Hat ein Berliner Taxifahrer einen Passanten auf der Motorhaube mitgeschleift? Und wenn ja, warum? Darüber musste ein Berliner Verkehrsrichter diese Woche urteilen.
Er verhängte für den Taxifahrer einen Monat Fahrverbot und eine Geldstrafe von 2.500 Euro. Einem Bericht der „Bild“ zufolge machten völlig unterschiedliche Aussagen vor Gericht die Rechtsprechung äußerst schwierig. Drei Verhandlungstage waren nötig, um den Sachverhalt zu klären. Laut Anklage hatte ein Berliner Taxifahrer die Beifahrertür eines vorbeifahrenden BMWs beim Einscheren von der Stand- in die Fahrspur touchiert. Dabei entstand ein Schaden von rund 1.000 Euro. Der BMW-Fahrer stieg aus, um sich das Kennzeichen des Taxis zu notieren. Der Taxifahrer habe ihn fluchend angefahren, so dass er sich zwar an den Scheibenwischern festhalten konnte, aber nach dreißig Metern auf der Motorhaube dann doch abgeworfen wurde. Das Taxi sei dann unbeirrt weiter gefahren.
Der Taxifahrer bestritt diese Vorwürfe. Er habe keine Kollision bemerkt und es habe auch keinen Unfall gegeben. Plötzlich sei ein Mann aufgetaucht, habe an sein Seitenfenster gehämmert und den Außenspiegel hin und her gedreht. „Ich begriff nicht, was der wollte. Ich setzte ein Stück zurück, um mir das Kennzeichen seines BMW zu notieren. Man weiß ja nie. Der Mann tickte daraufhin völlig aus, holte was Längliches aus dem Kofferraum. Nicht nur ich, auch meine vier Fahrgäste fühlten sich bedroht. Deshalb fuhr ich los.“ verteidigte sich der Angeklagte.
Für den zuständigen Sachverständigen steht fest, dass beide Fahrzeuge Kontakt hatten. Allerdings sei der Kontakt nicht allzu stark gewesen. Es sei möglich, dass der Taxifahrer nichts mitbekommen habe.
Deshalb wurde der angeklagte Taxifahrer lediglich wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt: 2.500 Euro Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot. Der Richter begründete sein Urteil: „Fest steht: Es gab diesen Verkehrsunfall. Fest steht auch, der Geschädigte lag auf der Motorhaube und ist mitgeschleift worden. Zu Gunsten des Angeklagten muss man aber davon ausgehen, dass er den Unfall gar nicht bemerkt hat und deshalb das Gebaren des BMW-Fahrers auf ihn bedrohlich wirkte. Er war sozusagen in einer Notwehrlage.“ nu
Foto: Taxi Times
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