Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) steht mit seinen Verbesserungsvorschlägen nicht alleine da. Verbände anderer Lobbyvertretungen haben ähnliche Statements abgegeben. Darüber informiert der BVTM in einem Mitgliederschreiben – und positioniert sich anschließend gegen die ausgetretenen Landesverbände.
Zum Ende der vorletzten Woche hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. ein Statement zum Referentenentwurf für eine Novelle des Personenbeförderungsgesetztes abgegeben. Auf 27 Seiten wurden zu fünf Themenschwerpunkten Verbesserungsvorschläge eingebracht und ausführlich begründet (Taxi Times berichtete hier).
Jene Stellungnahme sei von den Mitgliedern des Gewerbepolitischen Ausschusses unter der Leitung der Ausschuss-Vorsitzenden Guido Borning und Christian Brüggmann erarbeitet worden, für deren Arbeit sich die Geschäftsführung sowie der Vorstand des BVTM in einen gestern veröffentlichten Mitgliederschreiben ausdrücklich bedankte.
Parallel zur eigenen Stellungnahme hätte man im Bundesverband allerdings auch den Schulterschluss mit anderen Akteuren gesucht und gefunden, heißt es außerdem in jenem Schreiben. Mit dem Ergebnis, dass bei für das Taxigewerbe ganz entscheidenden Fragen wichtige Verbände und Gruppierungen an der Seite der Taxibranche stünden.
Als Beispiele zitiert der BVTM-Vorstand eine Passage aus der Stellungnahme des Deutschen Städtetags, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Diese drei Institutionen fordern wie auch der BVTM, dass taxiähnliche und plattformvermittelte Mietwagenverkehre nicht als gebündelter Bedarfsverkehr eingesetzt werden dürfen. Zudem halte man auch eine Vorbestellfrist für Mietwagen für sachgerecht.
In die gleiche Kerbe schlägt auch der Verband der Verkehrsbetriebe (VDV). Dort wird gefordert, dass die im Entwurf definierten Ausnahmen einer Rückkehrpflicht (Genehmigung so genannter Abstellplätze) wieder gestrichen werden sollen. Damit werde die klare Trennung zwischen Taxi und Mietwagen aufgeweicht, heißt es beim VDV.
Die Einführung einer Vorbestellfrist wird auch vom VDV vorgeschlagen. „Indem man dies als Kann-Bestimmung ausgestaltet, wird erreicht, dass eine solche Frist nur dort eingeführt wird, wo es erforderlich ist.“
„Der Bundesverband Taxi und Mietwagen agiert damit im Schulterschluss mit Städten und Gemeinden, mit Bus und Bahn und auch mit ökologischen Gruppierungen wie dem Verkehrsclub Deutschland (VCD)“, lautet demzufolge das zufriedene Fazit des BVTM-Vorstands.
Gleichzeitig bedauert man, dass die drei aus dem BVTM zum Jahresende ausscheidenden Landesverbände GVN, FPN und LV Bayern eine eigene Stellungnahme abgegeben haben. Dessen Tenor sei weitgehend ähnlich zum Papier des Bundesverbandes, weise aber laut Meinung des BVTM bei der Bewertung der Rückkehrpflicht einen wesentlichen Unterschied auf, indem man die geplante Öffnung billigen würde.
Der vorgeschlagene Mindestabstand von 15 Kilometern zwischen dem Betriebssitz und möglichen zu genehmigenden Abstellorten sei „eine sachgemäße Anordnung“, zitiert der BVTM aus der Stellungnahme von GVN und Co. Und weiter: „[Sie] dürfte einerseits dem Vorwurf der Umweltbelastung aufgrund der erfreulicherweise grundsätzlich beibehaltenen Rückkehrpflicht auftragsloser Mietwagen entgegenwirken, zudem aber auch in Verbindung mit der Kennzeichnung dem Schutz des Taxigewerbes und dem Verhindern der Verkehrsbelastungszunahme in den Innenstädten „wegen kreisender Mietwagen auf Kundensuche“ genügen.“
„Damit verlässt die Arbeitsgemeinschaft [der drei Landesverbände] den breiten Konsens im Gewerbe, dass die Rückkehrpflicht beizubehalten ist“, schreibt der BVTM und greift anschließend die von den ausgetretenen Landesverbänden formulierte Argumentation auf, wonach es zu einer „Polarisierung zwischen den Verkehrsformen Taxi und Mietwagen“ gekommen sei. Der BVTM widerspricht dieser Einschätzung. „Es wurden Lösungen gefunden, die das großstädtische Taxigewerbe ebenso schützen wie sie Raum lassen und gute Rahmenbedingungen fordern für Taxi und Mietwagenunternehmen in ländlichen Räumen.
Zudem sei auch kein Interessengegensatz zwischen Zentrale und Unternehmen auszumachen. Dies zeige sich an der Zusammensetzung des gewerbepolitischen Ausschusses, der sich aktuell aus 15 Vertretern von Landesverbänden und sieben Vertretern von Taxizentralen zusammensetzt. jh
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