Gewerbetreibende in Nordrhein-Westfalen, die ein E-Fahrzeug kaufen, können zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes nun auch eine finanzielle Förderung des Landes in Anspruch nehmen.
Im Rahmen des Programms für „Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) bündelt das Land Nordrhein-Westfalen die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik. Ein Teil davon ist der Programmbereich „Emissionsarme Mobilität“. Ab dem 4. Februar 2019 unterstützt das Land NRW nun den Kauf eines oder mehrerer gewerblich genutzter E-Fahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach der Nutzlast des Fahrzeugs. So werden PKWs (Elektrisch, Brennstoffzelle) mit 4.000 Euro gefördert, während Nutzfahrzeuge der Klasse N1 ab 2,3 – 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit bis zu 8.000 Euro gefördert werden. Dieser Bonus wird ausdrücklich zusätzlich zur sogenannten ‚Umweltprämie‘ des Bundes gewährt. Auch bei Leasing oder Langzeitmiete wird ein Zuschuss gewährt, dieser darf allerdings maximal der geleisteten Anzahlung (bis 4.000 / 8.000 Euro) entsprechen.
Laut der veröffentlichten Richtlinien wird die Förderung nur beim Kauf eines Neufahrzeugs gewährt. Dies hat aber zunächst nichts mit dem Datum der Erstzulassung zu tun, vielmehr wird in den Förderrichtlinien ein Fahrzeug als Neufahrzeug definiert, wenn es maximal 1.000 Kilometer gefahren ist und keine Standschäden aufwies bzw. aufweist.
Auch bei der Finanzierung sichert das Land NRW seine Unterstützung zu: Wer sein neues Fahrzeug finanzieren möchte, der kann, gute Bonität vorausgesetzt, eine 0% Finanzierung des Landes in Anspruch nehmen. Je nach Laufzeit der Finanzierung startet die Tilgung sogar erst nach zwei Jahren.
In NRW hat man sich auch Gedanken zur Ladeinfrastruktur gemacht und unterscheidet zwischen öffentlich zugänglichen Ladepunkten und privaten Lademöglichkeiten, etwa auf dem eigenen Betriebshof. Öffentlich nutzbare Ladepunkte werden beispielsweise mit 50% bis zu einer Förderhöchstgrenze von maximal 5.000 Euro unterstützt, während es bei Ladesäulen auf dem Betriebshof, also bei nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten, weniger Zuwendungen (maximal 3.000 Euro) gibt. Bei der Installation von Wallboxen fallen die Zuschüsse geringer aus. Nutzt man zum Laden Strom aus regenerativen Quellen, kann ein weiterer Zuschuss gewährt werden.
Wer sich im Detail für die verschiedenen Förderungen interessiert, der kann einen Blick in den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 4. Februar 2019 werfen. Wer unsicher ist, ob und wie die Elektromobilität zu seinem Betrieb passt, kann auch für Beratungsleistungen eine Förderung in Anspruch nehmen. sg
Symbol-Foto: Taxi Times
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