Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) hat einen Leitfaden zur PBefG-Novelle erstellt und diesen all seinen Landesverbänden und Zentralen zur Verfügung gestellt. Er richtet sich an die Kommunen und Behörden.
„Der Leitfaden umfasst 36 Seiten“, berichtete BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann am Rande eines Verbands-Webinars zum neuen Personenbeförderungsgesetz. Er trägt den Titel „Das PBefG in der Verwaltungspraxis“ und wurde am gestrigen Dienstag an Mitgliedsorganisationen als PDF verschickt. In ihm seien speziell jene Fragen und Antworten zur PBefG-Novelle formuliert, mit denen sich die regionalen Genehmigungsbehörden aufgrund der neuen Gesetzgebung künftig auseinandersetzen müssen. Oppermann nennt exemplarisch einige der Fragen: Muss eine Genehmigungsbehörde die Tarifordnung anpassen? Muss eine Behörde bzgl. des Festpreises aktiv werden und wie muss er berechnet werden?
„Auf all diese Fragen geben wir erste Antworten“, berichtet Oppermann. Er bezeichnet den Leitfaden, denn es ausschließlich digital gibt, als lebendes Dokument, denn die eine oder andere Frage werden mittelfristig wahrscheinlich Gerichte entscheiden. „Solange es aber nicht entschieden ist, sollten wir als Taxigewerbe erst einmal mit unserer Position reingehen“ gibt der BVTM das Ziel vor.
Das neue PBefG habe bewusst sehr viele Freiräume geschaffen, damit Kommunen die unterschiedlichen Begebenheiten vor Ort berücksichtigen können, fasst Oppermann sinngemäß zusammen. An die Mitglieder appellierte er, den Leitfaden speziell an die örtlichen Personen in den Behörden zu adressieren und darüber in den Meinungsaustausch zu gehen. „Vor Ort sind wir stark, das sollten wir nutzen.“ jh
Das Beitragsfoto zeigt Münchner Taxis vor der dortigen Genehmigungsbehörde KVR. Mit dem Leitfaden kommt „Taxiwissen“ nun auch in die Behörden. Foto: Kreisverwaltungsreferat München von Peter Fröhlich CC BY-SA 4.0, Link