Ein Uber-Pop-Fahrer, der wegen illegaler taxiähnlicher Personenbeförderung angeklagt war, hat nun vor einem Pariser Strafgericht einen Freispruch erwirkt. Es war das erste Urteil in einem solchen Fall.
Das Gericht war der Meinung, dass die Personenbeförderung gegen Bezahlung nicht für die Interpretation einer Straftat ausreiche. Es verwies auf eine Feststellung des Verfassungsrats, wonach das Taxigewerbe, das in einem speziellen gesetzlichen Rahmen ausgeübt wird, zwar mit jeder individuellen Transport-Möglichkeit verglichen werden kann. Die Tatsache allerdings, dass Taxis jederzeit auf der Straße abgewunken werden können, unterscheidet das Gewerbe von allen anderen Transportmöglichkeiten. Das habe auch schon der „Thevenoud Act“ vom 1. Oktober 2014 festgestellt.
Die Anwälte des angeklagten Fahrers begrüßten die Entscheidung und sprachen von einer „grundsätzlichen Bedeutung“. Im speziellen Fall ihres Mandanten hätte das Strafgericht auch berücksichtigt, dass der Angeklagte über die Applikation UberPOP bestellt worden wäre. Thibaud Simphal, Geschäftsführer von Uber Frankreich, zeigte sich über die Entscheidung ebenfalls hocherfreut. Er sprach von einer „großen Hilfe“. „Wenn man die Urteilsbegründung betrachtet, die rechtlichen Argumente, die vorgebracht wurden und den Gewichtung der Entscheidung, sind das klare Signale für einen Präzedenzfall.“ Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, in Berufung zu gehen.
Das Urteil vom Donnerstag ist die erste Entscheidung eines Strafgerichts. Seit Mai warten 150 ähnliche Fälle auf eine Entscheidung. Viele von Ihnen wurden mit einem Vergleichsverfahren abgekürzt, indem Geldstrafen über mehrere hundert Euro verhängt wurden. wf
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