Die aktuelle Verunsicherung zur verpflichtenden TSE spätestens zum Jahreswechsel 2025/2026 ist im Taxigewerbe nach wie vor riesig. Manfred Schröder von Payco versuchte in Glückstadt die aktuelle Faktenlage darzustellen und stellte seine aktuelle myPos-All-in-One-Lösung vor.
Die technische Sicherungseinrichtung (TSE) war auch beim traditionellen norddeutschen Austausch ein Thema. Manfred Schröder vom POS-Anbieter Payco (POS = Point of Service) beschrieb als Gast beim Glückstädter Kreis zunächst die Historie der TSE-Pflicht für Taxi und Mietwagen, welche ursprünglich auf dem Kassensicherungsgesetz vom 22. Dezember 2016 basiert. Dieses Gesetz legt fest, dass jeder Kassenvorgang unveränderbar zu signieren ist. Ab Januar 2021 muss dann eine TSE solche Daten verschlüsseln. Diese speichert den Datensatz, erzeugt eine Signatur und sendet diese zurück an die Kasse.
Der signierte Datensatz mit allen Artikeln muss danach auf einem drei Jahre gültigen TSE-Chip gespeichert werden. Für Belege besteht eine Ausgabepflicht mit den Signaturparametern und optional mit QR-Code. Zudem muss jede Barquittung aus einem Drucker, der mit einer TSE-pflichtigen Kasse vernetzt ist, ist auch eine TSE-Signatur ausweisen. Dies gilt im Übrigen schon jetzt auch für Taxen und Mietwagen, stellte Schröder fest: „Sofern das EU-Taxameter über einen Belegdrucker verfügt und die Fahrt im EU-Taxameter zu erfassen ist, ist die Belegausgabepflicht zu erfüllen“ – und dies wird unverändert so bleiben.
Parallel wurde das Instrument einer Kassen-Nachschau als Kontrollinstrument eingeführt. Diese erfolgt ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten. Der Prüfer kann dann die Belegdaten direkt über den ausgedruckten QR-Code einlesen.
Taxameter und Wegstreckenzähler waren zwar zunächst noch von der TSE-Pflicht ausgenommen, Schritt für Schritt kamen dessen Regelungen der Branche dann aber doch näher. Mit der Neufassung des Anwendungserlasses zu Paragraf 146a AO vom 30. Juni 2023 wurde der Schutz der Taxameterdaten durch eine TSE endgültig konkretisiert. Grundsätzlich sei jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem (gemäß KassenSichV) sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine TSE zu schützen. Letztendlich wurde die KassenSichVO (Kassensicherungsverordnung) zum 1. Januar 2024 so um eine TSE Pflicht auch für Taxameter erweitert, welche dann jedoch noch mal um eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. Dezember 2025 ausgebremst wurde. Diese stellte fest, dass es zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung nicht beanstandet wird, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 31. Dezember 2025 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
Schröder stand in der Folge in regelmäßigem Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). So konnte er im September 2023 die Aussage erwirken, dass ein komplett neues Taxameter mit integrierter TSE zum 1. Januar 2024 grundsätzlich nicht erforderlich sei. Würden mehrere einzelne elektronische Aufzeichnungssysteme (z. B. Taxameter, App-Systeme) mit einem verbunden, dann werde es nicht beanstandet, wenn die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen mit einer TSE geschützt werden, die alle im Verbund befindlichen elektronischen Aufzeichnungssysteme gemeinsam nutzen.
Zur Erfassung von Messdaten antwortete man ihm am 21. November 2023, dass die DSFinV-TW (Datensatz Finanzverwaltung – Taxameter/Wegstreckenzähler) den Mindestumfang des Datenkranzes für eine standardisierte Datenaufbereitung und einen möglichen Prüfungseinstieg für die Finanzverwaltung beschreibe. Zusätzliche Daten könnten danach ebenfalls nach den Vorgaben der DSFinV-TW erfasst werden.
Auf dieser Basis machte man sich in im Hause Payco dann daran, die vorhandenen Taxameterdaten gemäß BMF Satzaufbau DSFinV-TW gesondert zu einer DSFinV-K-Datei zu extrahieren. Alle kassenrelevanten Messdaten (Taxameter, GPS, Start/Ziel) dürfen so nach Schröders Bewertung der TSE technisch oder eben auch durch manuelle Zusatzeingaben des Fahrers zugeführt werden. Es gäbe keine Verpflichtung, Taxameterdaten technisch aus dem EU-Taxameter an die TSE zu übertragen.
