Zu den Plänen für eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes hat am vergangenen Freitag der Münchner Oberbürgermeister eine Stellungnahme bei Verkehrsminister Scheuer abgegeben. Er sieht vor allem die im Referentenentwurf definierten Poolingdienste als nichts rechtssicher formuliert an und schlägt vor, Taxis und Mietwagen als Einheitsgewerbe zu regeln.
Prinzipiell sieht der Oberbürgermeister (OB) Dieter Reiter in der geplanten Novelle eine sehr hohe Bedeutung für die künftige öffentliche Personenbeförderung in Deutschland. „Für Kommunen im Bundesgebiet kann das PBefG zu einem zentralen Steuerinstrument für eine zukunftsgerichtete Verkehrswende werden, wenn es gelingt, durch neue gebündelte Bedarfsverkehre komfortable, flexible und schnelle Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu etablieren“ heißt es in einem Anschreiben an Verkehrsminister Andreas Scheuer.
Man sehe sowohl in den elf Eckpunkten der vom BMVI eingesetzten Findungskommission als auch im aktuell veröffentlichten Referentenentwurf wegweisende Vorgaben für die Kommunen. Reiter bemängelt jedoch, dass die Novelle „aufgrund der darin vorgegeben gesetzlichen Systematik zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Taxis bedroht wird.“
Jene neue Rechtssystematik im Gesetzentwurf könnte auch zu schweren Nachteilen der Kommunen bei der Gestaltung des ÖPNV führen, weil sich zum einen der Verwaltungsaufwand massiv erhöhen würde und zum anderen die Kommunen mit der Regulierung von globalen Verkehrsanbietern allein gelassen werden. „Die Kommunen könnten überdies das Gesetz nicht rechtssicher anwenden, was sie in vielfältige und langwierige Rechtsstreitigkeiten mit privaten Verkehrsunternehmen verwickeln würde“, befürchtet OB Reiter und weist damit den jetzigen Referentenentwurf zurück: „Aus kommunaler Sicht kann die vorgeschlagene Regelungssystematik somit nicht als hinreichend zukunftsfähiges Instrument angesehen werden, um auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten reagieren und das verkehrliche Angebot zukunftsweisend gestalten zu können.“
In einem sechsseitigen Papier wird die Ablehnung des bisherigen Entwurfes konkretisiert, wobei man sich hauptsächlich gegen die beiden geplanten Verkehrsarten Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr positioniert. Die hier angedachte Differenzierung sei aus kommunaler Sicht unnötig und hinderlich.
Gänzlich unvereinbar hält man die formulierten Pooling-Regelungen mit dem Paragraph 12 des Grundgesetzes, dem Recht auf freie Berufswahl. Die Stellungnahme spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer verfassungswidrigen Passage.
Mit dem vorgesehen gebündelten Bedarfsverkehr wären Kommunen künftig verpflichtet, drei statt bisher zwei Verkehrsarten administrativ regeln zu müssen (Taxi, Mietwagen + privates Pooling). „In vielen Bundesländern wären die Kommunen auch die zuständigen Genehmigungsbehörden für den eigen- und gemeinwirtschaftlichen Linienbedarfsverkehr“, heißt es im Statement. „Damit müssten die Kommunen bis zu vier unterschiedlich geregelte Genehmigungstypen für digitale Bedarfsverkehre im Verwaltungsvollzug steuern. Unzweifelhaft führt allein dieser Sachverhalt zu einer starken Ausweitung der Verwaltungstätigkeit der Kommunen. […] Deshalb wäre die Einführung eines einheitlichen Genehmigungstatbestandes für alle digitalen Bedarfsverkehre für die Kommunen von großem Wert.“
Kritik äußert die Landeshauptstadt auch an der Aufweichung der Rückkehrpflicht, indem so genannte Abstellorte erlaubt werden sollen, zu denen Mietwagen an Stelle des Betriebssitzes zurückehren müssen. „Damit wird das bisherige Unterscheidungsmerkmerkmal der Taxen, die an der Straße bereitstehen oder per heranwinken beauftragt werden und des Mietwagens, der nur auf vorherige Bestellung fährt, ad absurdum geführt.“
An dieser Stelle wird alternativ vorgeschlagen, auf jenes Unterscheidungsmerkmal Taxi und Mietwagen künftig zu verzichten. „Es gibt keinen plausiblen Grund mehr, Fahrzeuge, die Fahrgäste spontan befördern, unterschiedlich zu regeln“, heißt es in der Begründung. „Die Regulierung muss vielmehr danach unterscheiden, ob Fahrgäste besonders schutzbedürftig sind (z.B. viele Fremde an Flughäfen) und ob ggf. Überlastungen im Straßenraum stattfinden.
Diese wie auch andere Alternativvorschläge stammen aus einem Vorschlag zur Novellierung des PBefG im Rahmen des Projekts „Easyride – Automatisiertes Fahren im städtischen Kontext – Pilotstadt München“. Darin werden – auf 115 Seiten und bereits fertig formuliert – für 27 der 68 Paragraphen des PBefG teils sehr umfangreiche Änderungen vorgeschlagen und begründet. Das Bundesverkehrsministerium hatte die Landeshauptstadt München dazu beauftragt. Taxi Times wird über die Inhalte dieses Gesetzesentwurfes in Kürze berichten. jh
Symbolfoto: pixabay
Uih, große Gefahr fürs Taxi, glaube ich. Aber glauben, heißt nix wissen !
Um aus dem Glauben tatsächlich ein Wissen zu machen, empfehlen wir die gründliche Lektüre der Taxi Times…