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Rhein-Kreis Neuss: Tarifkorridor mit 20 % Spielraum nach oben und unten

von Axel Rühle
26. Juni 2024
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Der zwischen Düsseldorf und Mönchengladbach gelegene Landkreis erhöht zum 1. Dezember seinen Taxitarif geringfügig. Zudem werden Festpreise innerhalb eines Tarifkorridors möglich.

Im Unterschied zu München und Berlin ermöglicht der Tarifkorridor im Rhein-Kreis Neuss künftig Festpreise für bestellte Taxifahrten, die um bis zu 20 Prozent oberhalb und ebenso weit unterhalb des streckenabhängigen Fahrpreises liegen können (wie in Wien). Ansonsten ähneln die Formulierungen weitgehend denen der deutschen Vorreiter. Zunächst waren Festpreise unabhängig von einem Tarifkorridor geplant gewesen.

Wie die Kreisverwaltung bekanntgegeben hat, werden die Taxipreise im Rhein-Kreis Neuss auf Beschluss des Kreistages zum 1. Dezember 2024 bezogen auf die Wegstrecke um knapp vier Prozent steigen. Die Unterscheidung nach Tag- und Nachtzeiten bzw. Werktagen vs. Sonn- und Feiertagen war bereits im Zuge der letzten Tarifänderung aufgehoben worden, die am 1. Dezember 2022 in Kraft trat.

Beantragt worden war von der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e. V.  (FPN) diesmal eine Erhöhung um rund acht Prozent für den Tagestarif und 11,5 Prozent für den Nachttarif sowie für Fahrten an Sonn- und Feiertagen. Dem sind die Kreispolitiker – wie schon bei den letzten Tarifänderungen – nicht im vollen Umfang gefolgt, „da die Tarife zuletzt vor zwei Jahren angepasst worden sind“, wie es von Behördenseite hieß. Ziel sei es, ein auskömmliches Einkommen der Unternehmen zu sichern. Grund für die aktuelle Tariferhöhung seien insbesondere gestiegene Personalkosten – vorrangig durch Anpassungen beim Mindestlohn – und steigende Sachkosten der Betriebe.

Der Grundpreis steigt zum 1. Dezember von 3,80 auf 3,90 Euro. Er gilt ebenso wie der Kilometerpreis zu jeder Tages- und Wochenzeit. Der Kilometerpreis steigt ebenfalls um nur zehn Cent, von 2,60 auf 2,70 Euro. Der Zuschlag für die Beförderung von fünf bis acht Personen steigt von 7,50 Euro auf 7,90. Die Preise für Wartezeit bleiben gleich.

Erstmals kann anstelle der Beförderungsentgelte auch ein Festpreis treten. Die Höhe wird bei der Bestellung vor der Fahrt zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbart. In der neuen Tarifverordnung heißt es:

    • 4a Festpreisregelung (Tarifkorridor)

(1) Bei Fahrten auf vorherige Bestellung mit vereinbartem Abfahrts- und Zielort sind abweichend von dem Beförderungsentgelt nach § 4 und § 5 Festpreise nach der Maßgabe der folgenden Absätze zulässig. Die vorherige Bestellung kann insbesondere telefonisch oder per Smartphoneanwendung („App“) erfolgen. Bei der vorherigen Bestellung müssen zuschlagspflichtige Umstände (§ 4 Abs. 1 e – Großraumtaxi) abschließend benannt werden.

(2) Die Höhe des Beförderungsentgeltes für Fahrten nach § 4a wird abweichend von § 4 zwischen dem Unternehmen oder einem von diesem Beauftragten Dritten mit dem Kunden als Festpreis mit etwaigen Zuschlägen (Großraumtaxi) bei der Bestellung vor der Fahrt vereinbart. Vom Unternehmen können zur Vereinbarung des Festpreises insbesondere Taxizentralen oder Vermittlungsplattformen beauftragt werden. Dem Kunden soll vor der Fahrt eine Bestätigung des vereinbarten Fahrpreises nach Abs. 1 Satz 1 mit Darstellung der enthaltenen Zuschläge und Angabe von Datum und Uhrzeit der Vereinbarung ausgestellt werden. Diese Bestätigung kann insbesondere elektronisch, etwa mittels eines appbasierten Systems, per Mail oder per SMS erfolgen.

