Cent beim Großraum-Fahrzeug“, so der BVTM.
Die neuen Preise gelten für ein Jahr, also bis zum 29. Februar 2024. Zuletzt waren die Preise am 1. Juli 2022 angehoben worden. Außerdem entfallen mit dem Wechsel am 1. März die Systemkosten in Höhe von 5 Prozent auf digital abgerechnete Fahrten. „Damit wollen BVTM und DB den Anreiz stärken, die digitalen Gutscheine zu nutzen und die Prozesse schneller zu digitalisieren“, so BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann. Die Preise gelten also künftig einheitlich für digital und analog abgerechnete Fahrten.
Weitere Informationen bietet der BVTM auf seiner Internetseite. ar
Beispiele für die künftige Vergütung von Taxifahrten durch die Deutsche Bahn AG laut Rahmenvertrag:
Beitragsfoto: Axel Rühle