Gesichert würden die Daten über eine Fiskaly-Cloud-TSE. Durch die Anbindung einer Bluetooth-Box an die offene Fahrdatensatzschnittstelle sei so auch kein Eichtermin erforderlich. Im Ergebnis kann die von Payco vertriebene myPos-All-in-One Lösung nach Einschätzung von Schröder so allen Ansprüchen der KassenSichVO genügen und ist beispielweise mit dem aktuellen F2-Taxameter von Digitax eine kostengünstige Lösung für die kommende TSE-Pflicht. Das System werde aber auch mit den Taxametern anderer Hersteller arbeiten, wenn diese ihm die entsprechenden Datenschnittstellen öffnen. rw
Bilder: Payco GmbH, Collage von Remmer Witte
Als steuerpflichtiger Unternehmer ist die Rechtsauffassung eines Anbieters im Grunde belanglos. Der Anbieter haftet für seine Äußerungen regelmäßig nicht. Wenn ich Hausbauer bin und das Thema Brandschutz habe, frage ich zuerst *meinen* Experten und danach ggf. noch das zuständige Bauamt und eben nicht jemanden aus der Zulieferindustrie. Ich als Unternehmer hafte für alles.
Insofern, wenn der Steuerberater nicht weiter weiß, ist die zuständige Oberfinanzdirektion bzw. das zuständige Finanzamt Ansprechpartner, im Zweifel muß der Klageweg bestritten werden.
Es wäre wünschenswert, wenn die Landesverbände auf die OFD zugehen würden. Derzeit ist nicht zu erwarten, dass diese sich äußern.
Zudem muß man ganz deutlich bei der Dokumentation unterscheiden, zwischen Barfahrten und Kredit-/Rechnungsfahrten. Für Barfahrten ist die TSE vorgesehen und als Teil der Buchhaltung die einhergehende Kassenführung. Wie die TSE ausgestaltet sein darf, ist nicht 100% klar. Außer beim kleinsten gemeinsamen Nenner, dass der Taxameter unmittelbar die Daten an die festverbundene TSE übergibt und danach erst weiter verarbeitet wird. Bei dieser Lösung hat man naturgemäß regelmäßig falsche/fehlerhafte/unvollständige Daten + Belege. Folge: Ergänzende Papierbelege..…
Alles anderen Lösungen und die Anforderungen an diese, wird man noch sehen müssen. Vielleicht wird sich auch das BMF nochmals melden.
Am Ende einer Schicht ist dann ein Kassenjournal aller Barumsätze erforderlich. In diesem Kassenjournal dürfen die andere Fahrten nicht erscheinen.
Dem Grunde nach werden Kredit- und Rechnungsfahrten aller Art sowieso anderweitig einzeln erfasst, sodass theoretisch keine weitere Dokumentation nötig ist bzw. sein könnte!
Da wir nun im Taxigewerbe sind, steht immer die Vermutung im Raum, dass nicht alle Barfahrten erfasst wurden und die Buchhaltung könnte an Plausibilität leiden. In Kombination mit den Rechnungsfahrten, wird dass für den BP alles etwas intransparent.
Deshalb gibt es noch den Schichtzettel – in diesem werden alle Fahrten erfasst. Wünschenswert für die Finanzbehörden wäre ein E-Schichtzettel. Leider kenne ich keinen Anbieter der das Geschehen komplett abbilden kann. Folge auch hier: Papierschichtzettel.
Gerne wird zudem vergessen, dass man eine Verfahrensdokumentation benötigt, ein Teil davon ist die Systemdokumentation der eingesetzten Lösung. Mir ist derzeit kein Anbieter bekannt, welcher diese Dokumentation zur Verfügung stellt!
Bei Cloud-Lösungen stellt sich die Frage, ob eine Zertifizierung nach dem Trusted Cloud Datenschutzprofil gegeben ist oder nicht. Sprich Thema wo und wie wird gehostet, welche Backup-Möglichkeiten gibt es, DSGVO, usw………
Ich lassen mich gerne in jeder Hinsicht eines Besseren belehren.
Hallo, sakrisch viel wissender Kollege M.R. !
Mich schüttelts bei Deinen Schilderungen für die nahe Zukunft. Ich bin leider viel zu blöd um wirklich zu kappieren. Aber hat das denn vorher noch niemand aufgegriffen und blickt das Finanzamt überhaupt durch. ?
Ansonsten: Warum bist Du mit Deinem Wissen nicht bei einer TEC-Firma, statt im miserablen Taxi ???
Bruno, der Neidhammel