(3) Die Vereinbarung über das Fahrtentgelt ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren. Es sind insbesondere die Kundendaten, der Zeitpunkt der Vereinbarung, die enthaltenen Zuschläge sowie das vereinbarte Fahrtentgelt aufzuzeichnen. Sich ergebende Änderungen der Vereinbarung sind ebenfalls zu erfassen.

(4) Der vereinbarte Festpreis nach Abs. 1 Satz 1 darf höchstens 20 Prozent nach oben und 20 Prozent nach unten von dem Beförderungsentgelt nach § 4 Abs. 1 abweichen („Tarifkorridor“). Die Regelungen des § 4 Abs. 1, mit Ausnahme Buchstabe e, finden für die Berechnung des Festpreises keine Anwendung. Anfahrten sind kostenfrei. Wird eine Fahrt zum Festpreis nach Abs. 1 Satz 1 auf Wunsch des Fahrgastes vor Erreichen des vereinbarten Zielorts für länger als 5 Minuten unterbrochen ohne dass die Unterbrechung zum Zeitpunkt der Vereinbarung berücksichtigt wurde, ist für die bisher zurückgelegte Strecke der vereinbarte Festpreis zu zahlen und die Fahrt beendet. Der Fahrtabbruch ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren.

(5) Alle gem. §4a im Unternehmen durchgeführten Fahrten (Geschäftsvorfälle) sind unter Angabe der folgenden Daten einzeln zu erfassen:

    1. a) Beförderungsentgelt (ohne Trinkgeld)
    2. b) Zuschlag
    3. c) ggfs. gewünschte Zwischenziele/Fahrtunterbrechungen
    4. d) Datum
    5. e) Zeitpunkt des Fahrtbeginns (ohne Anfahrt)
    6. f) Zeitpunkt des Fahrtendes
    7. g) Belegtkilometer.

Die steuerlichen Aufzeichnungspflichten bleiben hiervon unberührt. Die Aufzeichnungen aus den Absätzen 3 und 5 sind für die Dauer der steuerlichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und den Aufsichtsbehörden zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Der Unternehmer hat zu gewährleisten, dass eine Zuordnung zum jeweiligen Beförderungsauftrag möglich ist.

Transparenz zeigt die Kreisverwaltung auch in Form einer Erläuterung, wie eine solche Tarifänderung zustande kommt: „Will man Taxipreise ändern, so geht das nur über die Änderung einer Rechtsverordnung. […] Sobald ein Antrag vorliegt, folgt ein gesetzlich vorgeschriebenes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Hier sind Träger öffentlicher Belange wie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Industrie- und Handelskammer und Gewerkschaft zu informieren beziehungsweise um Stellungnahme zu bitten. Nach dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren geht das Ganze in den zuständigen Fachausschuss und in den Kreisausschuss. Die abschließende Entscheidung trifft der Kreistag.“

Die Entscheidung zur Tarifänderung hat der Kreistag am vergangenen Freitag bekanntgegeben. ar

Beitragsbild: Collage aus Ansicht Neuss (Foto: Pixabay / nick_photoarchive) und Taxameter (Foto: Axel Rühle)

Tags: FestpreiseRhein-Kreis NeussTariferhöhungTarifkorridor
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 3

  1. David LoPan says:
    1 Jahr her

    Halte ich für gut und richtig!

    Antworten
  2. Igor Isaev says:
    1 Jahr her

    Was ist mit Stadt Düsseldorf?

    Antworten
  3. Tim says:
    1 Jahr her

    Klingt ja wie Preise von Mietwagenflotten…jeder macht jetzt irgendeinen Preis je nach Gusto. Die Plattform, der Unternehmer…und Tschüss Taxentarif! Taxi macht also jetzt auf Mietwagen und das letzte bisschen Sicherheit mit einem städtisch festgelegten und mit einem Taxameter gemessenen Preis ist weg. Dann gebt doch konsequent alles frei und Schluss ist mit Regulierung. Und nicht nur halben Kram.

    Antworten

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