Ein Taxi- und Mietwagenunternehmen engagiert sich für das örtliche Kulturzentrum der Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit einer Rabattaktion. Bei der Ankündigung werden allerdings manche Begriffe durcheinandergeworfen. Aus Kundensicht ist das aber verständlich.
Der Betriebssitz des Taxiunternehmens „Taxi & Mietwagen Wülfrath e.K.“ steckt bereits im Namen. Die Gemeinde Wülfrath im Kreis Mettmann hat ca. 20.000 Einwohner, deren mobile Daseinsvorsorge von mehreren Taxibetrieben und Fahrdiensten sichergestellt wird. Zu den kulturellen Einrichtungen des Ortes zählt unter anderem der AWO-Treff des Ortsverbandes Wülfrath, bei dem zahlreiche Veranstaltungen stattfinden, die dem Motto des Ortsvereins gerecht werden sollen: „Für ein respektvolles Miteinander“.
Als Unterstützer dieses AWO-Treffs konnte der Verein nun das Taxi- und Mietwagenunternehmen Wülfrath e.K. gewinnen. „Ab sofort profitiert der AWO-TREFF in Wülfrath und seine BesucherInnen von einem attraktiven Mobilitätsvorteil: 10 % Rabatt auf jede Taxifahrt – unkompliziert, zuverlässig und exklusiv“, wirbt der Verein für den Mobilitätspartner und nennt auch gleich die Vorteile einer solchen Beförderung: “Mit dieser neuen Vergünstigung wird die Nutzung von Taxis nicht nur komfortabel, sondern auch deutlich günstiger.“ Man reagiere mit diesem neuen Mobilitätsangebot auf den gestiegenen Bedarf an flexibler und nachhaltiger Fortbewegung.
Indem man den Kooperationspartner dieser Aktion nennt, macht die AWO denn auch gleich Werbung für den Taxi- und Mietwagenbetrieb: „Möglich macht das eine Kooperation zwischen der AWO-Wülfrath und dem Unternehmen Taxi & Mietwagen Wülfrath e.K., die gezielt auf moderne, flexible und bezahlbare Mobilitätslösungen setzen.“
Wer nun direkt aus der Taxibranche kommt und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, wird bei solchen Zeilen stutzig, schließlich unterliegen Taxifahrten in allen Gemeinden einer Tarifpflicht, was bedeutet, dass jedes Unternehmen seine Taxifahrten zum kommunal festgelegten Taxipreis durchführen müssen (eine Übersicht über alle Taxitarife in Deutschland und Österreich finden Sie hier). Das gilt natürlich auch für das Unternehmen Wülfrath e.K. Allerdings verrät die Firmenbezeichnung bereits, dass diese Firma neben Taxis auch Mietwagen unterhält, und mit diesen wiederum dürfen Fahrpreise frei vereinbart werden.
Den Kunden sind solche Unterschiede nicht bewusst, auch der AWO nicht, sonst hätte man in der oben zitierten Mitteilung nicht von Taxis, sondern von Mietwagen geschrieben – und man hätte auch nicht ein Foto gewählt, auf dem ein Taxi abgebildet ist (siehe unser Beitragsfoto), denn genau mit solch einem Taxi darf kein Preisnachlass gewährt werden. Da der Begriff „Mietwagen“ aber wiederum bei den meisten Menschen die Assoziation zu den klassischen Leihwagen herstellt, wäre das wahrscheinlich noch verwirrender gewesen.
Aus Sicht der Vermarktung ist das also egal. Hier zählt stattdessen die positive Wirkung dieser Kooperation. Das Taxi- und Mietwagenunternehmen stelle sicher, dass „Mobilität für alle Beteiligten erschwinglich bleibt“, wie es in der AWO-Mitteilung heißt. „Wir freuen uns, unseren BesucherInnen diesen exklusiven Vorteil anbieten zu können. Der 10 %-Rabatt ist ein weiterer Schritt, um Mobilität einfacher und attraktiver zu gestalten“, sagt Cornelia Weimer, Leiterin des AWO-Treff.
Einen weiteren positiven Effekt erreicht die Aktion dadurch, dass auch die örtlichen Medien darüber berichten, unter anderem das Portal „Täglich Me“. Dort wird dann beschrieben, wie die Bestellung ablaufen soll, damit es rechtlich einwandfrei läuft: „Die Kunden müssen bei der Bestellung angeben, dass Sie einen Mietwagen für ihre rabattierte Fahrt bestellen.“ Der Rabatt gelte dann für alle Fahrten zum AWO-TREFF und zurück im Rahmen von allen Veranstaltungen, unabhängig von Uhrzeit oder Strecke. Die Einfachheit dieser Bestellung wird dann ebenfalls noch hervorgehoben: „Die Abrechnung erfolgt automatisch unter Berücksichtigung des Rabatts – ganz ohne zusätzliche Schritte für die Fahrgäste.“
Aus Kundensicht ist wichtig, dass also all die hier zitierten positiven Aspekte genannt werden, auch wenn es dabei bei den Begriffen nicht ganz so genau zugeht. Die Verantwortung, dass jede rabattierte Fahrt dann auch tatsächlich mit Mietwagen durchgeführt wird und nicht auch mal mit dem Taxi (weil vielleicht gerade kein Mietwagen frei ist) liegt voll und ganz bei der Taxiunternehmerin. Wahrscheinlich werden da die örtlichen Mitbewerber schon sehr genau darauf achten, dass im Sinne eines fairen Wettbewerbs alles korrekt abläuft. jh
Beitragsfoto: AWO









Stimmt, dem Kunden sind die Strukturen meistens nicht bekannt. Umso fragwürdiger finde ich es, dass die Plattformen Taxifahrten mit Rabatt anbieten dürfen. Vor ein paar Tagen erst hat Lyft (aka Freenow, formerly known as mytaxi) Werbung damit gemacht. Den Rabatt holen sie sich über eine überhöhte Vermittlungsgebühr in Höhe von 21% von den Unternehmern zurück. Meiner Meinung nach eine Umgehung der Tarifpflicht. Auf die Kunden wirkt das wie „Guck an, geht doch auch billiger. Wußt ich doch immer schon, dass Taxifahrer sich eine goldene Nase verdienen.“