Vertreter der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) haben sich im Juli mit einigen Leihtaxi-Anbietern zusammengesetzt. Gemeinsam wurde eine Regelung für die Zeit ab 2025 erarbeitet.
Ab dem 1.1.2025 werden in Hamburg ausschließlich E-Autos und andere emissionsfreie Fahrzeuge als Taxi konzessioniert. Für das Hamburger Taxigewerbe ist dieser Termin allerdings kein abrupter Abschied vom Diesel- oder Benziner-Taxi. Alle Autos, die bereits vorher konzessioniert worden sind, haben bis Ende 2029 einen Bestandsschutz und dürfen auch so lange eingesetzt werden.
Diese Regelung gilt natürlich auch für Leihtaxis mit Verbrennungsmotor. Die bisherigen Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass sich das E-Taxi in Hamburg immer größerer Beliebtheit erfreut. Was natürlich im Umkehrschluss bedeutet, dass entsprechend auch die Infrastruktur mitwachsen muss. Das beste Beispiel ist neben der Fahrzeugverfügbarkeit auch eine entsprechende Ladeinfrastruktur, die speziell auf die Ansprüche der E-Taxi-Betriebe abgestimmt ist.
Aber man hat in Hamburg auch ein Auge auf die verfügbaren Leihtaxis geworfen. Aktuell ist lediglich ein elektrisches Leihtaxi als Unfallersatzwagen verfügbar und die Nachfrage wird definitiv ansteigen. Für die Unternehmer sind E-Leihtaxis deshalb wichtig, weil im Falle eines Fahrzeugausfalls von mehr als vier Wochen die Auszahlung der Förderungen des Projekt Zukunftstaxi gestoppt wird.
Um die Anbieter von Leihtaxis für die kommende Situation zu sensibilisieren, hat die BVM deshalb ein gemeinsames Gespräch gesucht, bei der eine Regelung und Auflagen für den Einsatz von Leihtaxis in Hamburg festgelegt wurde.
Demnach sollen ab Mitte 2025 die Leihtaxi-Unternehmen ihre Fahrzeuge nach einer Quote in Verbrenner- oder E-Taxis aufschlüsseln. Diese Quote wird von der Behörde zum 1.1.2025 und anschließend jedes weitere Halbjahr ermittelt und den Verleihern mitgeteilt.
Die Quotenregelung greift dann, wenn eine entsprechende Anzahl an Ersatztaxen vorgehalten wird. Beispiel: Sind ein Drittel aller Hamburger Taxis vollelektrisch, dann muss ein Leihtaxi-Unternehmer, der über drei Fahrzeuge verfügt, mindestens ein lokal emissionsfreies Taxi anbieten. Bei einer Quote von 50 Prozent muss ab zwei Leihtaxis jedes zweite Taxi ein lokal emissionsfreies Fahrzeug sein. Die Quotenregelung greift immer dann, wenn der Verleiher den Fahrzeugbestand verändert.
Vonseiten der Leihtaxi-Anbieter wurde bei dem Zusammentreffen auch eine mögliche E-Leihtaxi-Förderung angesprochen. Die BVM-Vertreter versprachen, das Anliegen zu prüfen, konnte jedoch keine Versprechungen machen. Sollte es so eine Förderung geben, dann würde es jedoch nur eine kleine Anzahl an Förderkontingenten geben, welche die Fördersumme von maximal 2.500 Euro nicht überschreite. Auch wären nur die Leihtaxi-Anbieter für eine solche mögliche Förderung antragsberechtigt, die ihre Leihtaxis für alle Taxinunternehmen zugänglich machen würden. Eine Förderung würde also nicht für die Leihtaxis gelten, die nur unternehmensintern eingesetzt werden. sg
Beitragsfoto: Symbolbild Hamburg Foto: BVM