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Nun also doch: BZP soll über Mindestlohn verhandeln

von taxi times
3. Juli 2014
Lesedauer ca. 1 Minute.
1
Nun also doch: BZP soll über Mindestlohn verhandeln
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Nun also doch: Im zweiten Anlauf haben die Mitglieder einer Satzungsänderung des Verbands zugestimmt und damit formal die Möglichkeit für Verhandlungen mit der Gewerkschaft geschaffen.

Bisher durfte der BZP laut Satzung zwar die gewerbepolitischen Gesamtinteressen des Taxi- und Mietwagengewerbes vertreten, für Verhandlungen mit der Gewerkschaft über Tariflöhne reichte dies aber nicht aus, da man damit noch nicht den erforderlichen Status eines Arbeitgeberverbands hatte.

Mit der nun erfolgten Zustimmung zur Satzungsänderung definiert sich der Verbandszweck neben der gewerbepolitischen nun auch in der sozialpolitischen Interessenvertretung: „Der BZP kann als Spitzenorganisation im Sinne des Tarifvertragsrechts und für die Mitglieder, die ihm als Unternehmen angehören, als Tarifvertragspartner tätig sein“, heißt es in der heute verabschiedeten Fassung der Vereinssatzung.

Anfang Juni hatten die Delegierten noch gegen eine solche Verfassungsänderung gestimmt. Auf Wunsch und Antrag etlicher Zentralen und Landesverbände und zahlreichen Gesprächen hinter den Kulissen lud der BZP-Vorstand zu einer außerordentlichen  Versammlung. Hier stimmten nun 85 Prozent der anwesenden Mitglieder für eine neue Satzung.

Unmittelbar im Anschluss an diese Abstimmung bildete der BZP einen aus 12 Mitgliedern bestehenden  sozialpolitischen Ausschuss, dessen Mitglieder die Tarifkommission während der Verhandlungen mit ver.di beratend begleiten soll.

In Deutschland soll ab 2015 ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt werden. Tarifverträge, in denen eine schrittweise Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn bis spätestens 2017 geregelt ist, werden jedoch anerkannt. Der BZP hofft, in Verhandlungen mit ver.di einen solchen tarifvertrag abschließen zu können, um den Taxiunternehmern mehr Zeit bei der Umstellung auf den Mindestlohn zu geben. Viele Taxibetriebe in Deutschland sehen sich nicht in der Lage, ihrem Fahrpersonal ab 1 Januar nächsten Jahres 8,50 Euro Stundenlohn zu zahlen.

Foto: Andreas Hermsdorf  / pixelio.de

Tags: MindestlohnTarifvertragTaxi- und Mietwagenverband BZPver.di
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Kommentare 1

  1. Thomas says:
    11 Jahren her

    Das man über einen Mindestlohn nachdenkt, finde ich sehr wichtig, allerdings sollte man sich auch genau überlegen, wie dieses umgesetzt werden soll, denn am Ende sollen die Menschen nicht schlechter da stehen, als es aktuell bei vielen schon der Fall ist.

    Antworten

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