Im Kampf gegen völlig unwirtschaftliche Preisdiktate durch einige Krankenkassen benötigt die Taxibranche eine breite Unterstützer-Allianz. Zählt dazu auch der oder die Patientenbeauftragte?
Noch ist das Amt der/des Patientenbeauftragten der Bundesregierung nach der Neubildung der Bundesregierung vakant. Trotzdem hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. über Gisela Spitzlei, Vorsitzende des Fachausschusses Krankenfahrten, bereits mit der Geschäftsstelle Kontakt aufgenommen. In einem Schreiben wird das aktuelle Preisdumping der DAK in Mecklenburg-Vorpommern geschildert unter Bezugnahme auf einem Beitrag aus Taxi Times.
Frau Spitzlei rechnet der / dem Patientenbeauftragten vor, dass bei einem Besetzkilometer von 1,30 Kilometer das tatsächliche Netto-Entgelt pro gefahrenen Kilometer je nach Fahrtlänge und dem daraus resultierendem Mehrwertsteuersatz bei 60 bzw. 54 Cent liegt. „Man muss kein großer Rechenkünstler sein, um zu erkennen das hier eine korrekte und ordnungsgemäße Dienstleitung in sicheren Fahrzeugen nicht mehr zu finanzieren ist“, schlussfolgert Frau Spitzlei.
Leidtragende dieser DAK-„Schandtaten“ seien allerdings nicht nur die Taxi- und Mietwagenunternehmer*Innen, sondern auch die Patienten, die aufgrund der DAK-Praxis nun nicht mehr mit ihrem bevorzugten Unternehmen fahren dürfen. „Das Vertrauensverhältnis in das Stammunternehmen und seinen Fahrern, das auch gerade für die Beförderung von Kranken wichtig ist, wird zerstört. Der Patient muss damit rechnen, dass er die Fahrt zunächst selbst bezahlen muss und sich dann mit der Belastung einer Bitte um Rückerstattung bei der DAK auseinandersetzen. Statt Kranke und Ihre Angehörigen zu entlasten, wird eine weitere Hürde aufgebaut, um noch den letzten Saft aus der Zitrone Taxi-Mietwagen herauszupressen.“
Frau Spitzlei bittet daher den oder die künftige Patientenbeauftragte(n), das Thema im Sinne der Patienten zu beachten.
Die Bitte des Taxiverbands blieb nicht unbeantwortet. Vor dem Regierungswechsel habe sich die damalige Patientenbeauftragte bereits für eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten eingesetzt. „Das umfasste auch eine ordnungsgemäße und zuverlässige Krankenbeförderung der Patientinnen und Patienten und ist durch mehrere Schreiben an die Krankenkassen zum Ausdruck gekommen“, versichert eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Patientenbeauftragten der Bundesregierung.
Allerdings bittet man auch um Verständnis, dass die Geschäftsstelle der Patientenbeauftragten auf die Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen oder ihren Landesverbänden und den Verbänden des Taxigewerbes oder einzelner Krankentransportunternehmen mangels entsprechender Befugnisse keinen Einfluss nehmen könne und man nicht über aufsichtsrechtlichen Befugnisse verfüge, Krankenkassen Weisungen zu erteilen.
Gleichzeitig versicherte man aber, die Entwicklungen genau zu beobachten und bittet die Branche um Mithilfe: „Sollten bei Ihnen ganz konkrete Beschwerden von DAK-Versicherten in Bezug auf notwendige Beförderungen eingehen, die auf die beanstandeten Vertragsabschlüsse der DAK zurückzuführen sind, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich darüber informieren. Der oder die neue Patientenbeauftragte wäre dann sicher bereit, die Aufsichtsbehörde, das BAS, zu kontaktieren und um Stellungnahme zu bitten, inwieweit hier eine ordnungsgemäße Krankenbeförderung für die DAK-Versicherten gewährleistet ist, insbesondere vor dem Hintergrund des in der GKV geltenden Sachleistungsprinzips.“
Gisela Spitzlei hat die Antwort an die betroffenen Taxiunternehmer*Innen an den Taxiverband in Mecklenburg-Vorpommern weitergeleitet und vorgeschlagen, dass man die belasteten Patienten dazu animiert, sich (vielleicht mit einem Musterschreiben), direkt beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung zu beschweren. „Dann könnte eine Reaktion erfolgen“, hofft Frau Spitzlei. jh
Beitrags-Symbolfoto: Pixabay
Die Reaktion der Politik läßt mich schon ein wenig schmunzeln. Wir haben einen Brief geschrieben, wissen aber alle, das der Inhalt keinen interessiert und man könne sich in die individuellen Preisverhandlungen nicht eingreifen. Liebe Leute , alle wissen doch , es gibt keinerlei Verhandlungen…., die Verbände fragen an und bekommen einen Preis vorgesetzt , punkt. Druckmittel , oder Augenhöhe ? Fehlanzeige. Die Kassen sind Selbstläufer , die unkontrolliert schalten und walten können . Die neuen Bundesländer bergen da noch eine weitere Besonderheit, die man auf „alte Seilschaften“ bezeichnen könnte , wo das Rote Kreuz deutlich hervor sticht. Die können tun und lassen was sie wollen , befördern wie sie möchten und die Brösel bekommen die örtlichen Taxen.
Änderungen sind da eher nicht in Sicht , da sich für Beförderer , oder Patienten keiner krumm macht , denn da ist kein Blumentopf zu gewinnen.