Das Land Oberösterreich hat das Berechtigungsalter zur Nutzung eines Jugendtaxis von 21 auf 26 Jahre angehoben. Die neue Richtlinie gilt seit 1. Januar.
Mit der Erhöhung wird auch der Name geändert, aus dem bisherigen Jugendtaxi wird ein „Jungbürgertaxi“. Der Zweck bleibt allerdings gleich. „Jeder Alkoholunfall ist einer zu viel! Mit den neuen Regelungen erweitern wir den Benutzerkreis des Jugendtaxis zu einem Jungbürgertaxi. Es soll der Taxipreis kein Grund sein, um betrunken mit dem eigenen Kfz heimzufahren“, verdeutlicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner gegenüber dem Newsportal Rerionews.at.
Ebenfalls unverändert bleiben die Voraussetzungen und Bedingungen, zu denen die jeweiligen Gemeinden in Oberösterreich Jungbürgertaxis fördern dürfen. So ist beispielsweise der Betrieb ausschließlich an Wochenenden (Freitag – Sonntag) und an Werktagen vor Feiertagen möglich und muss durch die jeweilige Gemeinde abgewickelt werden, die sich wiederum mit 50 Prozent an den Kosten beteiligen muss. Der jährliche Höchstbeitrag der Landesförderung je Gemeinde beträgt 10.000 Euro.
Mit den beauftragten, gewerblich berechtigten Beförderungsunternehmen ist seitens der Gemeinde eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zu treffen. Vorzugsweise sollen lokale Unternehmen beauftragt werden.
Die Jugendlichen müssen sich mit mindestens einem Drittel an den Fahrtkosten beteiligen. Die Gemeinden müssen somit also dafür sorgen, dass bei einer Gutscheinvergabe ein Drittel des Gutscheinwertes kassiert wird. Alternativ kann mit dem Beförderungsunternehmer auch vereinbart werden, dass dieser den Teilbetrag am Ende der Fahrt verlangt.
Interessant ist noch eine weitere Förderungsvoraussetzung. „Während der Beförderung darf kein Alkohol im Transportmittel konsumiert werden bzw. durch das Beförderungsunternehmen an die Jugendlichen verkauft werden“, heißt es in den Richtlinien. Offenbar soll die Heimfahrt mit dem Taxi bereits den Beginn der Ausnüchterungsphase einläuten…jh
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