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Start Beförderungsrecht

Rückzug von der Leipziger E-Taxi-Verpflichtung

von Jürgen Hartmann
15. Oktober 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Rückzug von der Leipziger E-Taxi-Verpflichtung
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Die von der Stadt Leipzig kürzlich beschlossene Verwaltungsrichtlinie wird in einem entscheidenden Punkt verändert. Die Pflicht, dass ab sofort jedes zweite neue Taxi, Mietwagen oder Fahrzeug des Gebündelten Bedarfsverkehrs elektrisch sein muss, wird in eine „Empfehlung“ umgewandelt.

Es geht konkret um den Punkt 2.2 der Richtlinie. Darin war die Vorgabe formuliert, dass ab sofort jedes zweite neu angeschaffte Fahrzeug zur Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr elektrisch angetrieben sein muss. Dies hatte zu massiver Kritik auch von Seiten des Taxigewerbes geführt und zudem sowohl die Medien als auch die politische Opposition auf den Plan gerufen. So hatte beispielsweise die CDU-Fraktion eine schriftliche Anfrage gestellt, in der sie unter anderem Auskunft darüber verlangte, auf welcher rechtlichen Grundlage die Verwaltungsrichtlinie beim Punkt 2.2. agiere.

In ihrer Antwort, die unter diesem Link der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, rudert die Stadt nun zurück. „Nach nochmaliger rechtlicher Prüfung der sich aus dem Kapitel 2.2 der Verwaltungsrichtlinie ergebenden verbindlichen Vorgaben ist allerdings nunmehr festzustellen, dass für diese Vorgaben ganz konkret die Rechtsgrundlage fehlt“, heißt es dazu seitens der Stadt. „Dem Ordnungsamt als Genehmigungsbehörde fehlt insoweit die rechtliche Grundlage, die Vorgaben in die jeweilige Einzelgenehmigung aufzunehmen.“

Als Konsequenz aus diesen neuen Erkenntnissen werde man die Verwaltungsrichtlinie nunmehr dem neuen Prüfergebnis anpassen. „Es wird bei Umrüstung bzw. bei Neubeschaffung die Beachtung der Elektromobilität empfohlen.“

Im Hinblick auf die fehlende Kommunikation mit dem örtlichen Taxigewerbe zu diesem Punkt räumt die Stadt ein, dass „eine ausführliche Beteiligung der Taxibetriebe aufgrund des limitierten Zeitbudgets bedauerlicherweise nicht in erforderlicher Weise zu dem vor allem strittigem Kapitel 2.2 erfolgen“ konnte.

Die Vorlage hätte eine hohe Eilbedürftigkeit gehabt, weil die Modernisierung des Personenbeförderungsrechts erst am 27.04.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sei. „Dem Ordnungsamt als Genehmigungsbehörde lagen dabei bereits frühzeitig Anträge von Unternehmen vor, denen zu Beginn des vierten Quartals die Genehmigungen erteilt werden mussten“, gibt die Stadt zu Bedenken.

Die Stadt bedauert die eingetretenen Irritationen und kündigt an, den gesamten Sachverhalt im Rahmen eines kurzfristigen Gesprächs nochmals ausführlich den Vertretern des Taxigewerbes vorstellen zu wollen.

In einer ersten Reaktion zeigten sich Leipziger Gewerbevertreter erleichtert. „Somit haben wir das Problem teilweise vom Tisch und wir haben Zeit, den eTaxi Plan vorzustellen“, sagte Thomas Voigt von der Leipziger Zentrale 4884 gegenüber Taxi Times. jh

Tags: BeförderungsrechtE-TaxiLeipzigPBefG
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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