Aktuell verhandelt eine Delegation des Vorstandes der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt mit der AOK einen Rahmenvertrag für alle vier Kategorien von Krankenfahrtenarten.
Am 14.11.2023 fand die erste Verhandlungsrunde in Halle (Saale) statt. Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes e. V. (LTV), referierte über die künftige Entwicklung des Taxi- und Mietwagengewerbes in Sachsen-Anhalt, erörterte die Herausforderungen, die damit im Zusammenhang stehen und zeigte Lösungsansätze auf, um die Versorgungssicherheit in Zukunft gewährleisten zu können. Die Lösung sieht der LTV unter anderem in auskömmlichen Vergütungen für alle Krankenbeförderungen, leistungsgerechte Anfahrtsregelungen und in kassenübergreifenden Sammelfahrtenregelungen.
Am Ende der Verhandlungsrunde übergab die AOK Sachsen-Anhalt den Gewerbevertretern einen Entwurf eines Rahmenvertrags. Der LTV bezeichnet die erste Verhandlungsrunde als sehr konstruktiv, jedoch noch nicht nur ohne Ergebnis, sondern sogar ohne ein Zeichen auf ein Ergebnis.
Um den Druck aus den Verhandlungen für die Unternehmer zu nehmen, habe man sich im Vorstand darauf geeinigt, den von der AOK angebotenen neuen Hauptvertrag und deren jeweilige Vergütungsvereinbarungen vorübergehend zu unterzeichnen, wie der LTV mitteilt. Gleichzeitig werden der Hauptvertrag und alle Anlagen zum 31.03.2024 wieder gekündigt.
„Zwar ist gerade in der uns vorliegenden Vergütungsanlage für Sitzend-Krankenbeförderungen eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 festgeschrieben, aber nicht im Hauptvertrag. Somit können mit einer Kündigung des Hauptvertrages alle Mitglieder in Sachsen-Anhalt auch die Vergütungsanlage vorzeitig zum 31.03.2024 kündigen.“
Für die Mitglieder, die eine Kündigung der Vergütungsanlagen bereits zum Ende dieses Jahres über den LTV ausgesprochen haben, wird in der Vergütungsanlage für Sitzend-Krankenbeförderungen keine Mindestvertragslaufzeit enthalten sein. Der LTV kündigte an, dass diese Unternehmen in Kürze vom Verband oder von der AOK SA (das sei noch nicht abschließend geklärt) alle neue Vergütungsanlagen erhalten, die ab Anfang 2024 gelten sollen – für alle Krankenbeförderungsbereiche und einen neuen Hauptvertrag.
Der LTV hoffe, somit die kommenden 4 Monate für konstruktive und zielführende Verhandlungen nutzen zu können. Diese Lösung sei „zwar nicht schön, aber besser für die Unternehmer, die gekündigt haben.“ Letztlich würden alle Unternehmer, ob gekündigt oder nicht, wieder auf den Status Quo gebracht.
Zur Frage, was dem Taxi- und Mietwagengewerbe in Sachsen-Anhalt zu empfehlen sei, heißt es in einer Pressemeldung, der LTV empfehle allen Unternehmern, Ihren Hauptvertrag einschließlich der Anlagen zum 31.03.2024 erneut zu kündigen, um die Verhandlungen zu unterstützen und Druck auf die AOK auszuüben. Der LTV könne aktuell nur für die Mitglieder verhandeln, die gekündigt haben. „Nutzen Sie dazu bitte unsere Musterkündigung des Hauptvertrages und der Anlagen zum 31.03.2024.“
Auch die Frage, ob die AOK nach einer vom Unternehmen ausgegangenen Kündigung die Wiederaufnahme des Unternehmens als Vertragspartner ablehnen kann, wird beantwortet: Alle Kostenträger sind verpflichtet, mit jedem Leistungserbringer einen Vertrag zu vereinbaren, es sei denn, das Unternehmen hat sich im Sinne des Vertrages etwas zuschulden kommen lassen. ar
Beitragsbild: Martin Kammer (hier bei einer Veranstaltung); Symbolfoto: Axel Rühle