Das vom Bundesfinanzminister Gernot Blümel am 27. März aufgelegte Hilfspaket für österreichische Unternehmen biegt in die Zielgerade ein. Am 16. April endet die Möglichkeit der Antragstellung auf Soforthilfe. An dessen Stelle tritt dann Auszahlungsphase 2 in Kraft.
Laut Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen hat die Bundesregierung das Hilfspaket „auf den Weg gebracht, um die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen, Arbeitsplätze zu sichern und den Wirtschaftsstandort gut durch die Krise zu steuern“. Das Hilfspaket beinhaltet vier Punkte: Soforthilfe und Härtefallfonds, Corona-Hilfs-Fonds, Kreditgarantien und Haftungen sowie Steuerstundungen und die Herabsetzung der Vorauszahlungen.
Zur Erläuterung der Soforthilfe wird als erstes die Finanzierung von medizinischen Produkten wie Schutzanzüge, Atemmasken und Schnelltests sowie Kurzarbeit thematisiert. Anschließend heißt es: „Teil der Soforthilfe ist auch der Härtefallfonds. Dieser wurde in dem Bewusstsein, dass vor allem die Kleinsten im Unternehmensbereich sehr unmittelbare Hilfe brauchen, als eigenes Unterstützungspaket bereitgestellt. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde er von ursprünglich 1 Mrd. Euro bereits auf 2 Mrd. Euro erhöht.“
Ein Instrument zur Verhinderung von Arbeitsplatzverlusten ist die sogenannte Corona-Kurzarbeit, bei der Lehrlinge 100 Prozent und Angestellte 80 bis 90 Prozent ihres Lohns erhalten, sofern ihr monatliches Bruttoentgelt 5.370 Euro nicht übersteigt. Wie in Deutschland wird die Differenz zur tatsächlichen Arbeitszeit in Österreich vom AMS, dem Arbeitsmarktservice, bezahlt, einem Pendant zur Bundesagentur für Arbeit.
Der Härtefallfonds unterstützt unter anderem Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern. „Mit dieser raschen Hilfe sollen Lebenserhaltungskosten der Unternehmerinnen und Unternehmer trotz hoher Umsatzeinbußen weiterhin bezahlt werden können.“
Das Ministerium von Bundesfinanzminister Blümel erläutert auf seiner Internetseite ausführlich das Hilfspaket mit seinen Bausteinen, stellt Formulare zum Herunterladen zur Verfügung und gibt Hinweise, wie Unternehmer Unterstützung in zwei Phasen beantragen können: „In Phase 1 kann seit 27. März 2020 online eine erste Unterstützung in Höhe von bis zu 1.000 Euro beantragt werden. Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer Österreich und deren Webseite wko.at. Die Antragsfrist läuft am 17.4.2020 ab.“
Ab morgen, Donnerstag, dem 16. April, können sogenannte Ansuchen für Auszahlungsphase 2 eingebracht werden. „Ab diesem Zeitpunkt können keine Ansuchen mehr für die Auszahlungsphase 1 gestellt werden. In der zweiten Phase kann über einen Zeitraum von maximal drei Monaten eine Unterstützung von bis zu 6.000 Euro – von durch COVID-19 wirtschaftlich signifikant bedrohten Unternehmen – beantragt werden. Dabei wird anteilig auf den Nettoverdienstentgang abgestellt.“
Im Unterschied zu einigen deutschen Behörden sind in Österreich einige Sicherheitshürden zur Vermeidung von Betrug vorgeschaltet: „Zum Nachweis der Selbständigkeit muss eine SV-Anmeldung erfolgt sein und im letztverfügbaren Steuerbescheid müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sein.“ Diese und zahlreiche weitere Informationen finden sich übersichtlich angeordnet auf der Internetseite des Finanzministeriums.
Für den Corona-Hilfs-Fonds, dessen Ziel die rasche Bereitstellung von finanziellen Mitteln für österreichische Unternehmen ist, die auf Grund der Corona Krise schwerwiegenden Liquiditätsengpässe haben und der damit das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen sicherstellen soll, stehen 15 Milliarden Euro zur Verfügung, die „flexibel je nach unmittelbaren Bedarf einerseits für Betriebszuschüsse, anderseits für Garantien verwendet werden können“. Für die Abwicklung des Fonds ist eigens die staatliche COFAG gegründet worden, die Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH. Unternehmen werden dann bezuschusst, wenn sie vor der Krise „gesund“ waren und ab 16. März mindestens 40 Prozent weniger Umsatz durch die Corona-Krise erzielen. Im Gegenzug müssen die Unternehmen „sämtliche zumutbare Maßnahmen setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten“. Ansprechpartner sind neben den Hausbanken der Unternehmen die Wirtschaftskammern der Bundesländer. Auf ihrer gemeinsamen Internetseite mit einer ausführlichen Übersicht rund um den Härtefall-Fonds informiert ein Videofilm in sehr anschaulicher und verständlicher Weise über Sinn und Zweck des Härtefall-Fonds und den Ablauf des Antragsverfahrens. ar